Hallo ihr Lieben,
ich frag mal für eine Freundin, die ihre Elternzeit nach einem Jahr beendet hat seit 15.08.2011 wieder arbeitet und es nun bereut, da es mit der Betreuung des Kindes Probleme gibt. Kann Sie das wieder rückgängig machen und ihre Elternzeit wieder verlängern??? Für evtl. zahlreiche Antworten bedanke ich mich jetzt schon 
LG Özlem
Elternzeit nach 1 Jahr beendet und nun Reue....
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Beitrag von tuana7 - 27.08.11 - 09:51 Uhr
Beitrag von manavgat - 27.08.11 - 10:36 Uhr
Ich habe keine Ahnung ob das geht.
Aber wäre ich der AG, ich würde versuchen sie los zu werden. Was soll ich mit einer unzuverlässigen Trulla, die nicht weiß, was sie will?
Gruß
Manavgat
Beitrag von 123bhtrsfe456 - 27.08.11 - 14:28 Uhr
Aber Gott sei dank bist da ja nicht der Arbeitgeber und kannst Deine bekloppten Ansichten nur in einem anonymen Forum ausleben
Beitrag von manavgat - 27.08.11 - 19:51 Uhr
Ich bin AG, wenn auch nicht ihrer.
Gruß
Manavgat
Beitrag von windsbraut69 - 28.08.11 - 10:32 Uhr
Was ist denn daran "bekloppt"?
Der AG sichert auch ihren Lebensunterhalt. Wie soll er das, wenn jeder kommt und geht, wie und wann er will?
Beitrag von tuana7 - 29.08.11 - 17:43 Uhr
Zum Glück bist du es auch nicht...
Manchmal gibt es nun mal Situationen im Leben die einen zu solchen Überlegungen führen lassen... Entweder du kennst dich da aus, oder du läßt keine dummen Kommentare ab... MEIN GOTT!
Beitrag von miau2 - 27.08.11 - 10:36 Uhr
Hi,
wenn der AG zustimmt geht fast alles. Wenn nicht, hat sie keine Möglichkeit mehr vor dem 2. Geburtstag Elternzeit zu nehmen.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von susannea - 27.08.11 - 10:37 Uhr
Nach Absprache mit dem Ag sicherlich, sonst erst ab dem 3. Geburtstag des Kidnes kann sie ohne ZUstimmung des Ag wieder in Elternzeit gehen!
Beitrag von miau2 - 27.08.11 - 10:45 Uhr
Hi,
wieso 3.? Sie hat sich doch mit der ERstanmeldung nur für die ersten zwei Lebensjahre festgelegt?
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von susannea - 27.08.11 - 10:52 Uhr
Nein, war natürlich Müll, bis zum 3. ab dem 2. hast du schon Recht!
Entschuldige!
Beitrag von kaktuszahn - 27.08.11 - 11:28 Uhr
hallo,
ich dachte wenn man nur ein jahr nimmt hat man kein recht mehr auf die anderen zwei jahre, diese sozusagen verschenkt?
und wenn man zwei jahre elternzeit nimmt, KANN man das dritte ranhängen wenn man möchte ohne zustimmung des ag- oder bis zum (8?) Lebensjahr des kindes nehmen????
lg
Beitrag von traumkinder - 27.08.11 - 12:03 Uhr
ja so habe ich das auch immer verstanden!?!?
wäre schön wenn dadrauf noch jemand antworten würde
Beitrag von miau2 - 27.08.11 - 12:07 Uhr
Hi,
wenn man ein Jahr nimmt "verschenkt" man sein Recht auf EZ im zweiten Lebensjahr. Mit der Erstanmeldung legt man sich für die ersten zwei Lebensjahre verbindlich fest.
Das dritte Jahr (ab dem 3. Geburtstag) kann man trotzdem wenn man es fristgerecht anmeldet noch nehmen.
Max. 12 Monate bis zum 8. Geb. übertragen geht nur, wenn der AG zustimmt, dazu ist er nicht verpflichtet.
Viele Grüße
miau2
Beitrag von susannea - 27.08.11 - 12:08 Uhr
Du musst dich nur für 24 Monate festlegen, was du danach machst, kannst du dann entschieden. Kannst also das 3. Jahr problemlos noch nehmen!
Beitrag von senior666 - 27.08.11 - 12:24 Uhr
sie hat aber nur 1 (in Worten Ein) Jahr genommen.
Beitrag von susannea - 27.08.11 - 18:50 Uhr
Ja und, sie hat ein Jahr in den ersten 24 Monaten genommen, danach kann sie ja beliebig wieder nehmen, muss es nur 7 Wochen vorher anmelden!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 27.08.11 - 19:13 Uhr
Hallo
DAs 2 Jahr verfällt aber. Sie kann nun nur noch 1 Jahr nehmen.
Bianca
Beitrag von susannea - 27.08.11 - 19:26 Uhr
DArum gings doch hier aber überhaupt nicht. Bis zum 3. Geburtstag kann sie ab dem 2. Geburtstag des Kindes wieder Elternzeit nehmen, danach geht eh alles nur mit Zustimmung des AG.
Beitrag von windsbraut69 - 27.08.11 - 10:58 Uhr
Hatte sie mehr beantragt und die EZ vorzeitig beendet?
