Hallo ihr Lieben!
Ist etwas kompliziert aber ich schieß mal los....
Also mein Junge ist am 30.11.09 geboren, num fange ich (verspätet) im Januar mit einer Teilzeitstelle im 3. Elternjahr an. So nun möchte ich gerne wissen wieviel Geld ich bekommen würde wenn ich wieder schwanger wäre, also Elterngeld meine ich natürlich. Wie wird das gerechnet? . wenn ich während der Teilzeitstelle schwager werden würde - 2. wenn ich vorher schwanger werden würde?
Ach und noch zur Info, ich arbeite normalerweise Vollzeit, also auch vor der Schwangerschaft, dann war ich Arbeitsunfähig vom Betzriebsarzt, also zu Hause in der SS und mein Elterngeld hab ich für 1 Jahr beantragt gehabt.
Hoffe es ist nicht zu unversändlich.
Danke falls mir jemand eine Auskunft geben kann.
LG und noch ein schönes Wochenende!!!
TZ Stelle im 3. Elternjahr/ wieder schwanger/ Elterngeld?
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Beitrag von zitronenwostl - 27.08.11 - 22:17 Uhr
Beitrag von susannea - 27.08.11 - 23:50 Uhr
Es wird genau wie bei allen gerechnet, aus den 12 Moanten vor dem Mutterschutz. HAst du da nicht gearbeitet, dann zählen 0 Euro mit rein, hast du Teilzeit gearbeitet eben nur das EInkommen!
Beitrag von littlequeen - 28.08.11 - 00:21 Uhr
Die Elternzeit des 1. Kindes ist irrelevant für das Elterngeld vom 2. Kind, nur Monate von Elterngeldbezug, Mutterschutz sowie Monate in denen man Schwangerschaftsbedingt weniger verdient hat (AU) werden aus den 12 Monate vor der Geburt rausgenommen und durch Monate davor ersetzt.
Beitrag von zitronenwostl - 28.08.11 - 15:28 Uhr
Danke ihr beiden für die Antwort
