Hallo Mädels,
wollte mich nochmal versichern: ich arbeite als sekretärin und habe eine wochenarbeitszeit von 38,5 stunden von montag - freitag.
nun bin ich in der 7 ssw schwanger und mein ag will mich zwingen im november zu einer messe zu fahren die von samstag - sonntag ist. aufgrund des personalmangels bekomme ich aber in der selben woche keine tage als ausgleich frei sondern soll mir die stunden für später aufschreiben. meine frage nun: darf ich als schwangere überhaupt am wochenende arbeiten? zählt dieser messebesuch als überstunden? die messen sind immer total anstrengend, man muss von morgens bis abends stehen und die leute voll quatschen.
vielen dank für eure hilfe!
Wochenendarbeit in der SS?
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Beitrag von hexla1 - 24.08.11 - 16:33 Uhr
Beitrag von siomi - 24.08.11 - 16:59 Uhr
Natürlich kannst du am Wochenende arbeiten. Krankenschwestern, Polizisten usw. haben auch nicht automatisch frei, nur weil sie schwanger sind!
Soweit ich weiß, darfst du nur nicht mehr als 90Std. in einer Doppelwoche arbeiten und der Sonntag muss dir als freier Tag wiedergegeben werden.
Beitrag von thea21 - 24.08.11 - 17:25 Uhr
http://www.wunschkinder.net/forum/read/2/1435556
Allerdings, und das ist nur meine persönliche Meinung, würdest du nichtschwanger auch an einem Wochenende arbeiten, nehme ich an.
UND: Du bist nicht hochschwanger, sondern frühschwanger.
Beitrag von hexla1 - 24.08.11 - 20:51 Uhr
nein würde ich nicht. wie schon geschrieben: meine arbeitszeit lt. vertrag sind montag - freitag.
Beitrag von vwpassat - 24.08.11 - 18:37 Uhr
Echt krass was Hormone alles anrichten können.
Beitrag von siomi - 24.08.11 - 18:45 Uhr
Vielleicht sollte sie mal nachfragen, ob sie überhaupt noch den PC bedienen darf. Von wegen Elektrosmog uns so...
Beitrag von hexla1 - 24.08.11 - 20:53 Uhr
es ist eine unverschämtheit so auf fragen zu antworten.
wenn ihr richtig lesen würdet hättet ihr gesehen das ich nur einen vertrag von montag - freitag habe und dafür auch nur bezahlt werde.
wenn ihr gerne umsonst arbeiten möchtet dann bitte.
Beitrag von sissy1981 - 25.08.11 - 09:55 Uhr
Ja und weiter? Wo ist das Problem dann mal ein Wochenende zu arbeiten und dies als Überstunden zu deklarieren? Abgesehen davon, dass du noch nicht sehr weit bist und es sich für dich durchaus lohnen könnte dann auchmal wenn Schwangerschaften wirklich aufs Gemüt und die körperl. Aktivität schlagen noch von den Ü-Stunden zehren zu können.
Du bekommst ein Kind und bist nicht krank, das ist nun nicht wirklich so etwas besonderes. Und spätestens wenn das Kind da ist wird in deinem Leben Flexibilität einzug halten.
Beitrag von eene-meene-muh - 24.08.11 - 21:39 Uhr
bloed nur, dass du sie nie als ausrede benutzen kannst...
Beitrag von blondesgift81 - 24.08.11 - 19:23 Uhr
Hi,
eigentlich hasse ich diesen Satz, aber er trifft bei dir GENAU zu:
Du bist schwanger und NICHT KRANK!!!!
Gruß
dieMary
Beitrag von arkti - 24.08.11 - 19:41 Uhr
Genau.
Einfach nur schrecklich was Schwangere für Vorstellungen haben.
Kaum erfahren sie von der Schwangerschaft da wollen sie am besten direkt ein Beschäftigungsverbot.
Unglaublich.
Beitrag von blondesgift81 - 24.08.11 - 19:50 Uhr
Ich muss gestehen, dass ich auch ein Beschäftigungsverbot hatte, aber von meinem Chef.
Ich bin Zahnarzthelferin und durfte nicht mehr assistieren. Hab dann halt nur noch Sachen gemacht die ich durfte...Kontrollen usw...
Wollte gern noch ein bisschen länger arbeiten, aber mein Chef wollte das nicht. "Wir haben das immer so gemacht und ich darf dich in der Assistenz nicht beschäftigen"
Die ersten 2 oder 3 Wochen waren super, aber danach fällt einem echt die Decke auf den Kopf.
Da kam echt Langeweile auf.
