ab 01.10. arbeitslos - mit Kinderwunsch

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Beitrag von mautschle - 23.08.11 - 10:43 Uhr

Hallo!
Ich hab da mal ne Frage:

Nach dem ich am 04.04.08 meine erste Tochter geboren hatte, war ich 2 Jahre im Erziehungsurlaub und hab danach in Rücksprache mit meinem Arbeitgeber das 3. Erziehungsurlaubsjahr angehängt (war für den AG geschickt - wegen der Wirtschaftskrise).

Nun bin ich dieses Jahr am 04.04. wieder Vollzeit zur Arbeit und habe die Kündigung erhalten. Mit 13 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte ich eine längere Kündigungsfrist und bin jetzt ab 01.09.11 arbeitslos .

Nun habe ich die Pille nochmal abgesetzt, da wir noch ein zweites Kind haben wollen. Wie funktioniert das nun nacher mit dem Elterngeld, wenn ich am 01.09.11 ALG1 erhalte.

Habt Ihr mir irgendwelche Tips, was ich beachten muß?
Soll ich weiterhin Bewerbungen schreiben?
Was meint Ihr?

Liebe Grüsse
Michaela

Beitrag von anarchie - 23.08.11 - 10:53 Uhr

Hallo!


ALG zählt meines Wissens NICHT fürs EG!
Ergo wirst du verutlich nur den Mindestsatz bekommen.

lg

melanie

Beitrag von demy - 23.08.11 - 11:06 Uhr

Hallo,
klar solltest du weitersuchen.
Ein Kinderwunsch oder schon schwanger geht einen potenziellen AG erstmal nix an.

ALG 1 fließt mit 0Euro in die Berechnung des Elterngeldes, da ALG1 schon eine Lohnersatzleistung ist.

Hast du die Kündigung schon auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen?
Sofern die Kündigung noch nicht länger als 3 Wochen her ist solltest du das schnell tun.

Viele lassen sich da zu schnell abspeisen, gerade bei einer betriebsbedingten Kündigung sind eventuell eher andere dran als Frau mit Kind und 13 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Gruß
Demy

Beitrag von nele27 - 23.08.11 - 12:29 Uhr

Hallo Michaela,

mit großer Wahrscheinlichkeit ist die Kündigung gar nicht rechtmäßig!!!!

Lasse das z.B. bei der Gewerkschaft unbedingt prüfen und lasse Dich beraten!!!
Und zwar schnell, Du hast für Widerspruch nur 2 Wochen Zeit.

Es gibt in Betrieben mit mehr als 10 MA nur 3 Arten von Kündigungen:

1. personenbezogen (wenn Du z.B. durch Krankheit die Tätigkeit nicht mehr ausführen kannst).

2. verhaltensbedingt (wenn Du. z.B. in der Firma geklaut hast oder wenn Du die Arbeit nicht ordentlich erledigst UND schon Abmahnungen bekommen hast)

3. betriebsbedingt: Hierbei muss der AG beweisen, dass die Stelle abgebaut wird und nach Sozialplan vorgehen. Das bist nach 13 Jahren und mit 2 Kindern zu unterhalten sicherlich NICHT zuerst Du

Also lasse die Kündigung unbedingt prüfen!!!

LG, Nele

Beitrag von mautschle - 23.08.11 - 12:44 Uhr

Das mit der Kündigung ist durch!
Ich habe das mit meiner Rechtsanwältin bewältigt.
Micha

Beitrag von vwpassat - 23.08.11 - 12:44 Uhr

Dafür scheint es aber zu spät.

Beitrag von kathi.net - 23.08.11 - 12:49 Uhr

Wenn sie die Kündigung am 04.04. bekommen hat, dürfte die Frist für eine Kündigungsschutzklage bei weitem abgelaufen sein.

Beitrag von nele27 - 23.08.11 - 15:19 Uhr

Oh ja, stimmt. Hatte das nicht gelesen #klatsch