Wie oft Arbeitsvertrag verlängern?

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Beitrag von susan382 - 23.08.11 - 13:37 Uhr

Hallo,

meine Frage steht ja schon oben. Ich arbeite seid Juli bei meinem neuen Arbeitgeber. Ich bin dort für jemanden als Krankheitsvertretung eingestellt.

Mein Vertrag war erst für einen Monat befristet, das war die Anlernzeit. Für diesen Vertrag bekam ich eine Änderung die bis 30.09. befristet ist.
Wie oft darf ich jetzt noch verlängert werden?

Wie oft kann man durch Änderung einen Arbeitsvertrag verlängern?
Oder gibt es sogar für den Fall Krankheitsvertretung eine andere Regelung, dass so oft verlängert werden darf bis die entsprechende Person wieder gesund ist?

Wäre nett wenn mir jemand eine Auskunft darüber geben kann.

LG Susan.

Beitrag von kathi.net - 23.08.11 - 13:41 Uhr

Meine Dozentin hätte jetzt gesagt: "Kommt drauf an." ;-)

Wie ist denn der Vertrag bzw. die Befristung genau formuliert?

Beitrag von susan382 - 23.08.11 - 13:56 Uhr

Was genau mußt Du wissen?

In dem Arbeitsvertrag stehen viele §!

Unter anderem steht da eben auch, kalendermäßig befristet nach § 14 abs. 2 tzbfg - erste Verlängerung.

Beitrag von kathi.net - 23.08.11 - 14:02 Uhr

Naja eine kalendermäßige Befristung ist eben etwas anderes wie eine sachliche Befristung.
Und nur bei ersterem gilt die Einschränkung: Dauer der Befristung insgesamt maximal 2 Jahre und höchsten drei Verlängerungen.

Beitrag von smokefighter - 23.08.11 - 14:19 Uhr

Auch eine kalendermässige Befristung kann mit Sachgrund erfolgen ;-) die zweite Variante wäre die Zweckbefristung bei der die Befristung endet wenn der Sachgrund entfällt und die Mitteilung darüber zwei Wochen vor Ende erfolgt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Befristetes_Arbeitsverh%C3%A4ltnis#Besondere_Form_der_Befristung:_Zweckbefristung

Interessant dazu wenn Sachgrund Vertretung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Befristetes_Arbeitsverh%C3%A4ltnis#Bei_der_Vertretungsbefristung_.28oben_3.29

Beitrag von smokefighter - 23.08.11 - 14:12 Uhr

Wichtig ist in diesem Fall ob und welcher Sachgrund für die Befristung angegeben ist!

Ist als Sachgrund die Krankheitsvertretung aufgeführt kann die Befristung öfter verlängert werden als ohne Sachgrund, bzw die Vorraussetzungen des Sachgrunds entfallen, z.B. die Krankheitsvertretung entfällt da die zu vertretende Person wieder gesund ist und arbeitet wieder.

Infos dazu: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/content_03.html

http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Befristetes_Arbeitsverh%C3%A4ltnis#Befristungen_mit_Sachgrund

Soweit es sich nicht um eine zulässige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages innerhalb der Höchstfrist von zwei Jahren handelt, bedarf es für die weitere Befristung wiederum eines sachlichen Grundes. Je mehr Anschlussbefristungen allerdings erfolgt sind, um so mehr werden sich allerdings auch die Anforderungen an den Befristungsgrund erhöhen.

Beitrag von galeia - 24.08.11 - 09:05 Uhr

Solange ein konkreter Befristungsgrund wie z. B. "Krankheitsvertretung für..." oder "Elternzeitvertretung für..." im AV benannt ist, kann beliebig oft verlängert werden. So haben es hier (öffentlicher Dienst) viele Kollegen, teilweise schon über 8 Jahre nur mit Zeitverträgen, die an immer andere Vertretungen gekoppelt werden.

Sachgrundlos darf nicht endlos weiter mit Zeitverträgen gearbeitet werden.

FG H. #klee

Beitrag von manavgat - 24.08.11 - 10:20 Uhr

Och, da verschleppst Du einfach mal die Unterzeichnung der neuen Befristung und arbeitest weiter.

und schwuppdiwupp: biste unbefristet beschäftigt.

Gruß

Manavgat