hallo ich habe nochmal eine frage.
Wenn ein mann ein kind hat mit einer frau mit der er nicht verheiratet war.
jahre später bekommt er mit einer neuen partnerin ein kind.
Wie ist das dann mit dem unterhalt?
habe mal gelesen das dass auf beide kinder aufgeteilt wird.
Heisst das er muss statt den ca.200euro nur 100zahlen und der rest zahlt der staat an sie oder wie?????
Lg kerstin
unterhalt
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von die-dleine - 23.08.11 - 13:57 Uhr
Beitrag von schnupplchen - 23.08.11 - 13:59 Uhr
Ich kenn mich nicht aus, bin aus Interesse auch gespannt.
Aber das kann ich mir nicht vorstellen, dann wärs ja besser, je mehr uneheliche Kinder jemand zeugt- also besser für ihn, schlechter für den Staat.
Ich bin gespannt
Beitrag von nicolchen1992 - 23.08.11 - 14:06 Uhr
Hmm also das ist echt mal ein gutes Thema das würde mich auch mal interessieren. Weil mein verlobter hat mit seiner ExFreundin ein Kind (dieses jahr 6 geworden), und jetzt bekomm ich ein Kind von ihm.
Und wir sind ja nicht verheiratet also muss er ja Unterhalt zahlen...aber wie das nun ist von wegen was und wieviel er zahlen muss würde mich auch mal brennend interessieren. weil er selber von seinem Gehalt den Unterhalt für den Kleinen nicht zahlen kann also das Amt zahlt, zahlt dann bei unserem baby auch das Amt??
voll ratlos
lg Nicole+Muckelchen 8+3
Beitrag von schnupplchen - 23.08.11 - 14:10 Uhr
Ist es nicht so, dass er nur dann Unterhalt zahlen muss, wenn du das beim Jugendamt beantragst?
Wenn ihr zusammenlebt, auch unverheiratet, muss er normaler weise keinen Unterhalt zahlen, schließlich lebt ihr ja zusammen.
Bei einem befreundeten Pärchen war es so. Die lebten 3 Jahre einfach so zusammen und erst nach der Trennung hat sie dann übers Jugendamt Unterhalt von ihm eingefordert.
Mach doch einfach mal einen Beratungstermin beim JA
Beitrag von sunny-girl-00 - 23.08.11 - 14:13 Uhr
er muss dir aber doch keinen unterhalt zahlen.. wenn ihr verlobt seid gehe ich mal davon aus dass ihr auch zusammen lebt, somit sind zahlungen an euer gemeinsames kind hinfällig.
lg
Beitrag von darkvenusgirl20 - 23.08.11 - 14:15 Uhr
wenn ihr verlobt seid, bekommst du keinen unterhalt... unterhalt bekommen nur die kinder wo die eltern getrennt sind
Beitrag von silbermond65 - 23.08.11 - 17:47 Uhr
Warum sollte für euer Kind das Amt zahlen? Ihr lebt doch sicher zusammen oder?
Wär natürlich Klasse,Papa setzt ein Kind nach dem anderen in die Welt und der Staat zahlt.
Wenn dein Partner schon für ein Kind nicht zahlen kann ,sollte er sich vielleicht bemühen ,einen besser bezahlten Job zu finden bzw. einen Nebenjob anzunehmen.
Wäre er zahlungsfähig würde euer Kind natürlich in die Unterhaltsberechnung mit reinfallen ,d.h. alle Kinder sind gleich unterhaltsberechtigt.
Wobei das ältere Kind mit 6 schon in der nächsten Stufe ist und mehr bekommen würde,als euer gemeinsames Kind.
Beitrag von meeresrauschen - 23.08.11 - 14:07 Uhr
Hallo,
also ich bekomme das 2. gemeinsame Kind mit meinem Freund. Aus einer früheren Beziehung hat er aber auch noch ein Kind, für das er Unterhalt zahlt.
So weit wir informiert sind, werden alle weiteren Kinder, die mein Freund bekommt auf den Gesamtunterhalt angerechnet. Laut Liste gibt es ja einen Selbtbehalt von 950,00 € /Monat, kann aber sein, dass das schon gestiegen ist...
Dann guckt man wieviel der Mann darüber verdient. Die 950,00 € müssen für ihn übrig bleiben. Verdient er sagen wir mal 1.450,00 € müssten die 500,00 € aufgeteilt werden, aber nicht zu gleichen Teilen, wenn die Kinder in den unterschiedlichen Altersgruppen sind.
