darf mein kind nicht sehen

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Beitrag von die-dleine - 22.08.11 - 13:15 Uhr

Hallo,

das ist das Profil meiner neuen Lebenspartnerin.

Ich habe aber einen Sohn der am Freitag 5 Jahre alt wird.

Da ich im Ausland lebe bin ich selten in Deutschland und sehe ihn somit sehr selten.

Sie hatte mich vor einigen Monaten vor das gericht gezogen, da sie das alleinige Sorgerecht wollte.

Was ich ja auch eingestimmt habe ,da ich ja kaum da bin.

Seid dem sie das aber hat darf ich meinen Sohn nicht mehr sehen, sie sagt sie sei im Urlaub obwohl ich sie gesehn habe als ich in DTl war.

Habe ich den jetzt überhaupt noch irgentwelche Rechte????

Zum zahlen bin ich wohl gut genug aber wen al etwas ist zieht man als Vater immer den kürzeren:-[.

Ich brauche dringend die geburtsurkunde, da ich mit meiner neuen Partnerin ein Kind erwarte (wegen dem àmtern).

All dies verweigert sie mir strickt:-[.

Das kann doch nicht sein!!!!

Ich werde mich bald an das Jugentamt wenden, das schlimme ist einfach das es jedesmal darauf hinausläuft das mir als Mann keiner hilft von diesen Amt!

Man darf einfach nichts!Ausser zahlen!!!!
Dabei bin ich ein Vater der sich sehr gerne um seinen Sohn kümmern würde, wenn er dürfte.

Geht es jemanden àhnlich und welche Rechte habe ich noch, jetzt wo ich kein Sorgerecht mehr habe?

Lg Robert


Beitrag von karna.dalilah - 22.08.11 - 14:06 Uhr

Die Geburtsurkunde kannst du problemlos selber beim Standesamt anfordern.

Ein Umgangsrecht haben dein Sohn und du und das kannst du einfordern!
Wenn es außergerichtlich nicht geht, dann mußt du es gerichtlich einfordern.

Wenn du im Ausland lebst und arbeitest, was genau willst du dann festlegen lassen?
Eine Regelmäßigkeit ist da wohl schlecht machbar oder?

Wie hälst du denn jetzt zu dem Kleinen Kontakt.
Wenn man nur unregelmäßig Besuchskontakte praktizieren kann, dann sollte man auf anderem Wege intensiven Kontakt pflegen, damit keine Entfremdung eintritt.

Gruss
Karna

Beitrag von stormkite - 22.08.11 - 21:53 Uhr

Du bist doch der, der im Ausland lebt, und damit hast du die Entfremdung zwischen deinem Kind und dir zu verantworten, oder?

Ein 5-jähriger ist kein Spielzeug, den man mal aus der Ecke kramt, um sich ein paar Stunden damit zu bespaßen, wenn man gerade mal Zeit hat.

Deine Ex hat auch ein recht darauf, das Zeiten abgesprochen werden, die in ihren Terminkalender passen, und muss nicht sofort springen, nur weil du zufällig mal grade Zeit hast.

Wenn du dich gerne um dein Kind kümmern würdest, dann empfehle ich dir, zurück in den Ort zu ziehen, in dem das Kind lebt. Außerdem wirkst du wenig glaubwürdig, wenn du einfach so dein Sorgerecht abgegeben hast. Überhaupt nicht nachzuvollziehen, wenn da wirklich der Wunsch nach Mitverantwortung vorhanden war.

Und übrigens auch nicht einklagbar von deiner Ex, außer sie konnte nachweisen, das du dich einen Scheiß um dein Kind kümmerst.

Beitrag von holy_cow - 22.08.11 - 22:34 Uhr

Hola,

du kannst doch nicht beurteilen, warum Robert im Ausland lebt. Es kann viele Gruende dafuer geben, die hier keine Rokke spielen.
Da ist es nur richtig, der Mutter das alleinige Sorgerecht zu uebertragen. Somit hat sie keine Probleme wenn sie eine Unterschrift brauchen sollte.
Mein Ex lebt ihm Ausland und hat das Sorgerecht nicht abgegeben, noch mir Vollmachten erteilt. Das heisst, ich habe jede Menge lauferei, wenn ich seine Unterschrift benoetige und sie nicht bekommen kann, eben aus diesem Grund.

Er zahlt auch fuer das Kind, welches zeigt doch schon alleine seine Verantwortlichkeit.
Als Mutter sollte ich den Kontakt versuchen flexibel in diesem Fall zu gestalten und nicht noch zu erschweren. Ich denke schon, dass der Vater sich fruehzeitig anmeldet und das einzurichten ist.

