Wie eine Kündigung formulieren?

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Beitrag von novembersonne2010 - 28.08.11 - 22:47 Uhr

Hallo
mein Mann hat zum 01.10 einen neuen Job und jetzt gehts um die Kündigung.
Wie formuliert man das am besten?

lg

Beitrag von fred_kotelett - 28.08.11 - 22:52 Uhr

Hiermit kündige ich fristgerecht mein Arbeirsverhältniss blabla....

Aber wenn dein Mann schon zum 1.10 was neues hat, könnte es mit dem fristgerecht eng werden.

VG

Beitrag von novembersonne2010 - 28.08.11 - 22:53 Uhr

WARUM ENG?

ER HAT DOCH 4 WO KÜNDIGUNGSFRIST

morgen gibt er die Kündigung persönlich ab...

lg

Beitrag von fred_kotelett - 28.08.11 - 23:02 Uhr

Wenn er nur 4 Wochen Kündigungsfrist hat, dann ist ja alles top.

Wusste gar nicht das es so kurze Fristen gibt, bin da aber auch kein Experte.

VG

Beitrag von parzifal - 28.08.11 - 23:03 Uhr

Warum hat Fred wohl "könnte" geschrieben?

Weil er nicht weiß wie die Kündigungsfrist Deines Mannes ist.

Bei der Art Deiner Antwort (..."er hat doch...") meint man fast Du gehst davon aus, dass jeder wissen müsste welche Kündigungsfristen Dein Mann hat (wie kommst Du darauf)?

Dem ist aber nicht so. Es gibt auch deutlich längere Kündigungsfristen (z.B. bei längerer Betriebszugehörigkeit, arbeitsvertraglich etc.)

Beitrag von novembersonne2010 - 28.08.11 - 23:14 Uhr

warum antwortest du so kleinkariert..ich will hier keine Vorwürfe sondern etwas Hilfe ok?

Also mein Mann ist 4,5 J. mit dabei im Betrieb...ich glaube die Küfrist ist bis zu 5 Jahren 4 Wochen und ab 5 J Zugehörigkeit 3 Monate....

Beitrag von thea21 - 29.08.11 - 09:03 Uhr

Kannst du mir erläutern, was das mit Kleinkariertheit zu tun hat, wenn der berechtigte Hinweis der möglichen längeren Kündigungsfrist eingeworfen wird?

Nachher ists Gejammer groß, wenn niemand davon gewusst haben will!

Und da ihr ja anscheinend nicht einmal in der Lage wart ein Kündigungsschreiben, bestehend aus einem Satz, auf Papier zu bringen, geschweige denn nach Mustern zu googeln, liegt es nahe, dass auch solche Informationen nicht bekannt sein könnten.

Beitrag von ayshe - 29.08.11 - 09:12 Uhr

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Also mein Mann ist 4,5 J. mit dabei im Betrieb...ich glaube die Küfrist ist bis zu 5 Jahren 4 Wochen und ab 5 J Zugehörigkeit 3 Monate....
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Dann würde ich mir den Vertrag ansehen und dazu gleich die Texte bzgl. gesetzlicher Kündigungsfristen eines Arbeitsverhältnisses.


So spontan kommen mir 4 Wochen auch recht kurz vor #kratz

Beitrag von sassi31 - 29.08.11 - 12:04 Uhr

***So spontan kommen mir 4 Wochen auch recht kurz vor ***

Die gesetzl. Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Längere Kündigungsfristen aufgrund der Betriebszugehörigkeit gelten nur bei Kündigung durch den AG. Außer natürlich, es ist etwas anderes vereinbart.

Beitrag von ayshe - 29.08.11 - 12:07 Uhr

Okay, na dann hätte er noch Zeit, es ist ja erst der 29., wenn es keine anderen betriebsinternen Vereinabrungen gibt.

Beitrag von parzifal - 29.08.11 - 09:26 Uhr

Dein Ton ist unangemessen. Anscheinend kommt das aber nicht an.

Statt rückzurudern legst Du sogar nach.

"ich will"

"kleinkariert"

parzifal

Beitrag von parzifal - 29.08.11 - 09:35 Uhr

Nachtrag:

"ER HAT DOCH 4 WO KÜNDIGUNGSFRIST"

"Ich glaube die Kündigungsfrist ist bis zu 5 Jahren 4 Wochen"

Erst reagierst Du verständnislos, weil doch klar sei dass die Kündigungsfrist 4 Wochen sei.

Dann disatnazierst Du dich von Deiner eigenen Aussage und schreibst: "ich GLAUBE, dass es so sei".


Such Dir Deine Antwort selbst im Netz, da Du anscheinend alles besser weißt und nur Forderungen stellst. Für jemand der etwas will recht ungewöhnlich.

Beitrag von ayshe - 29.08.11 - 09:39 Uhr

Naja, eigentlich hat sie ja nur gefragt, wie man die Kündigung formuliert.

Ob ihr Mann nun bis zum September aus dem Vertrag kommt, ist eben eine andere Sache (die allerdings nicht ganz unwichtig ist, wenn man die Kündigung erstmal abgegeben hat #rofl )

Beitrag von windsbraut69 - 29.08.11 - 09:46 Uhr

Das gleiche Muster zieht sich jetzt schon durch etliche Diskussionen der TE....

Gruß,

W

Beitrag von ayshe - 29.08.11 - 09:55 Uhr

Was dir immer so auffällt ;-)

Beitrag von windsbraut69 - 29.08.11 - 11:58 Uhr

Dir fällt ja auch auf, dass mir was auffällt :)

Beitrag von nele27 - 29.08.11 - 11:07 Uhr

Na, die TE ist zwar nicht gerade freundlich, aber tatsächlich ist die "normale" (gesetzliche nach Paragraf schießmichtot) Kündigungsfrist vier Wochen. Wenn irgendwo nichts anderes steht, kann man von 4 Wochen ausgehen.

Bei langer Zugehörigkeit - so steht es dann in den AV - verlängert sich die Frist.

LG, Nele