Theater Vermieter - Rechtsfrage

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Beitrag von spatz33 - 23.08.11 - 13:09 Uhr

Hallo leute

ich habe mal eine Frage und erhoffe mir hier hilfe..

ich konnte aufgrund privater Probleme 2 monatsmieten nicht bezahlen..

mittlerweile bin ich ausgezogen. Wohnte von 2007 dort

Ich habe 280 Euro kalt + 120 Euro nebenkostenbezahlt. Da war auch strom mit enthalten.

Da ich beruflich viel und lange unterwegs bin, war ich sogut wie nie zu hause, und war größtenteils bei meiner Freundin.

Eine Nebenkostenabrechnung habe ich nie erhalten.

So nun kam ein Schreiben vom seinem Rechtsanwalt. Da will er nicht nur die kaltmiete sondern eben 2 monatsmieten a 400 euro

ist das so rechtens ? Kann ich nachträglich darauf bestehen eine nebenkostenabrechnung für die letzten 4 Jahre zu verlangen ? Von 7 tagen die woche war ich vielleicht 2 zuhause.

freue mich auf Antworten.

danke

Spatz

Beitrag von bruchetta - 23.08.11 - 13:17 Uhr

Er kann Nachzahlungen aus der NK-Abrechnung 2010 verlangen.
Die Abrechnung aus 2009 ist, sofern Du sie nicht bis 31.12.2010 bekommen hast, verjährt.

Die Abrechnung aus 2010 kannst Du prüfen anhand der Zählerstände.
Wenn Dir keine Abrechnung vorliegt, kann der Vermieter bis 31.12.2011 eine erstellen.
Danach ist auch das verjährt.

Alles, was davor war, ist verjährt.


Beitrag von arkti - 23.08.11 - 13:25 Uhr

Das stimt so aber auch nicht ganz.
Guthaben verjährt nicht nach einem Jahr.

Der Vermieter kann keine Nachzahlungen mehr fordern aber wenn der Mieter zuviel bezahlt hat kann er es trotzdem noch zurückfordern.

Beitrag von spatz33 - 23.08.11 - 13:30 Uhr

ich habe von 2007 bis 2011 darin gewohnt und monatlich 120 nebenkosten bezahlt.

und das habe ich niemals verbraucht. Habe nie was gesagt, da wenn es mal eng war er auch immer entgegenkommend war..

aber nun ist das halt etwas anders.

und ich wollte halt wissen ob es rechtens ist dass er da jetzt nicht nur 280 euro miete will sondern 400 inkl. der nebenkosten

eine nebenkostenabrechung wird er mir nicht geben können da ich soweit ich weiss keinen eigenen zähler hatte.

aber dann ist es ja trotzdem nicht korrekt 120 euro für alleinstehenden Mann der kaum zuhause war

Beitrag von arkti - 23.08.11 - 13:34 Uhr

Also ehrlich gesagt finde ich 120 Euro nicht wirklich viel wenn da auch Strom enthalten ist.
Strom verbraucht man ja immer (alleine schon der Kühlschrank) und geheizt hast du im Winter ja sicher auch.
Müll hast du auch produziert und Wasser hast du auch verbraucht, in Form von Klospülung, Dusche usw.

Beitrag von spatz33 - 23.08.11 - 13:37 Uhr

wie gesagt ich wollte nur wissen ob ich nachträglich auf eine nebenkosten abrechnung bestehen kann.

und wie das ist wenn ich keinen eigenen zähler habe

Beitrag von windsbraut69 - 23.08.11 - 14:00 Uhr

Kein Zähler, keine Abrechnung....
Das habt Ihr ja sicher vertraglich so vereinbart.

WIE soll denn abgerechnet werden?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 23.08.11 - 14:02 Uhr

Hallo

Ohne Zähler kann es keine genaue Abrechnung geben. Du hast dich ja drauf eingelassen. Es ist für beide Seiten ein risoko. Hast du mehr verbracuht, als du zahlst, hat der Vermeiter Pech, anders rum du.

Und wie gesagt, Grundsteuer und Versicherungen sind völlig normal, das das der Mieter zahlt.


Beitrag von kathi.net - 23.08.11 - 13:38 Uhr

Du weißt aber schon, was in den 120 € alles enthalten ist? Ich finde das jetzt nicht so viel.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 23.08.11 - 13:39 Uhr

Hallo

Also 120 Euro sind wenig, wenn Strom auch drin ist.

