Hallo,
ich bin zur Hälfte freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Hälfte bei der Beihilfe. Mein Mann ist privat krankenversichert. Unsere Kinder haben wir zu 100% privat krankenversichert.
Nun habe ich durch Zufall erfahren, dass unsere Kinder einen 80%igen Beihilfeanspruch haben und nur zu 20% privat krankenversichert werden müssen
Das heißt, dass wir in den vergangenen Jahren einige Tausend Euro zuviel an Beiträgen für die beiden bezahlt haben 
Fakt ist, wir wussten es einfach nicht, dass die kids Beihilfeanspruch haben und es hat uns auch keiner darauf hingewiesen... Weder die Beihilfestelle noch mein Arbeitgeber oder die private KV. Und das sind ja alles Fachleute, die diese Fälle eigentlich kennen müssten.
Nun stellt sich für mich die Frage, was kann ich tun? Die Beihilfestelle würde rückabwickeln (zumindest 2 Jahre), aber nur wenn die PKV ebenfalls rückabwickelt. Und das ist so gut wie ausgeschlossen, weil die kein Interesse daran haben 
Was würdet ihr machen? Vielleicht hat ja jemand einen Tipp... 
LG michelangela
Beihilfe und private Krankenversicherung
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Beitrag von michelangela - 24.08.11 - 10:10 Uhr
Beitrag von antonpuenktchen - 24.08.11 - 10:27 Uhr
Hallo,
ich bin ebenfalls privat und über die Beihilfe versichert, ebenso meine Kinder (80/20).
Ich denke an deiner Stelle würde ich mich schleunigst rechtlich beraten lassen. Nur ein Fachanwalt kann dir da wirklich verlässliche Auskunft geben.
Ich bin aber auch nicht ganz sicher, ob die KK überhaupt dazu veranlasst wäre, dich auf eine mögliche Behilfefähigkeit deiner Kinder hinzuweisen, insofern kann es schons ein dass die keinen Grund sehen das ganze rückwirkend zu ändern.
Viel Glück und LG Sophie
Beitrag von zwiebelchen1977 - 24.08.11 - 10:41 Uhr
Hallo
Ist dein Mann Beamter? Dann habt ihr alle einen Beihilfeanspruch.
Und ob euch eine darauf hinweisen muss, da bin ich mir nicht so ganz sicher.
Ihr hättet euch da ja auch erkundigen können.
Bianca
Beitrag von meinereiner2011 - 24.08.11 - 11:20 Uhr
Die PKV muss dich auf GAR NIX hinweisen!
Auch die Behörde nicht!
Grundlegende wart ihr zu blöd, nicht immer auf andere schieben.
Grds.: Die Kinder waren überversichert und es ist die Frage, wie das rechtlich zu klären ist; Beihilfe ist vorrangig und eigentlich müsste die PKV auch ein Interesse haben das rückabzuwickeln.
ist die Frage ob und wie möglich. Beihilfestelle und PKV FREUNDLICH ansprechen und nicht in einem so rotzigen Ton, wie er hier zu vermuten ist.
Desweiteren schreibst du KindER und du wärst zur Hälfte beihilfeberechtigt.
Wenn du mehr als EIN Kind hast bist du zu 70 % beihilfeberechtigt!
Beitrag von pete1323 - 25.08.11 - 10:36 Uhr
Hallo meinereiner2011,
das sehe ich etwas anders.
Aufgrund der EU-Vermittlerrichtlinie vom Mai 2007 (?) muss der Vermittler der PKV oder das Unternehmen beraten. Sollte der Vertrag direkt über das Unternehmen geschlossen worden sein, ohne dass ein Vermittler dazwischen war, wird es schwierig.
Wenn es aber einen Vermittler gab, dem die Situation genau geschildert worden ist, hätte er auf die Beihilfefähigkeit verweisen müssen; zumindest hätte er einen Hinweis geben müssen.
Gibt es denn ein Protokoll/eine Dokumentation zum Antrag?
Und ich glaube nicht, dass die PKV ein Interesse an einer Rückabwicklung haben wird, warum auch?
Zum Ton gebe ich dir natürlich Recht; Freundlichkeit kann da helfen...
Und zu den %: Das Beihilferecht in deutschland ist länderspezifisch, sodass Deine Aussage keine Allgemeingültigkeit hat.
gruß pete