Saludos

Beitrag von redrose123 - 23.08.11 - 09:02 Uhr

So ein Mist hab ich selten gelesen, weisst du warum er da lebt? Jobbedingt? Er kommt von da vieleicht? Und egal warum hat er seinen Sohn wann immer es geht besucht, und er darf es auch weiterhin ----

Wenn du dich gerne um dein Kind kümmern würdest, dann empfehle ich dir, zurück in den Ort zu ziehen, in dem das Kind lebt

dann darf keine KM umziehen bitteschön.

Beitrag von karna.dalilah - 23.08.11 - 10:12 Uhr

Umziehen?

Als Et mit gemeinsamen Sorgerecht ist das ja nur bedingt ohne Zustimmung des anderen Et möglich...
Als Mutter kann man auch umziehen nur ohne Kind ;-)

Aber das es manch Et es sich verdammt einfach macht ist nicht unter den Tisch zu fegen.
Sie ziehen weit weg, kümmern sich wenn es ganz hart kommt in keiner Form mehr um das Kind ( wenns besser kommt dann gibt es noch den Mindestsatz des UH und eine Geburtstagskarte) und wenns grad in den Kram paßt erinnert sich das Et seines Kindes und erwartet das alles sich seinen Wünschen unterordnet.
Leider bleiben diese Beispiele viel eher und länger im Hintergrund als positiv Beispiele wo der Kontakt zum Kind auf jede erdenkliche Weise gehalten wird.

LG
KArna

Beitrag von redrose123 - 23.08.11 - 13:23 Uhr

Ich meinte nur weil sie meint er soll in den Ort ziehen wo sein Kind lebt, somit dürfte sie nirgendshinziehen weil man kann ja nicht dauernd mitziehen mist hitze hier #rofl

So wie ich rauslese kommt er nach Dtl und besucht das Kind. Zahlt und somit kümemrt er sich ja um das Kind...

Beitrag von karna.dalilah - 23.08.11 - 14:20 Uhr

man dann behalte die Hitze bloss bei euch#schwitz
Ich habe so schon Mühe alles Wichtige im Kopf zu behalten und bin heute sowas von unmotiviert :-(

LG
Karna

Beitrag von holy_cow - 22.08.11 - 22:41 Uhr

Hola,

das tut mir Leid, dass du Probleme hast dein Kind zu sehen. Hast du mit der Mutter gesprochen wie ihr in Zukunft ein Treffen organisieren koennt?
Versuche nicht gleich auf die Palme zu gehen und suche ein ruhiges Gespraech. Erklaere ihr, dass du sie weiterhin finanz. Unterstuezungen moechte und du den Kontakt suchst und dir sehr wuenschst.
Vorwuerfe deinerseits koennten sie nur noch sturer machen.
Wenn sie einen Computer hat, waere es vielleicht moeglich wenn du deinen Sohn regelmaessig ueber einen Videosprachchat sehen und sprechen kannst.
Ich habe eine Freundin der Mann ist Kapitaen zur See und manchmal sind sie fuer Monate getrennt. Sie halten per Videokonferenz Kontakt und das schon seit die Kleine sitzen kann.
Lass nicht locker und versuche es erst auf friedlichen Wege. Sollte alles nichts nutzen, suche dir einen Anwalt der fuer dich taetig wird. Du solltest dir aber schon Gedanken machen, wie du einen regelmaessigen Kontakt herstellen koenntest. Die Schweiz ist ja nicht so weit weg.

Saludos

Beitrag von redrose123 - 23.08.11 - 09:01 Uhr

Such dir einen guten Anwalt, natürlich hast du rechte.

Beitrag von die-dleine - 23.08.11 - 14:08 Uhr

Hallo

danke für eure antworten.

Also meine Existenz aufzugeben für meinen Sohn ....?

Entschuldigung aber bei der Wirtschaftslage in Dtl,wäre ich gar nicht im Stande Unterhalt aufzubringen.Was ich aber jetz kann!

Ausserdem habe auch ich ein Leben und eine neue Partnerin!

Leider klappt die Kommunikation nicht bei allen getrennten Eltern gut.

Ich bin berufstätig und kann nicht oft nach Dtl,versuche aber so oft es geht hinzufahren.
Und dann erwarte ich auch das sie sich zeit nimmt damit ich meine Sohn sehen kann.
Immerhin melde ich mich Wochen vorher bei ihr an.

Sie hat nicht das recht mich zu belügen ,das sie weg gefahren ist obwohl sie Zuhause ist!