Da gibt es aber im WWW. ne Berechnungsgrundlage. Ich glaube aber nicht, dass der Staat dann den Differenzbetrag zahlt. Als BSP: mein Freund hat bislang immer 272,00 € bezahlt (Mindestunterhalt), den Unterhaltsvorschuss, den die Dame vorher immer vom Jugendamt bekommen hatte, lag weit drunter.
Die Mutter hat dann meiner Meinung nach Pech, wenn der Mann noch weitere Kinder bekommt. Der Staat wird da nicht eingreifen. Letztlich bekommt sie ja dann trotzdem noch mehr, als den was es vom Unterhaltsvorschuss gibt.
Und außerdem müssen die anderen Kinder ja auch versorgt werden...
Vielleicht konnte ich dir helfen..
Steffi 39+1
Beitrag von laluna174 - 23.08.11 - 14:12 Uhr
Hallo, sind die 950 Euro Selbstbehalt nicht für verheiratete?
LG
Beitrag von darkvenusgirl20 - 23.08.11 - 14:16 Uhr
ne für ledige.. das wurde mir gestern erklärt
Beitrag von tweetme - 23.08.11 - 18:45 Uhr
Hat damit nichts zu tun- wenn der Unterhaltspflichtige arbeitet, dann hat er einen SB von 950 Euro.
Beitrag von laluna174 - 23.08.11 - 14:10 Uhr
Hallo,
erstmal kommt es auf seine finanzielle Lage an.
Wenn er ein weiteres Kind bekommt und es das Gehalt nicht zulässt wir der Unterhalt gleichmäßig verteilt.
Ihm müssen 770 Euro zum leben bleiben, also kurze Rechnung, gehen wir mal dafon aus er verdient 1200 Netto und hat erst ein kind unter 6 Jahre müßte er so ca. 200 Euro zahlen (Düsseldorfertabell,e dort ist es auch gut erkläret wegen weiteren Kindern), wenn nun noch eines dazu kommt, bekommt dieses auch seine 200 Euro, da es noch in seinem Finaziellen rahmen liegt. Bei dem Dritten würde es sich für alle Kinder ändern.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
LG
Beitrag von hedda.gabler - 23.08.11 - 18:44 Uhr
Hallo.
Beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beträgt der Selbsbehalt monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 950 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.
LG
Beitrag von sunny-girl-00 - 23.08.11 - 14:11 Uhr
hallo, schaut euch doch mal die unterhaltstabelle an.. da ist alles genau aufgelistet..
Beitrag von darkvenusgirl20 - 23.08.11 - 14:13 Uhr
nein...
nehmen wir einen vater der 3 kinder mir der es hat und 1 oder 2 mit der neuen....(bekannte famillie daher dieses beispiel..)
die kinder meiner freundin seiner ex 15-17-19 eine geht in die schule 2 in der lehre... pro kind muss er knapp 300 euro zahlen.. für kind 1 also 19 muss er jetzt nur noch 100 zahlen weil lehrgehalt zu hoch ist... kind 2 also 17 bekommt 250 euro und kind 3 immer noch die alte summe...
es kommt auf das gehalt an, darauf an für wie viele kinder untehalt gezahlt werden muss und und und.. alles was über der grenze liegt, darf vom staat als unterhalt geltend gemacht werden. sprich verdient ein mann 1400 euro muss für 3 kinder unterhalt zahlen, muss er 445 euro zahlen auf die 3 kinder verteilt rest kann dann aufgestockt das es zum alter passt....
muss aber nicht das liegt dann am zuständigen jugendamt...
hoffe ich konnte dir etwas helfen...
lg
Beitrag von kata2011 - 23.08.11 - 14:17 Uhr
echt? wo hast du das gelesen? ich kanns mir nicht vorstellen... 
dieses Kind (von der Ex) braucht das Geld... egal ob sein Papa jetzt mehr Kinder hat... hmmm
"Derjenige Elternteil bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, leistet Unterhalt als Naturalunterhalt. Der Unterhalt wird durch die Gelegenheit zum Wohnen, Versorgung und Gewährung von Taschengeld etc. erbracht. Der andere Elternteil ist dagegen zum Barunterhalt verpflichtet. Das heißt, es ist ein konkreter Geldbetrag geschuldet"
Beitrag von die-dleine - 23.08.11 - 14:17 Uhr
http://familienanwaelte-dav.de/trennungsunterhalt.html
ok
also er hat nie angegeben was er verdient.da es ehrlich gesagt bissl mehr ist hier in der schweiz.aber wir haben auch ne ganze menge ausgaben sodass er grad so die 200zahlen kann für den sohn.
