Stiefkindadoption

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Beitrag von dad81 - 22.08.11 - 17:05 Uhr

Hallo,

vielleicht liest hier ja ein Notar oder Anwalt...

Es geht um das Thema Stiefkindadoption. Genauer gesagt um das Einholen der Zustimmung des Kindsvaters.

Grundsätzlich stimmt der Kindsvater der Adoption zu. Jetzt geht es um die Notarielle Beglaubigung ...

Der Kindsvater ist Österreicher und wohnt 400km entfernt.
Die Zustimmung zur Adoption muss ja Notariell beglaubigt sein, also im Beisein eines Notars aufgesetzt vorgelesen und Unterschrieben werden.

Kann ich jetzt zu einem deutschen Notar gehen, der setzt ein Schreiben auf, und dieses schicken/geben wir dem Kindsvater und er unterschreibt es bei einem österreichischen Notar?
Oder Muss der Kindsvater direkt zu einem österreichischen Notar und dieser setzt das Schreiben auf und es wird vor Ort unterschrieben und dann uns übergeben?
Oder Muss ein deutscher Notar nach Österreich um es vor Ort mit dem Kindsvater zu unterschreiben?

Kosten würden dem Kindsvater natürlich keine entstehen...

Weiss wer zufällig wie das abläuft, oder muss ich einen Anwalt einschalten (den die Rechtsschutz natürlich nicht zahlt ... wofür hat man das Ding eigentlich?)
Oder kann ich da auch einen Notar fragen und dieser kann uns über das Prozedere aufklären?

Danke
dad81

Beitrag von dad81 - 23.08.11 - 10:33 Uhr

Sollte es wen interessieren:
Nachdem die Rechtsschutz hier nicht mal ne Rechtsberatung zahlt, hab ich mal einen Notar angerufen.
Dieser meinte es reicht wohl ein österreichisches Schriftstück, aber ich sollte beim Familiengericht nachfragen, weil die ja im Endeffekt drüber entscheiden was ihnen reicht ...

Die Sachbearbeiter im Familiengericht wissen es aber leider auch nicht ...
Jetzt muss ich warten bis ein Richter mal Zeit hat um dann dessen Entscheidung abzuwarten die dann hoffentlich endgültig und eindeutig ist ...

Wenns nicht mal ein Notar sagen kann, dann wär ein Anwalt wohl eh überfordert gewesen ...

Beitrag von naeuze - 23.08.11 - 11:30 Uhr

Ich weiss keinen Rat...aber ich finde das Thema interessant. wenn Du lust hast poste weiter..es würde mich interessieren wie es weitergeht!

Und viel Glück bei der gewünschten Adoption !!!

Beitrag von naeuze - 23.08.11 - 11:30 Uhr

...vergessen zu abonnieren:-)

Beitrag von dad81 - 23.08.11 - 14:01 Uhr

So ging weiter ...

Familienrichter sagt:
Österreichischer Notar würde reichen ...

Dann die nächste Hürde:
Kind hat, wie die Mutter, noch die österreichische Staatsbürgerschaft...

Auf die Frage nach welchem Recht adoptiert werden muss (oder auch nach beiden ...) sollte ich mich wieder an einen Notar wenden, der müsste das wissen ...

Im INet hab ich nix gefunden zur rechtlichen Lage in der Konstellation ...
Wenn man nach Auslandsadoptionen sucht ist immer von Adoptionen fremder Kinder die Rede und nicht von ner Stiefkindadoption ....

Hier gehts dann morgen weiter, heute keine Lust mehr mit Juristen zu telefonieren...

Beitrag von sonnenscheinverena - 25.08.11 - 22:09 Uhr

Hallo,
da hast Du ja schon einen Telefonweg hinter Dir...
Weisst Du evtl., wie das ist, wenn mein Bald-Ehemann meine beiden grossen adoptieren würde ( leiblicher Vater stimmt zu ) , ob der leibliche Vater dann aus allem raus ist? Ich habe das alleinige Sorgerecht, aber wir verstehen uns auch ganz gut. Müsste mein jetziger Mann dann den Unterhalt zahlen und nicht mehr der leibliche Vater?

Vielen Dank, Verena

Und entschuldigt die Verirrung ins Männerforum.#schein

Beitrag von dad81 - 26.08.11 - 11:24 Uhr

Hallo,

mit der Adoption verliert der leibliche Vater alle Rechte und Pflichten.
Die Unterhaltspflicht endet z.B. schon bei der notariellen Zustimmung zur Adoption, sollte diese aber dann nicht binnen 3 Jahren erfolgreich beendet sein, dann wird man sogar rückwirkend Unterhaltspflichtig.

Wenn die Adoption durch ist, bekommt das Kind eine neue Geburtsurkunde, in der der neue Vater steht.
Zusätzlich bekommt man eine Abstammungsurkunde in der noch der leibliche Vater verzeichnet ist, und die zur Eheschließung notwendig ist. Das hat wohl den Grund zu verhindern dass versehentlich Geschwister heiraten.

Ja, dein jetziger Mann müsste auch für die von ihm adoptierten Kinder Unterhalt zahlen im Falle einer Trennung. Er übernimmt die volle rechtliche Verantwortung.

Soweit meine Nachforschungen. Ohne Gewähr auf Rechtssicherheit.

Gruß
dad81

Beitrag von sonnenscheinverena - 26.08.11 - 13:53 Uhr

Ich danke dir.

Verena

Beitrag von dad81 - 26.08.11 - 11:31 Uhr

Habe jetzt das österreichische Konsulat angeschrieben, diese sollten mir hoffentlich weiterhelfen können in der Sache.

Lassen sich aber schon mal Zeit, wahrscheinlich wandert meine Mail grad durch die Abteilungen...

Bei nicht mal 2000 Stiefkindadoptionen im Jahr kommt wohl der Fall, dass das Grenzüberschreitend ist, extrem selten vor.

Ich poste hier weiter, vielleicht hilfts mal irgendwann jemand, der den gleichen Fall hat ...

Ich war ja schon geschockt, als ich von unserem Standesbeamten erfahren hab, dass er keine Ahnung hat, wie das mit der Einbenennung der kleinen funktioniert, weil er so einen Fall noch nie hatte. (ist aber schon jahrzehnte Standesbeamter hier) und das im grenznahen Gebiet, keine 20km von Österreich entfernt ... Man sollte doch meinen da finden sich öfter Pärchen und das da auch mal ein Kind dabei ist ... aber nein ....

Beitrag von dad81 - 07.09.11 - 15:57 Uhr

So,

das Konsulat konnte/wollte mir nicht antworten und wollte mich lieber zu einem Anwalt des Konsulats schicken, natürlich gegen Gebühr ...

Jetzt weider der Weg zum Notar...

Das Internet hat schon mal nen Text hergegeben der drauf hinweist, dass es ein Abkommen gibt zwischen den EU-Ländern und nur der gemeldete Aufenthaltsort von Bedeutung ist ...

dann wäre es eine Adoption rein nach deutschem Recht.

Beitrag von dad81 - 17.10.11 - 13:15 Uhr

So, kleines update.

Wir lassen es jetzt einfach drauf ankommen und starten eine Adoption nach deutschem Recht.

Der Kindsvater hat eine von einem österreichischen Notar aufgesetzte (die sind übrigens teurer als deutsche ...) Aberkennung unterschrieben, die jetzt per Post bei uns gelandet ist.

Als nächstes folgt ein Gang zum (deutschen Notar) der dann den Adoptionsantrag aufsetzt und beim Gericht einreicht.