Bescheinigung Mutterschaftsgeld

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Beitrag von danielle1982 - 20.08.11 - 23:52 Uhr

Hallo, ich bin in der 39 SSW befinde mich derzeit noch in Elternzeit mit Kind 1. Nun habe ich natürlich nur den Anteil der Krankenkasse an Mutterschaftsgeld erhalten, nach der Geburt muss ich die Geburtsurkunde dort hin schicken dann folgt das restliche Geld. Beim Elterngeldantrag muss ich ja angeben das mir Mutterschaftsgeld ausgezahlt wurde und eine Bescheinigung beilegen. Ich habe das nicht mehr so recht in Erinnerung, bekomme ich diese erst nach der Geburt? Wie lange habe ich Zeit den Eltergeldantrag einzureichen?LG

Beitrag von babe2006 - 21.08.11 - 07:55 Uhr

Guten morgen...

meines erachtens reicht ein Kontoauszug auf dem es ersichtlich st!

Den EG Antrag kannst du doch erst einreichen wenn du geburtsurkunde etc. hast...

ich glaube bis zu 3 Monate nach geburt kann man den einreichen, wenn ich mich nicht irre


lg

Beitrag von susannea - 21.08.11 - 09:29 Uhr

Ja, das bekommst du natürlich alles erst nach der Geburt. Je nachdem, ab wann du Elterngeld beziehen willst, hast du Zeit.

Elterngeld kann bis zu 3 Monate rückwirkend gezahlt werden!