Hallo,
meine Schwester ist gestern 18 Jahre alt geworden und hat am 1.8. eine Ausbildung angefangen. Die Mutter bezog bisher Kindergeld, das jetzt aber neu beantragt werden muss.
Die Frage ist jetzt wie hoch ist die Einkommensgrenze um das Geld noch zu bekommen? Sind es 8004 € oder kommt die Werbekostenpauschale von 920 € noch dazu. Dann wären es ja 8924 €. Wenn die Werbekosten noch dazu gerechnet werden, muss die Familienkasse dafür nochmals gesondert irgendwelche Unterlagen bekommen oder müssen noch zusätzlich Anträge ausgefüllt werden oder reicht es einfach, wenn ich (ich fülle gerade den Antrag für meine Schwester aus) im Antrag das Bruttoeinkommen angebe. Das ist jährlich nämlich höher als die besagten 8004 €, aber niedriger als die 8924 €.
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten!
caitrionagh
Kindergeld Einkommensgrenze
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Beitrag von caitrionagh - 22.08.11 - 10:38 Uhr
Beitrag von caitrionagh - 22.08.11 - 11:01 Uhr
Meinte natürlich Werbungskosten...
Beitrag von lichtchen67 - 22.08.11 - 11:38 Uhr
Die Grenze für Kindergeld ist ein Jahreseinkommen von 8.004 Euro.. Hinzu kommt da nix. abgezogen werden noch die Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeit.
Aaaaber... die Kindergeldkasse hat für jeden Fall ihre eigenen Anträge, am besten Du rufst da mal an, schilderst den Fall und dann schicken die Dir die passenden Anträge die Du ausfüllen musst. bzw. derjenige der beantragt. Ich hab damals noch eine Kopie des Ausbildungsvertrages beigefügt.
Du bzw. Deine Schwester wird dann von der Kindergeldkasse hören, ob mit dem Einkommen Kindergeld bewilligt wird.. oder nicht.
Lichtchen
Beitrag von wasteline - 22.08.11 - 13:58 Uhr
http://www.treffpunkteltern.de/eltern/Kindergeld/kindergeld-und-ausbildung_410.php
