Hallo,
ich befinde mich noch in Elternzeit bis Ende des Jahres. Mein Wiedereinstieg soll eigentlich Mitte Oktober sein. Jetzt habe ich kurzfristig ein anderes Angebot für einen viel besseren Job bekommen und möchte dieses auch gerne annehmen. In meinem alten Vertrag steht eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wenn ich jetzt kündige, muss ich - außer mein Chef und ich einigen uns auf einen vorzeitigen Aufhebungsvertrag - meine dreimonatige Frist ja einhalten, oder? Oder habe ich, weil ich in Elternzeit bin, eine verkürzte Kündigungsfrist?
Wer kann helfen?
Danke und viele Grüße
Tina
Kündigung meinerseits während der Elternzeit
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Beitrag von tinamaus81 - 27.08.11 - 12:18 Uhr
Beitrag von senior666 - 27.08.11 - 12:30 Uhr
natürlich mußt du die Kündigungsfrist einhalten sonst würde ich dich als Chef nett verklagen.
Beitrag von thea21 - 27.08.11 - 12:49 Uhr
Es interessiert aber nicht, was du als Chef tun würdest!
Beitrag von windsbraut69 - 27.08.11 - 13:32 Uhr
Der sachliche Teil war aber korrekt.
Natürlich hast Du keine verkürzte Frist.
Gruß,
W
Beitrag von windsbraut69 - 27.08.11 - 13:33 Uhr
Sorry, da bin ich verrutscht!
LG
Beitrag von senior666 - 27.08.11 - 15:27 Uhr
ach in der Erziehungszeit interessieren Verträge und Gesetze nicht mehr?
Beitrag von thea21 - 27.08.11 - 15:55 Uhr
Habe ich das gesagt?
Habe ich die Antwort an sich (die ja hieß: Nein, das geht nicht) negiert?
Ich habe lediglich dein persönliches: "Wenn ich der Chef wäre" kommentiert.
Beitrag von tinamaus81 - 27.08.11 - 13:27 Uhr
Das ist ja mal eine adäquate Antwort...vielen Dank für diese dumme Antwort!
Beitrag von smokefighter - 27.08.11 - 13:22 Uhr
Du hast in der Elternzeit keine verkürzte Kündigungsfrist. Einzig ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit nach § 19 BEEG mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Je nachdem wann deine beantragte Elternzeit nun genau endet hast du aber eventuell gute Chancen deinen Chef von einem Aufhebungsvertrag zu überzeugen wenn du es noch schaffst mit den 3 Monaten zum Ende der Elternzeit zu kündigen ( ist etwas unklar da du schreibst das du Elternzeit bis Ende des Jahres hast aber dein Wiedereinstieg Mitte Oktober sein soll???) da du ihm dann ja eh nicht mehr zur Verfügung stehst.