Leider hat der kleine keine bindung zu mir,da sie es meist unterbindet.Und ich kann auch nicht ständig aufs Jugenamt nach Dtl fahren oder vors Gericht ziehen.

Ich möchte das Kind nicht hin und her reissen,da sie einen neuen Partner hat ist er für den kleinen leider der Papa.

Sie muss mir Besuchsrechte einräumen , zahlen muss ich immerhin auch!

Es ist einfach nicht fair uns Männern gegenüber!




Beitrag von karna.dalilah - 23.08.11 - 14:18 Uhr

Du hast Recht, sein Kind nicht sehen zu können ist nicht fair!

Aber Kontakt halten kann man auf verschiedene Arten zu dem Kind (schreiben, telefonieren, skypen mit Video...)
Nutzt du diese Formen?
Damit kann man einer Entfremdung trotz Entfernung entgegenwirken.
(sofern dir da kein Riegel vorgeschoben wird)

Eine Idee hätte ich noch.
Erwirke betreuten Umgang. Mache mit der Institution die den Umgang organisiert die Termine aus.
Vielleicht klappt es dann besser mit dem Umgang.
(denn ein Nichterscheinen der Mutter mit dem Kind macht keinen guten Eindruck und das wird die Mutter (hoffentlich ) nicht wollen .

Schade für euch
Karna

Beitrag von die-dleine - 23.08.11 - 15:16 Uhr

hey
danke für deine Antwort.

Ach leider kann man mit dieser Frau keinen Kontakt halten.

es artet immer in streit aus ihrer seits und da ist es nicht möglich...

bekomm ihn nicht mal ans telefon wenn er geburtstag hat.

aber das mit diesenbesuch werd ich mal ansprechen beim amt.das hört sich interessant an.

mal sehen was das wird.danke

Beitrag von zenturio - 23.08.11 - 21:47 Uhr

"Erwirke betreuten Umgang. Mache mit der Institution die den Umgang organisiert die Termine aus.
Vielleicht klappt es dann besser mit dem Umgang."

Betreuter Umgang kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, z.B. auch wenn der Vater sehr weit entfernt lebt und der Umgang erst wieder etabliert werden muss.
Aber ich sehe es auch als schwere Form der Diskriminierung von Vätern an, weil damit pauschal unterstellt wird, der Vater sei zu einem natürlichen Umgang mit seinem leiblichen Kind nicht in der Lage und müsse daher kontrolliert werden. Entsprechend gezwungen ist die Atmosphäre bei solchen Terminen und damit zeigt sich die vermeintliche Unbeholfenheit des Vaters im Umgang mit dem Kind.

"(denn ein Nichterscheinen der Mutter mit dem Kind macht keinen guten Eindruck und das wird die Mutter (hoffentlich ) nicht wollen."

Nach meiner Erfahrung bleibt so etwas völlig ohne Konsequenzen für die Mutter. Ein Anruf eine Stunde vor dem Termin, das Kind habe Fieber und könne unmöglich zum Umgangstermin erscheinen. Der Kommentar bei der entsprechenden Institution (JA) wird lauten: "da kann man dann leider nichts machen", oder: "das müssen sie akzeptieren", obwohl klar ist, dass es sich nur um Verzögerungstaktitk und Boykott handelt. Du bist aber ggf. 1000km angereist.

Beitrag von karna.dalilah - 24.08.11 - 18:08 Uhr

"Betreuter Umgang kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, z.B. auch wenn der Vater sehr weit entfernt lebt und der Umgang erst wieder etabliert werden muss. "

Dieser Umstand ist ja laut kV gegeben.

Und genau der Umstand könnte von der Mutter als Begründung für die Verweigerung angegeben werden- wenn sie dazu mal Stellung nehmen muss.
Das sie zu diesem Umstand massgeblich beigetragen hat ist uns klar.

In meinem Vorschlag sah ich eine evt Möglichkeit wie der Vater sein Kind wiedersehen könnte.
und dem Umstand der bereits entstandenen Entfremdung kindgerecht zu begegnen.
Denn was passiert, wenn das Kind sagt " Ich will nicht mit!" weil es seinen Vater nicht (mehr) kennt kann sich jeder ausmalen.

Natürlich ist es nicht fair, weder für den Kv noch für das Kind,
aber pauschalisieren...

ICH gehöre auch zu den Müttern die den Umgang abgelehnt haben.
Er sollte nämlich wie folgt aussehen:
Nach 4 Jahren glänzender Abwesenheit sollte ich das Kind an die dem Kind unbekannte Grossmutter übergeben und sie wollten schwimmen fahren.
Mein Vorschlag vorab ein Treffen zu starten im Beisein einer dem Kind bekannten Person, damit Vater und Kind sich erst mal wieder annähren - wurde ausgeschlagen.
Damit war das Thema für dieses Treffen durch.

