an die schlauen TVöD-V---wissenden, bezüglich Kündigung

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Beitrag von rese1979 - 23.08.11 - 20:19 Uhr

...meine lieben...
folgende viele Fragen:
ich arbeite seit nun 01.09.2010 im öffentlichen Dienst (TVöD-V) und möchte so schnell wie möglich aus dem Vertrag.
ich habe nen bissel gegooglet, bin aber einfach zu unsicher und in der Gemeinde, in der ich wohne, muss man genau wissen, wie mans angeht, damit sie auch das machen, was man letztlich will.

ich habe nachgelesen, und jetzt korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege, dass ich, wenn ich nicht länger als ein jahr, was es ja nicht wäre in dem falle, dort gearbeitet habe, nur sechs wochen Kündigungsfrist habe, stimmt das???

unter andem unter:
http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1487

zu lesen...trifft das auch sicher zu dem -V nach TVöD zu???
dann wäre ich ja mit Kündigung zum 31.08.2011 mit sechs wochen ausm Schneider, oder???

HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Therese

PS.:bitte keine Moral-apostel...Danke!:-p

Beitrag von amory - 23.08.11 - 20:58 Uhr

Hallo,

ich arbeite auch im öffentlichen Dienst. Bei mir steht die Kündigungsfrist im Vertrag...müsste bei dir doch auch der Fall sein.

Ansonsten kann ich dir nciht weiterhelfen, mein vertrag ist befristet und als wissenschaftliche Assistentin habe ich nur eine sehr kurze Kündigungsfrist.

grüße, Amory

Beitrag von kajulju - 23.08.11 - 22:25 Uhr

Hallo, sollte dein Vertrag befristet sein gilt folgendes:
Nach Ablauf der Probezeit beträgt
die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen
bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats (§30 V TVöD-V).
Bei einem unbefristeten Vertrag gilt § 34 TVöD-V:
Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt
die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss.

Also entweder 4 Wochen zum Monatsende oder 1 Monat zum Monatsende. Also du kündigst jetzt noch schnell und bist zum 30.09. raus, immer zum Monatsende.

Deine 6 Wochen habe ich jetzt nicht gefunden. Bei Fragen melde dich einfach, dann lese ich nach (ich mache Personalarbeit nach TVöD)

LG,
Kathi

Beitrag von nobility - 24.08.11 - 17:56 Uhr

In jedem, auch in einem Arbeitsvertrag steht unter Punkt... "Kündigung" alles Wissenswerte.

Einfach in die Hand nehmen und durchlesen. Kann nicht länger dauern als deine Frageschreiberei.