Hallo,
ich lebe vom KV in Trennung (warte auf Scheidungstermin) und bin mit meinem jetzigen Partner zusammengezogen in sein Elternhaus. Jetzt habe ich endlich für meine Kleine einen Kindergartenplatz bekommen
Die Leiterin des Kindergartens hat mir einen Antrag auf Kostenübernahme mitgegeben. Jetzt habe ich ein paar Probleme beim ausfüllen.Auf der ersten Seite sollte ich ja die Daten vom Kindsvater angegeben, habe ich auch gemacht- war jetzt auch nicht das Problem-aber dann steht da:
Familienstand , da habe ich jetzt "getrennt lebend" angekreuzt, darunter steht aber noch "Lebensgemeinschaft,aber nicht Kindsvater". Hätte ich das ankreuzen müssen oder beides???
Dann kommt "weitere im Haushalt lebende Personen" MUSS ich da meinen Partner angegeben und auch sein Einkommen?
Die Frau vom Kindergarten meinte, mein Partner hätte nichts damit zu tun und ich muss nur den KV angegeben?
Ich habe im Moment noch kein eigenes Einkommen ausser Kindergeld und Unterhalt für die Kleine und mein Partner hat ein Verdienst ohne Abzüge von etwa 1560€.
Was muss ich denn jetzt angegebn und besteht die Chance der Übernahme der Kosten????
DANKE
LG
Tanja
Kindergartenkosten Übernahme vom Jugendamt????!!!!
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Beitrag von sonicmalade - 25.08.11 - 18:52 Uhr
Beitrag von -janna- - 25.08.11 - 19:53 Uhr
Du musst alles wahrheitsgemäß angeben, also auch, dass du in einer Lebensgemeinschaft bist, auch wenn es nicht der Kindsvater ist. Außerdem sehen die Ämter dich und deinen neuen Freund auch als "Bedarfsgemeinschaft" an, in der jeder für den anderen einsteht, also muss auch er seine finanz. Verhältnisse offenlegen. Dadurch, dass du mit ihm zusammen lebst, teilt ihr euch ja auch die Miet- und Lebenshaltungskosten, was ja im Endeffekt auch als "Erleichterung" für dich ist, als alleinerziehende wären deine Kosten ja noch höher, hoffe du verstehst was ich mein ;)
Wie gut deine Chancen stehen, ob das Jugendamt einen Teil der Kosten übernimmt oder nicht kann dir hier wohl keiner wirklich beantworten. Kommt ja auch drauf an, was ihr so an Kosten noch angebt (Versicherungen z.B.)
PS:
Alle Angaben ohne Gewähr ;)
Beitrag von senior666 - 25.08.11 - 20:18 Uhr
Vorsicht: der LG hat mit dem Kind Nichts zu tun! Dun verwecxhselst gerade Bedarfsgemeinschaft bei AlG2 mit KiGa und das geht nicht. Für das Kind müssen nur KM und KV (dieser nur wenn die KM wegen Arbeit keine andere Betreuung hat) zahlen.
Beitrag von kunterbuntes-bs - 25.08.11 - 21:54 Uhr
Dazu kann ich dir sagen, dass selbst der mit in der Wohnung lebende Bruder einer alleinerziehenden zumindest vor dem Finanzamt als Lebensgemeinschaft zählt und somit in diesem Fall die Dame nicht mehr anspruch auf Steuerklasse 2 hatte. So habe ich es bei meinem Steuerklassenwechsel auf dem Finanzamt am Nachbartisch mitbekommen. Schliesslich hat man vorteile davon, dass jemand bei einem wohnt, und wenn es nur ein gelegentlicher Babysitter, oder ein gemeinsames Mahl, geteilte GEZ (wir gehen jetzt mal davon asu, dass alles korrekt angemeldet ist...) usw usf ist.
Ich würde auf jeden Fall alles angeben, und wenn es dann halt nicht übernommen wird, dann ist das so und hat auch seine Richtigkeit.
Beitrag von bruchetta - 26.08.11 - 10:47 Uhr
Ich würde beides ankreuzen, aber nur die Daten vom Kindsvater und Dir nehmen.
Beitrag von sonicmalade - 26.08.11 - 10:57 Uhr
...aber bei "weitere im haushalt lebende personen" schon den partner angeben,oder???!!das verwirrt mich alles ein wenig!!!
Beitrag von windsbraut69 - 27.08.11 - 08:39 Uhr
Ja natürlich.
Beitrag von manavgat - 26.08.11 - 11:26 Uhr
Entgegen der Auffassung einiger anderen hier, denke ich dass Deine Lebensumstände das Jugendamt schlicht nichts angehen. Etwas anderes wäre es bei ALG2.
Ich würde das nicht ankreuzen und gut ist.
Gruß
Manavgat