Bedenke, das in den Nk auch die Wohngebäudeversicherung, Grundsteuer, etc enthalten ist.

Bianca

Beitrag von spatz33 - 23.08.11 - 13:42 Uhr

Gas wasser strom und Müll...

und wie gesagt ich war sehr selten zuhause...

ich wollte ja nur wissen ob ich eine nebenkostenabrechnung verlangen kann, und wie das ist, da ich keinen eigenen Zähler hatte... also alles über einen zähler lief und noch 2 weitere parteien mit im haus wohnten

Beitrag von kathi.net - 23.08.11 - 13:44 Uhr

+ Versicherungen
+ Hausmeister
+ Grundsteuer
+ Hausstrom
+ ....

Bei diesen Dingen spielt es keine Rolle, ob du anwesend bist oder nicht.

Beitrag von spatz33 - 23.08.11 - 13:45 Uhr

muss sowas nicht in einem MIetvertrag aufgeführt sein ?

da bei mir nur steht, gas wasser strom müll. von hand geschrieben

Beitrag von kathi.net - 23.08.11 - 13:46 Uhr

Also habt ihr eine Pauschale vereinbart?

Beitrag von spatz33 - 23.08.11 - 13:47 Uhr

es ist ein normaler mietvertrag.
diese sachen eben voon hand reingeschrieben

da wo ich davor wohnte, zahlte ich auch keine Versicherung grundsteuer etc. trotzdem bekam ich eine nebenkostenabrechnung von meinem verbrauch.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 23.08.11 - 13:51 Uhr

Hallo

Also der Vermieter kann diese Kosten aber verlangen und die meisten machen das auch. Und das ist auch rechtens so.

Bianca

Beitrag von kathi.net - 23.08.11 - 13:53 Uhr

Nur weil es der Vermiter nicht macht, heißt es nicht, dass er es nicht darf.

Beitrag von spatz33 - 23.08.11 - 13:54 Uhr

ja aber dann muss es ja auch im mietvertrag stehen... in meinem neuen mietvertrag steht das ja auch

Beitrag von kathi.net - 23.08.11 - 13:58 Uhr

Na dann fordere eine Abrechnung für die letzten Jahre und kontrollier sie genau.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 23.08.11 - 13:58 Uhr

Hallo

Nein, muss es nicht. Es ist normal,das diese Kosten vom Mieter gezahlt werden.

Und normalerweise weis man das auch

Beitrag von windsbraut69 - 23.08.11 - 13:56 Uhr

Hast Du Nebenkostenvorauszahlungen (Abschläge) gezahlt oder pauschal 120 Euro?

Ich denke, da es nur einen Zähler gibt, war eine pauschale Warmmiete vereinbart und da hast Du weder Anspruch auf eine Abrechnung (wie auch?) noch darauf, dass er Dir Nebenkosten erläßt, weil Du nicht viel Zuhause warst!

Gruß,

W

Beitrag von spatz33 - 23.08.11 - 14:03 Uhr

In meinem Mietvertrag steht...

netto miete 280 euro

folgende Betriebskosten im sinne vin §556 sind in der oben genannten Miete nicht enthalten und deshalt gesondert zu zahlen :

Wasser

und dann steht

die Vorauszahlung beträgt monatlich für heizkosten, gas wasser strom müll 120 euro

Beitrag von zwiebelchen1977 - 23.08.11 - 14:06 Uhr

Was den nun? Ist Wasser nun gesondert zu zahlen oder schon drin?

In unserem Mietvertrag stand das damals auch icht, aber diese Dinge( Versicherungen und Grundsteuer gehören dazu

Bianca

Beitrag von windsbraut69 - 23.08.11 - 14:09 Uhr

Wenn das ausdrücklich "Vorauszahlungen" sind, muß er abrechnen.
Ich frage mich aber, wie das funktionieren soll, wenn die Zähler nicht getrennt sind.
Wie ist das denn die letzten Jahre gelaufen, warum hast Du nie nach einer NK-Abrechnung gefragt?

Ich glaube aber nicht, dass Dir das jetzt das Recht gibt, nur die Netto-Miete zu zahlen.

Gruß,

W

Beitrag von arkti - 23.08.11 - 13:22 Uhr

Hmm also so ganz verstehe ich deinen Text nicht.

Du konntest also 2 Monatsmieten nicht bezahlen und jetzt möchte der Vermieter diese 2 Monatsmieten haben (also 800 Euro)?