wir bekommen hier zb nur 3 monate gezahlten mutterschaftsurlaub und kindergeld sind nur 150euro pro monat.davon muss man alleine schon 90euro versicherung zahlen fürs kind und für die tagesmutter im monat je nach bedarf mind.200euro das rechnet sich gar nicht.
im gegensatz was man in dtl bekommt fürs kind und was man für das kind in dtl an ausgaben hat.müsste dem jetzigen kind ja viel mehr zustehen an unterhalt.allein wegen der ausgaben.
wenn er jetzt angeben würde was er verdient müsste er viel mehr zahlen.dtl checkt doch nicht wie hier die lebenshaltungskosten sind.die können das ja nciht nach dtl berechnen wo man ne miete hat von 500euro usw....
lg kerstin
Beitrag von lichtchen67 - 23.08.11 - 14:30 Uhr
Was jemand für ausgaben hat ist bei der Unterhaltsberechnung schlichtweg egal.
Es gibt einen Verdienst. es gibt einen Selbstbehalt. Es gibt einen unterhalt nach Tabelle, gestaffelt nach Kindesalter. Alles was über dem Selbstbehalt liegt wird an die Kinder verteilt, maximal bis zu der Summe, die in der Düsseldorfer Tabelle genannt ist. Aus die Maus.
Warum soll irgendein "Amt" einspringen wenn der Vater genug verdient? Bzw. sogar mehr als er angibt und sich somit des Betrugs schuldig macht?
lichtchen
Beitrag von nicolchen1992 - 23.08.11 - 14:31 Uhr
'Also mein Schatz verdient 840€ Netto/Monat.
ich bekomm "nur" mein Kindergeld (184€)da ich Vollzeitschüler bin (Ausbildung zur Physiotherapeutin).
Den Unterhalt für Jason (sein 6jähriger Sohn) zahlt das JA.
weil bei uns 500€ allein schon für die Miete wegfallen, dann noch ca 45€ für die Telefon und Internetflat und dann noch 70€ für meine Bahn Monatskarte (da ich mit dem Zug zur Schule fahren muss).
Mal so gerechnet haben 1024€ Monatlich zur verfügung.615€ haben wir monatliche ausgaben (Lebensmittel sind jetzt NICHT mit einberechnet!!!ca. 40€ pro Woche)
D.H. es bleiben uns monatlich 409€. Wenn ich die Lebensmitteleinkäufe mit ca 40€ pro woche einrechne komm ich auf "nur" 249€ die uns noch übrigbleiben.
Kann man da nicht irgendwas beantragen das man ein wenig entlastet wird?
Weil wenn unser Schatz da ist, dann glaub ich wird es noch mehr was wir wöchentlich zum einkaufen brauchen!!
Beitrag von kathi.net - 23.08.11 - 14:39 Uhr
Ja immer noch einmalig 210 €. Es wird nicht mehr auch wenn du noch 10 mal fragst - es sei denn du gehst einer SV-pflichtigen Beschäftigung nach
Beitrag von susannea - 23.08.11 - 14:56 Uhr
Sie macht doch eine schulische Ausbildung, oder?
Dann bekommt sie auch keine 210 Euro!
Beitrag von kathi.net - 23.08.11 - 15:06 Uhr
Ich glaube ja.... ich dachte sie hat irgendwie noch nen 400€-Job gehabt.
Naja, dann war das jemand anderes.
Beitrag von windsbraut69 - 23.08.11 - 14:49 Uhr
Wenn Eure Schatz da ist, bekommt Ihr 184 Euro Kindergeld plus für ein Jahr Elterngeld.
Gruß,
W
Beitrag von zwiebelchen1977 - 23.08.11 - 20:11 Uhr
Wieso bekommt ihr ein Kind, wenn dein Mann ichtmal den Unterhalt für 1 Kind zahlen kann?
Sowas ist echt toll. Er setzt Kinder in die Welt und andere sollen zahlen
Beitrag von stylewriter0815 - 24.08.11 - 06:27 Uhr
... genau das habe ich auch gedacht....
