Hallo Ihr Lieben!!!
Und zwar folgendes Problem:Ich habe in der Nachbarschaft ein Pärchen die zur Zeit sehr Viel Stress haben miteinander.
Das Problem ist der eine ist der Hauptmieter Und möchte nun seinen Lebensgefährten vor die Tür setzen.
Der Lebensgefährte ist in einen Privaten Untermietsvertrag eingeschrieben der von der hiesigen Wohnstätte jedoch nicht abgesegnet ist.
Jetzt die Frage wenn er ihn jetzt raus schmeisst und der andere die Polizei ruft Könnte da meinen Nachbarn rein rechtlich was passieren?Gibt es da eine Nummmer die er anrufen könnte von der Polizei wo er sich den rechtlichen Beistand erfragen könnte?
Hoffe auf baldige Antwort
Dringend!!!!
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Beitrag von anika84ef - 24.08.11 - 18:21 Uhr
Beitrag von jupp43 - 24.08.11 - 18:46 Uhr
Hallo,
klingt recht verwirrend (vielleicht bin ich heute abend auch schwer von Begriff), also:
In deiner Nachbarschaft wohnt ein schwules Pärchen, der eine Partner ist Hauptmieter, der andere hat aber aufgrund eines Untermietvertrages auch ein gesichertes Wohnrecht an der Wohnung, richtig ?
Jetzt schmeißt Hauptmieter Untermieter raus und Untermieter ruft Bullerei um sein Recht einzufordern, richtig ?
Wenn Hauptmieter Untermieter nicht beleidigt oder körperlich angreift, macht er sich nicht strafbar, er verweigert ihm zwar das schriftlich zugesichert Wohnrecht, aber das ist eine zivilrechtliche Vertragsverletzung, Untermieter kann von Hauptmiter Schadenersatz verlangen usw.
Wenn Untermieter aber A.... in Hose hat, wird er vershen bei einem Freund unterzukommen und die Sache anders regeln, als gleich die Bullerei zu rufen. Wenn Hauptmieter natürlich handgreiflich wurde, muss er natürlich mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen.
... oder bin ich auf dem ganz falschen Dampfer... 
.. mir is jetzt warm und ich geh nach Hause.... 
LG Jupp
Beitrag von white-blank-page - 24.08.11 - 19:10 Uhr
... aaaber du hast vergessen, dass scheinbar der Untermietvertrag vom Hauptvermieter selbst NICHT abgesegnet wurde.
So habe ich das zumindest verstanden...
Man KÖNNTE das hier auch ein wenig in ein etwas anderes Forum verschieben.
Haushalt und Wohnen wäre schon toll. Denke ich.
Beitrag von juliz85 - 24.08.11 - 19:26 Uhr
ich denke auch, solange die beiden den Untermietvertrag nur unter sich geschlossen haben, ist der eh ungültig. Der Rausgeschmissene hätte also kaum ein Recht auf "seine Wohnung".
lg
Beitrag von senior666 - 24.08.11 - 22:46 Uhr
Moin Jupp, sehr diffiziel. 1. Kann der hauptmieter seinen Untermieter mit 3 Monaten Frist kündigen.
2. ist erstmal festzustellen ob der untermietvertrag gültig ist da er vom Vermieter nicht genehmigt ist.
Juristisch sehr interessant da sicher wieder Mal jedes AG anders urteilen wird.
3. wenn es vor Gericht geht verdienen sich 2 Anwälte dumm und dämlich.
Polizei macht in diesem Fall garantiert Nichts.
Beitrag von parzifal - 24.08.11 - 22:59 Uhr
Der Untermietvertrag ist regelmäßig gültig, da er zwischen Hauptmieter (=Untervermieter) und Untermieter geschlossen wurde (der Hauptvermieter ist nicht Vertragspartei).
Wenn der Untermieter aber z.B. räumen muss (weil der Vermieter eine Zustimmung verweigern darf, wovon ich hier eher nicht ausgehe, da es sich um den Lebensgefährten handelt der regelmäßig auch ohne Untermiete einziehen darf) macht sich der Untervermieter gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.
Beitrag von senior666 - 24.08.11 - 23:07 Uhr
Glattes Eis, du machst den Anwälten das Eis frei zum Auftritt. Es kann , es muß nicht. Das ist das Problem.
Beitrag von parzifal - 25.08.11 - 08:34 Uhr
Ich mache gar nichts "auf". Ich teile mit was Sache ist.
Was meinst Du mit "kann, es muss nicht".
Es gibt doch bis jetzt keine Anhaltspunkte für einen ungültigen Mietvertrag (selbst eine verweigerte Zustimmung änderst dies doch nicht).
Wenn der Untervermieter nicht das halten kann was er vertraglich vereinbart ha, hat er ein Problem. Und zwar deshalb weil der Vertrag trotzdem gültig ist.
Beitrag von parzifal - 24.08.11 - 23:05 Uhr
Wenn der Hauptmieter sicher gehen will, dann sollte er den Mietvertrag regulär kündigen.
Ob Gründe für eine fristlose Kündigung gegeben sind kann mangels Sachverhalt nicht beurteilt werden.
