Hallöchen,
ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.
Es geht um folgendes:
"Von der Beitragspflicht kann auf Antrag eine Befreiung vom Studienbeitrag in folgenden Fällen gewährt werden:
Pflege und Erziehung von minderjährigen Kindern, maximal im Umfang der Studienbeiträge für die Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs, bei behinderten Kindern und Kindern unter 12 Jahren erfolgt die Befreiung für die 1,5-fache Regelstudienzeit; antragsberechtigt sind beide Elternteile (sofern beide an der Universität Duisburg-Essen eingeschrieben sind)"
Weiß jemand, ob das auch dann gilt, wenn der Zweitwohnsitz des Kindes beim studierenden Elternteil liegt?
LG Mause
Befreiung der Studiengebühren auch bei Zweitwohnsitz des Kindes?
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Beitrag von mausgewitz - 23.08.11 - 09:53 Uhr
Beitrag von laucis - 23.08.11 - 10:10 Uhr
Hallo,
das dürfte nicht gelten, denn du brauchst einen Auszug aus dem Melderegister, das nennt sich irgendwas mit Haushalt. Habe ich leider wieder vergessen. Das ist ein Auszug, der auflistet, wer alles in eurem Haushalt lebt. Ein Kind mit Zweitwohnsitz dürfte daher nicht im Haushalt leben.
Viele Grüße
Laura
Beitrag von mausgewitz - 23.08.11 - 10:33 Uhr
Ja, aber durch den Zweitwohnsitz ist es doch im Haushalt gemeldet. Es lebt ja bei Vater und Mutter im Wechsel.
Beitrag von laucis - 23.08.11 - 10:13 Uhr
Es nennt sich einfach Haushaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