Hatte zu der 'zeit noch ein Gewerbe angemeldet und da hab ich natürlich noch weiter gearbeitet...bis 2 Tage vor dem ET...
Muss dazu sagen, dass es mir auch wirklich vom 1. Tag an wirklich super ging, hatte keinerlei Beschwerden..
LG
Mary
Beitrag von vwpassat - 24.08.11 - 19:57 Uhr
Das ist doch nun überhaupt nicht mit dem Anliegen der TE zu vergleichen.
In einer ZA-Praxis darf man aus anderen Gründen nicht arbeiten in der Schwagerschaft.
Beitrag von blondesgift81 - 24.08.11 - 19:58 Uhr
Da hast du Recht...
Aber hier bei Urbia fällts mir auch wirklich extrem auf, wie "schlecht" es manchen Schwangeren geht und wie "unfair" sie doch behandelt werden...
Gruß
Mary
Beitrag von arkti - 24.08.11 - 20:47 Uhr
Ich weiß erhrlich gesagt gar nicht ob es bei meiner ersten Schwangerschaft schon irgendwelche Schwangerschaftsgesetze gab.
Bin Werkzeugmechanikerin und war trotzdem arbeiten, inklusive Überstunden, Samstags arbeiten wenn notwendig usw.
Man bin ich alt 
Einfach nur lustig was heute manche Frauen für Gründe suchen um nicht mehr zu arbeiten.
Sind sie nicht krank wird wie wild in den Gesetzen gewühlt und wenn das alles nicht hilft kommt Mobbing.
Echt lächerlich.
Vielleicht sollte man bei Beschäftigungsverboten auch mal das Geld streichen ob die dann auch noch so leiden?
Wahrscheinlich nicht. 
Beitrag von hexla1 - 24.08.11 - 20:59 Uhr
solche blöden kommentare kann man sich wirklich sparen.
sie haben keine ahnung worum es hier geht. ich arbeite gerne und mache jeden verdamten tag überstunden. wenn ich dann noch zusätzlich an den wochenenden kostenlos arbeiten soll finde ich das nicht fair.
Beitrag von arkti - 24.08.11 - 21:10 Uhr
Irgendwie widersprichst du dir selber.
Dein Chef sagt du bekommst keinen direkten Ausgleich in der Woche danach sondern du sollst die Stunden für später aufschreiben.
Wo arbeitest du da bitte kostenlos?
Beitrag von blondesgift81 - 25.08.11 - 07:18 Uhr
Dafür gibts nen Daumen hoch.....
Beitrag von windsbraut69 - 25.08.11 - 10:26 Uhr
Es ist doch gar nicht "kostenlos". Du bekommst es doch in Freizeit vergütet.
Beitrag von king.with.deckchair - 24.08.11 - 22:51 Uhr
"Man bin ich alt"
Nein, nur ekelhaft dummfrech und geschmacklos!
Beitrag von king.with.deckchair - 24.08.11 - 22:50 Uhr
Unglaublich bist eher du. Und unglaublich dumm viele deiner Posts!
Die TE hat bereits ein Sternenkind! Und sicher deswegen mehr Sorge als andere! Ich finde es unter aller Sau, in welcher Art ihr hier postet.
Beitrag von hexla1 - 24.08.11 - 20:57 Uhr
so hier mal für alle die nur rummaulen anstatt kommentare zu geben die hilfreich wären:
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1.von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2.von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1.in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2.in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3.als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.
(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.
(5) An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, +ie werdende oder stillende Mütter sind, darf Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, dass sie von der werdenden Mutter voraussichtlich während einer 8-stündigen Tagesarbeitszeit, von der stillenden Mutter voraussichtlich während einer 7 1/4-stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen; falls ein Heimarbeitsausschuss besteht, hat sie diesen vorher zu hören.
(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.
habe ich von einer im schwangerschaftsforum bekommen die wenigstens auf fragen noch normal und nicht unverschämt antworten.
Beitrag von vwpassat - 24.08.11 - 21:03 Uhr
Dann druck es aus und geh morgen damit zu Deinem Chef.
Beitrag von susannea - 24.08.11 - 21:05 Uhr
Das ist das Mutterschutzgesetz, also darfst du nicht Bist du dir bei so etwas unsicher, rufst du das nächste Mal besser das Gewerbeaufsichtsamt an!
Beitrag von arkti - 24.08.11 - 21:05 Uhr
Naja Tante Google hilft da auch.
Klar das im Schwangerschaftsforum alle lieb und nett sind weil der Großteil das gleiche Ziel hat
