Beantragung Wohngeld/ oder ALG II Aufstockung/ Wer kennt sich aus?

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Beitrag von sternschnuppe215 - 24.08.11 - 09:46 Uhr

Hallo,

bei Beantragung von ALG II Aufstockung gilt als Berechnungsgrundlage das Einkommen als "Zuflußprinzip" ... heißt, sämtliche Eingänge, sollten es auch Lohnzahlungen für rückliegende Monate sein, werden angerechnet... es muß ja der Kto Auszug vorgelegt werden...

Wie ist das alternativ bei Beantragung Wohngeld? Erfolgt die Prüfung auch mit Vorlage Kto Auszüge und dem "Zuflußprinzip"?

Betrifft konkret rückwirkende Elterngeldzahlung für 2 Monate, welche in einem Monat erfolgen...

Was wird bei Beantragung Wohngeld alles als Einkommen angerechnet? Richtet sich das auch nach dem Kto Auszug?

Danke für für fachkundige Antworten...

#winke

Beitrag von james10 - 24.08.11 - 10:00 Uhr

Moin,

es müssen den Anträgen nicht zwingend Kontoauszüge beigelegt werden.

Beim Wohlgeldantrag solltest du den Elterngeldbescheid beifügen, der die monatlichen Anprüche belegt.
Im Wohlgeldantrag steht, was alles als Einkommen angegeben werden muß.
Hierzu genügen die Bescheide. Bzgl. des Lohns/Gehaltsnachweises bekommst du einen Verdienstbescheinungsvordruck, der durch den AG auszufüllen ist.

Schau mal auf die HP eurer Stadt/Gemeide. Viele haben die Anträge und Anlagen mittlerweile online gestellt.

Beitrag von sternschnuppe215 - 24.08.11 - 10:04 Uhr

#danke

Beitrag von thea21 - 24.08.11 - 10:08 Uhr

<<<es müssen den Anträgen nicht zwingend Kontoauszüge beigelegt werden.>>>

Wieso ist das dann normal diese einzureichen bzw auf Wunsch vorzulegen?

Wenn man nichts zu verbergen hat und auf eine schnelle Bearbeitung angewiesen ist, wäre es klüger alles beizufügen! Alles andere würde die Bearbeitung verzögern.

Beitrag von james10 - 24.08.11 - 10:22 Uhr

"Wenn man nichts zu verbergen hat..."

Darum geht es doch gar nicht.


"...und auf eine schnelle Bearbeitung angewiesen ist..."

Auf die Bearbeitungszeit hat man keinen Einfluss, denn dafür ist der Sachbearbeiter zuständig.
Wichtig ist, dass die Antragsstellung bis Monatsende erfolgt, denn somit besteht bei Genehmigung auch Anspruch für den vollen Monat.


"...wäre es klüger alles beizufügen!"
Auch das ist unterschiedlich.
Im Sinne eines "papierlosen Büros" ;-) verzichten mittlerweile einige Behörden auf den Nachweis des Geldmittelfluss (Kto.-Auszüge), wenn die Auszahlungsbeträge, -zeiträume im Bescheid angegeben sind.


"...Alles andere würde die Bearbeitung verzögern"
s.o. , zudem ist es so, dass die Überweisung des Wohngeldbetrages nur einmal monatlich zum Monatswechsel erfolgt.


Beitrag von thea21 - 24.08.11 - 10:40 Uhr

Es geht ja nicht um eine bevorzugte schnellere Bearbeitung.

Viel mehr geht es darum, das es einige Kandidaten gibt, die einen Antrag erstmal beiseite legen, diverse Unterlagen anfordern und dann weiter arbeiten!

Diesem Verzögern wirkt man entgegen, wenn man jede, noch so wichtig erscheinende, Unterlage beifügt!

Und: Umbringen wird es niemanden, das zu tun!

Beitrag von james10 - 24.08.11 - 10:49 Uhr


Da hast du vom Prinzip her Recht. Oder evtl. schlechte Erfahrungen gemacht?


Hilfreich ist natürlich, wenn man sich im Vorfeld des Erstantrages überhaupt einmal mit dem Antrag auseinander setzt und einen kurzen Anruf bzgl. der offenen Fragen oder Unklarheiten bei der Wohngeldstelle tätigt.
Das bringt auch niemanden um ;-) und ma hat sofort einen direkten Kontakt.

Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass eine Nachforderung von Unterlagen innerhalb von 8 bis 10 Tage erfolgt. Sollte danach nichts kommen, sind die Unterlagen vollständig und du kannst auf den Bescheid warten.

Ist, wie gesagt, aber wohl von Stadt zu Stadt unterschiedlich.




Beitrag von thea21 - 24.08.11 - 10:58 Uhr

Nein, eher logisches denken.

Ich war in meinem Leben 2 monate lang in ALG1 Bezug und da lief alles super!

Natürlich hast auch du Recht und ich sehe das ähnlich, finde aber wie gesagt, das man lieber "mehr" als zu wenig abgibt.

Beitrag von james10 - 24.08.11 - 11:11 Uhr


Deshalb ein kurzer Anruf und man kann sich ne Menge Arbeit und Kopien sparen. ;-)

Denn letztendlich ist es ja so, dass ein Bescheid auch den Geldmittelfluss nach sich zieht, was ja auch logisch ist.

Und sollte ein Sachbeabeiter Kontoauszüge bzgl. des Geldflusses nachfordert, so stellt man ihm die Frage, ob er denn tatsächlich davon ausgehe, dass man trotz Bescheid kein oder mehr Geld überwiesen bekomme habe?

Bei der Einkommensteuerbescheinigung belegst du die Gehaltszahlungen oder Lohnersatzleistungen ja auch mit dem Nachweis und nicht mit den Kontoauszügen oder jeder einzelnen Abrechnung.
Ebenso genügen die ansetzbaren Rechnungen und Kosten.

Aber jeder so, wie er mag.
Nur: zuviele (unnötige) Unterlagen könnten den Sachbearbeiter schlichtweg überfordern ;-)

Beitrag von thea21 - 24.08.11 - 11:15 Uhr

:-)

Naja, das wichtigste zum Thema Geld - Einkommen wären da für mich die Kontoauszüge und nicht mehr ;-)

Aber: Ich bin damals persönlich hingegangen hatte mich informiert und dann habe ich alles persönlich auch abgegeben (und ich glaube sogar, 1 Woche später Termin bei der Bearbeiterin)

Beitrag von james10 - 24.08.11 - 11:20 Uhr


"Naja, das wichtigste zum Thema Geld - Einkommen wären da für mich die Kontoauszüge und nicht mehr"

Tja, da sieht man wieder, dass Mann und Frau unterschiedlich denken und nur schwer auf einen Nenner zu bringen sind ;-)


Spaß bei Seite:
Ich denke auch, dass es durchaus von Vorteil ist, wenn man sofort offen den Kontakt sucht. Das hilft schon ein wenig. Und mit der Methode bin ich bisher immer gut gefahren.