Frage zum UVG

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Beitrag von ernie2009 - 22.08.11 - 12:51 Uhr

Hallo liebes Forum,
habe mich heute hier angemeldet, weil ich eine Frage zum UVG habe.

Mein Ex-Mann und ich sind seit Jan. dieses Jahres geschieden. Wir haben eine 2 Jahre alte Tochter zusammen. Jetzt sind wie uns wieder näher gekommen und wieder ein Paar seit ein paar Tagen.

Ich wohne ein ganzes Stück weiter weg und habe mich jetzt dazu entschlossen wieder in seine Nähe zu ziehen. Ich habe jetzt eine Wohnung ein paar Straßen weiter. Ich bin berufstätig und die Oma hat sich entschieden auf die Kleine aufzupassen, solange sie noch nicht in den Kindergarten geht.

Meine Frage ist eben ob mir noch UVG zusteht? Es würde mir schon fehlen in den Finanzen, mit dem Kindergeld und dem Gehalt kann ich mich und meine Kleine grade so ernähren.

LG

Beitrag von silbermond65 - 22.08.11 - 13:37 Uhr

Wenn ihr wieder ein Paar seid ,sollte dein Exmann doch wohl für euch aufkommen können,meinst du nicht?
Du hast sicher ein Merkblatt für den UV bekommen,da steht drin wie die Voraussetzungen sind.

Beitrag von ernie2009 - 22.08.11 - 13:54 Uhr

Das Problem ist, dass er arbeitslos ist.

Beitrag von naschoori - 22.08.11 - 14:07 Uhr

Hallo, soweit ich weiß wird dieser nur gestrichen wenn ihr auch zusammen wohnt. Wenn ihr allerdings wieder zusammen seit und er oft bei dir in der Wohnung schläft zählt das denke ich als zusammen wohnen.

Lg

Beitrag von ernie2009 - 22.08.11 - 15:39 Uhr

Noch wohne ich ja nicht hier, ich zieh ja erst Anfang September um.

Ich denke aber das er oft bei mir schlafen wird.

Deshalb bin ich am überlegen ob ich überhaupt hier noch UVG beantrage. Ich habe eine Halbtagsstelle und fange am 01.09. noch eine Putzstelle an. Ich habe mit beiden Gehältern habe ich 1015 Euro + Kindergeld.

Die Frage ist, ob ich UVG überhaupt beantragen muss. Wenn ich es nicht muss, dann lasse ich es auch.

Beitrag von nick71 - 22.08.11 - 18:31 Uhr

Ich find das zwar irgendwo kurios, aber so lange ihr nicht in einer gemeinsamen Wohnung lebt, steht dir m.W. Unterhaltsvorschuss zu.

Beitrag von dk-mel - 23.08.11 - 11:55 Uhr

ich glaube nicht, denn der vater kümmert sich ja wieder mehr um seine familie und die übernachtungen zweimal die woche aufwärts tun ihr übriges..

ich würds jedenfalls für betrug halten.

und wenn ich schon bei meiner meinung bin, ich würde ja nicht mit einem arbeitslosen zusammen sein wollen, der a keinen unterhalt zaht (zumindest in höhe vom uv sollte er berappen können) und b weder aufs kind aufpasst (warum macht das die oma???) noch selber putzen oder so geht...

Beitrag von ernie2009 - 23.08.11 - 13:22 Uhr

Hallo und erstmal Danke für eure Antworten.

Jetzt bin ich wenigstens schlauer.

Beitrag von dk-mel - 23.08.11 - 12:00 Uhr

ein vernünftiger erzeuger zahlt auch bei arbeitslosigkeit uh wenigstens in höhe des uv. das sollte ihm die familie wert sein.

erst recht, wenn du dir als frau den ar... aufreißt um dich und kind vernünftig zu ernähren. warum sucht er sich keinen job???

beziehst du wieder uv, wenn du umgezogen bist, würde ich das als betrug sehen. denn quasi lebt ihr ja trotz getrennter whgen zusammen.

und warum muss sich die oma ums kind kümmern, wenn er doch den ganzen tag zeit hat???

ich persönlich würde so eine beziehung nicht führen. alles geht irgendwie nur von dir aus und er kümmert sich null. für eine beziehung würde das ende der arbeitslosigkeit bedingung sein punkt.