Hallo,
mein Mann trägt Zeitung aus als Nebenjob auf 400 eur Basis. Dummerweise hat in 2010 einmal der AG den Job auf Lohnsteuerkarte 6 aberrechnet und 150 eur Steuern abgeführt.
Wie kann ich die über die Einkommensteuererklärung jetzt zurückfordern? Oder haben wir da jetzt Pech gehabt?
LG
Marie die über der Erklärung von 2009 und 2010 brütet *uff*
Nebenjob wurde versehntlich besteuert
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Beitrag von marie627 - 25.08.11 - 13:30 Uhr
Beitrag von zwillinge2005 - 25.08.11 - 14:10 Uhr
Hallo,
wenn es versteuert wurde, kannst Du es bei der Steuererklärung angeben. Es wird dann wie alle anderen Einkünfte versteuert.
LG, Andrea