Der Vater kann jederzeit mit mir Umgangstermine vereinbaren, aber die ersten Besuche geht das Kind erst allein mit ihm mit, wenn er das selber gern will. Der Zwerg gibt das Tempo vor und nicht der Vater.
UND
Voraussetzung dem Vater geht es gut.

Ich habe mit Sicherheit nicht alles richtig gemacht und meinen Teil zu der ISTSituation beigetragen- ABER ich war es nicht allein!

Beitrag von zenturio - 24.08.11 - 19:31 Uhr

"Natürlich ist es nicht fair, weder für den Kv noch für das Kind,
aber pauschalisieren..."

Das ist ja gerade der Punkt. Die Gesellschaft spricht (getrennten) Vätern pauschal die Befähigung ab, sich angemessen um ihre leiblichen Kinder zu kümmern.

Wir sind ja einer Meinung, dass es Umstände geben kann, die einen betreuten Umgang rechtfertigen (Drogenabhängigkeit, Gewalt, psychische Erkrankungen) . Aber betreuter Umgang mit Vätern wird mir viel zu sehr auf Betreiben der Mütter hin bereitwillig von den maßgeblichen Institutionen verordnet, weil es mittlerweile in das gesellschaftliche Bild über Männern/Vätern eingegangen ist, diese können sich alleine nicht oder nur unzureichend um ihre Kinder kümmern. Es wird nicht zuletzt durch Vorurteile der Art "Männer denken nur an das Eine", "alle Männer sind Schweine" und "alle Männer sind potentiell gewaltätig" ("Väter sind Täter") immer wieder in den Köpfen der Menschen zementiert.

Es ist einfach eine unwürdige und diskriminierende Behandlung, wenn man als Vater, dem von einer von Rachsucht getriebenen und sozial inkompetenten Frau der Umgang mit dem eigenen Kind über Monate hinweg verweigert wurde, erst einmal solche unausgesprochenen aber latent vorhandenen Vorurteile über die eigene Person/das eigene Geschlecht im Rahmen von Interaktionsbegutachtungen oder betreutem Umgang ausräumen muss.

Mütter müssen solche Prozeduren auch in den umstrittensten Sorgerechtsfällen nur äußerst selten über sich ergehen lassen und wenn, dann nur aufgrund von konkreten Ereignissen oder begründeten Verdachtsmomenten und meistens erst dann, wenn es eigentlich schon zu spät und ein Kind schon halb tot oder verwahrlost ist.



Beitrag von karna.dalilah - 24.08.11 - 20:16 Uhr

Ich kann ja nur aus meinen Erfahrungen sprechen.

Und aus meiner Erfahrung kann ich heute sagen, dass ich sehe wie sehr meine Kinder ihren Vater genießen.
und dennoch lieben sie mich kein Stück weniger.
Mein Mann macht in meinen Augen auch nicht alles richtig und läßt zuviel durchgehen und die Kinder genießen es.
Aus heutiger Sicht finde ich es sogar wichtig das Kinder auf beide Et zurückgreifen können.
Aus heutiger Sicht kann ich sagen, dass mir trotz allem was ich erfahren habe in meiner Entwicklung mein Vater mir gefehlt hat.
Erst durch meinen Mann habe ich wirklich erlebt welche wichtige Rolle Väter in der "Aufzucht" von Kindern spielen.

Aber es ist wie mit so vielen Dingen im Leben, die Mauer von Vorurteilen bringt man nur schwer zu Fall

Ich wünsche dir Erfolge bei deinem Bemühen um dein Kind damit deine Beiträge wieder optimistischer klingen-

Der Vater meines Strolches hat schon ein kleinen Erfolg ... Der Strolch will ihm nun trotz allgemeiner Schreibunlust einen Brief schreiben :-D

Karna

Beitrag von zenturio - 24.08.11 - 20:42 Uhr

"Ich wünsche dir Erfolge bei deinem Bemühen um dein Kind damit deine Beiträge wieder optimistischer klingen- "

Danke, aber selbst wenn sich ein solcher Erfolg einstellen sollte, so ändert dies ja nichts an der gesellschaftlichen Diskriminierung von Vätern/Männern. Im Grunde wurde mir durch den Kampf um mein Kind erst die Augen geöffnet und mir wurde klar, dass wir Männer um Respekt in der Gesellschaft kämpfen müssen, auf unsere Weise, indem wir uns selbstbewußt als das präsentieren, was wir sind, als Männer und Väter.

