Jemand da der sich mit Elterngeld auskennt bei 2 Mon Krankengeld?

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Beitrag von wunsch-2011 - 28.08.11 - 19:47 Uhr

Hi. Hab im Internet gelesen, das Krankengeld nicht mit bei der Berechnung des Elterngeldes einfließt, nur bei Krankheiten während der Schwangerschaft, ansonsten nicht.

Kennt sich hier jemand damit aus, oder ist selbst betroffen?

Berechnet werden die letzten 12 Monate Gehalt vor dem Mutterschutz. Das heißt, da ich im Mai bis Mitte Juni 2011 Krankengeld von meiner Krankenkasse erhalten habe, müßte ich, jetzt nur mal rein fiktiv um zu verstehen..., um das beste Ergebnis erhalten zu können, für die Berechnung des Elterngeldes die Monate 07/11 bis 06/12 im Juli 2012 in Mutterschutz gehen und der Termin Mitte August 2012 liegen?
Das is mir echt zu blöd!
Hab ich das richtig verstanden?

Danke für eure Mühe, es reicht mir auch schon wenn ihr mir die erste Frage beantwortet :-D

Merci

Beitrag von susannea - 28.08.11 - 20:01 Uhr

DA hast du etwas falsch verstanden.

Bei Schwangerschaftsbedingten Einkommensverlusten (und Krankengeld ist kein Einkommen, somit EInkommensverlust!) wird der Moant komplett nicht berücksichtigt und ersetzt.

Bei anderen Erkrankungen wird der Monat so genommen, wie er ist. Wobei eben Krankengeld nicht mit eingerechent wird und damit das EInkommen weniger ist!

Hoffe,das war verständlich.

Beitrag von ploetschi - 28.08.11 - 21:21 Uhr

Hi,

um das finanziell beste Ergebnis zu erzielen, sollten bei dir (falls es sich so planen lässt, und keine erneute Krankengeldzahlung, die nicht schwangerschaftsbedingt ist dazu kommt) die Monate Juli 2011 bis Juli 2012 (oder eben später) als Berechnungsgrundlage dienen.

Also volle 12 Monate Gehalt ohne Krankengeld-Zahlung. Der Mutterschutz darf dann (fürs beste Ergebnis) erst im August 2012 beginnen.

Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich.

Ich hatte eine ähnliche Situation, aber mit planen war da nichts mehr. Habe im Mai und Juni 2010 Krankengeld bezogen (nicht ss-bedingt), Mutterschutz begann im Oktober. Somit zählten die Monate als Berechnungsgrundlage, nicht aber das Krankengeld. Die beiden Monate sind somit mit "Null" (0) berechnet worden.

LG
ploetschi

Beitrag von wunsch-2011 - 28.08.11 - 21:43 Uhr

Vielen Dank Ploetschi.

Mal sehen wie es klappt #winke

Beitrag von ploetschi - 28.08.11 - 21:46 Uhr

Keine Ursache.

Wünsch dir viel Erfolg :-p und viel Spaß