Beitrag von zenturio - 23.08.11 - 21:24 Uhr

"Sie hatte mich vor einigen Monaten vor das gericht gezogen, da sie das alleinige Sorgerecht wollte.
Was ich ja auch eingestimmt habe ,da ich ja kaum da bin."

- Das war gut gemeint von Dir, aber ein Fehler.


"Habe ich den jetzt überhaupt noch irgentwelche Rechte????"

- Selbst MIT Sorgerecht hast Du in Deutschland nur das Recht zu zahlen. Alle anderen Rechte kann Dir die Mutter de facto entziehen. Sie wieder zu erlangen ist ein EXTREM nervenaufreibender, zeitaufwändiger und kostspieliger Prozess

"Zum zahlen bin ich wohl gut genug aber wen al etwas ist zieht man als Vater immer den kürzeren."

- Willkommen in der feministisch geprägten Geselllschaft

"Ich werde mich bald an das Jugentamt wenden, das schlimme ist einfach das es jedesmal darauf hinausläuft das mir als Mann keiner hilft von diesen Amt!"

- Das Jugendamt, die Erfüllungsgehilfen des vermeintlich schwachen Geschlechts


Es tut mir ja sehr leid. Ich würde Dir gerne Mut machen, aber ich kann selber aus einem reichen Erfahrungsschatz schöpfen und bin sogar noch desillusionierter als Du.
Fakt ist, dass die Gesellschaft von Vätern lediglich verlangt, dass sie die Versorgerrolle ausfüllen ohne zu murren. In die Erziehung einbringen darfst Du dich nur dann, wenn die Mutter Dir gnädig ist, also nur dann, wenn Du nach ihren Vorstellungen und Vorgaben agierst. Andernfalls ist es ein leichtes, Dich aus dem Leben Deines Kindes zu drängen. Die Gesellschaft unterstützt diese Form der Diskriminierung von Männern/Vätern, indem sie das feministisch geprägte Weltbild der Frau als Opfer und des Mannes als Täter bereitwillig annimmt.

Wehr Dich!

Beitrag von bibina23 - 25.08.11 - 11:32 Uhr

Hi Robert

Ich finde es immer wieder schlimm wen Frauen meinen sie können alles tun was sie wollen, du hast sehr wohl rechte du hast das besuchsrecht und du darfst dein Kind auch für ein paar Tage mit zu dir nehmen, bzw. sollte eig. der Mutter es wichtig sein das ihr kind seinen papa so oft sehn kann wie es geht...

Der Papa von meinen kleinen hohl ihn jeden Samstag auf Sonntag wir haben keine regelungen beim Jugenamt ausgemacht warum auch, jetzt ist mein kleine auch bei ihm seit gestern weil er Urlaub hat, und da versteh ich auch wenn er ihn mal länger zu sich hohlt, ist für mich zwar nicht leicht aber er ist sein Papa...

Und nur weil sie das aleinige sorgerecht hat kann sie sich nicht das recht raus nehmen und dir dein Kind verweiger, ich sag dir eines mach alles damit da eine regelung rein kommt käpf um dein Kind!!!!!

Ich wünsch dir Viel Kraft dafür

Gruß bibina

Beitrag von karna.dalilah - 25.08.11 - 13:35 Uhr

Sie kann...das hat dir der Kv doch in seinem Beitrag beschrieben!

Eine Reglung erwirken, heißt nicht das der Umgang dann auch so stattfinden wird

Für sein Recht kämpfen heißt auch finanziell dafür aufkommen zu müssen (RA-Kosten usw)
(Kann hier nicht Prozesskostenbeihilfe beantragt werden, weil man ja das Recht des Kindes einfordert?-bei Unterhaltsforderungen geht es ja auch)

Ja er könnte sich seinen Sohn rein rechtlich für einige Tage nonstop zu sich nehmen, ABER
der Kv schreibt hier von einer bereits entstandenen Entfremdung zwischen Kv und Sohn.
Ich denke dass das Kind mit so einer Aktion echt überfordert wäre und der Schuss nach hinten los geht.

In diesem Fall würde ich einen täglichen Kontakt mit dem Vater für einige Stunden vorschlagen, der dann nach Wunsch des Kindes ausgeweitet wird.

Dem Kv hier geht es offensichtlich nicht sein Recht egal wie durchzusetzen, sondern überhaupt die Möglichkeit den Kontakt zu seinem Kind aufzunehmen und zu halten.