Dienstplanänderung Fristen?

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Beitrag von karin3 - 29.08.11 - 12:43 Uhr

Hallo,

gibt es eine Ankündigungsfrist für Dienstpläne?
Ich frage weil es uns langsam aber sicher reicht. Der AG meines Mannes ruft häufiger morgens früh an das er früher los muss. Oder mein Mann bekommt abends einen neuen Dienstplan für den nächsten Tag.
Das kann doch nicht rechtens sein? (Ich rede hier nicht von Änderungen weil viele Kollegen krank sind.)

So ein bisschen Vorlauf zum organisieren braucht ja wohl Jeder. Zumal ich in der Regel bereits das Haus verlasse, bevor mein Mann und unsere Tochter überhaupt aufstehen. Das heißt er bringt sie normaler weise auch zur Tagesmutter.


Gruß Karin

Beitrag von jogiyoda - 29.08.11 - 12:47 Uhr

Normal ist die Frist zu Änderungen 24 Stunden (vorher). Ausnahme sind aber klar Springer oder Bereitschaftdienste !

Beitrag von karin3 - 29.08.11 - 12:49 Uhr

Gibt es zu den 24 Stunden einen Link irgendwas zu ausdrucken?
Es geht um den "stinknormalen" Dienstplan.

Beitrag von jogiyoda - 29.08.11 - 13:17 Uhr

war mein Irrtum weil es bei uns vertraglich bei Außeneinsätzen auf 24 Stunden geregelt ist. laut Urteil sind es 4 Tage!

Die Frage, wie kurzfristig Änderungen an Dienstplänen vorgenommen werden können, ist hier mehrfach mit dem Hinweis auf eine in der Rechtssprechung vorkommende "4-Tage-Regel" beantwortet worden. Eine weitere Bestätigung dieser Aussage habe ich - im Zusammenhang mit der Ankündigungsfrist für Überstunden - im folgenden Urteil entdeckt: ArbG Frankfurt, Urteil vom 26.11. 1998 -2 Ca 4267/98, in dem diese Frist abgeleitet wird vom § 4 Abs. 2 Gesetz über arbeitsrechtliche Vorschriften zur Beschäftigungsförderung.

Darin heißt es u.a. "Nach Auffassung der Kammer ist bei der Abwägung, ob die Anordnung von Überstunden billigem Ermessen entspricht, der Rechtsgedanke von § 4 Abs. 2 BeschFG zu berücksichtigen, da die Interessenlage mit dem Anwendungsbereich von § 4 Abs. 2 BeschFG vergleichbar ist und es an einer einschlägigen Spezialregelung fehlt. Jeweils greift der Arbeitgeber durch die Zuweisung von Arbeit einseitig in die Dispositionsfreiheit des Arbeitnehmers ein; dieser wird dadurch in seiner Freiheit zur Gestaltung seines Privatlebens und zur Eingehung anderweitiger terminlicher Verpflichtungen eingeschränkt. Um dem Arbeitnehmer auf zumutbare Weise zu ermöglichen, sich auf die vorher zeitlich nicht festgelegte Inanspruchnahme seiner Arbeitskraft einzustellen, bedarf es bei der Anordnung von Überstunden in vergleichbarer Weise wie im Anwendungsbereich von § 4 BeschFG einer angemessenen Ankündigungsfrist. Diese mag zwar im Einzelfall bei relativ kurzer Dauer der Überstunden und angesichts des Umstands, dass bei Überstunden in der Regel keine zusätzlichen Fahrzeiten anfallen, kürzer als vier Tage zu bemessen sein; die Zuweisung von Überstunden am selben Tag mit einer Ankündigungsfrist von wenigen Stunden kann jedoch nur bei deutlich überwiegenen betrieblichen Interessen billigem Ermessen entsprechen."

Beitrag von karin3 - 30.08.11 - 12:33 Uhr

Danke das hilft uns schon mal weiter.

Beitrag von kathi.net - 29.08.11 - 12:49 Uhr

Was steht denn im Arbeitsvertrag zu den Arbeitszeiten? Hat dein Mann seinen AG mal auf das Problem angesprochen?

Beitrag von karin3 - 29.08.11 - 12:53 Uhr

Im Arbeitsvertrag steht lediglich die wöchentliche Arbeitszeit und das die Verteilung nach den Diensplänen erfolgt. Aber ich meine das sind Schriftstücke die der AG herrausgibt, die müssen doch dann auch gültig sein?
Ja er hat schon versucht mit dem AG zu sprechen.

Beitrag von kathi.net - 29.08.11 - 12:59 Uhr

"Ja er hat schon versucht mit dem AG zu sprechen."

Das klingt so larifari......Was ist denn dabei rausgekommen? Und wie begründet der AG die andauernden Abweichungen vom Dienstplan? Um welche Branche geht es denn eigentlich?

Beitrag von karin3 - 29.08.11 - 13:04 Uhr

Rausgekommen ist das es danach mal zwei Monate ordendlich lief.
Wozu ist die Branche wichtig?

Beitrag von ichbins04 - 29.08.11 - 13:43 Uhr

hallo,

bei meinem mann seinem beruf ist folgendes im manteltarifvertrag festgelegt:

12 wochen im vorraus erfährt er, an welchen tagen er arbeiten muß und an welchen tagen er frei hat.

und 8 wochen im vorraus erfährt er dann, zu welchen schichten er an den tagen da sein muß.

überstunden können kurzfristig angeordnet werden, werden dann allerdings für den arbeitgeber sehr sehr teuer, da diese wenn angeordnet und kürzer als 24 h den 3 fachen satz kosten plus doppelte stundenzahl gutschrift auf dem stundenkonto.

aus den laufenden schichtplänen kann nur mit zustimmung der arbeitnehmer etwas geändert werden, ansonsten muß der ag freiwillige suchen, die zusatzdienste machen, allerdings auch dies wieder mit erhrblichem, finanziellen mehraufwand.

darauf kann er sich ziemlich gut verlassen.

desweiteren haben sich die an verpflichtet, 150 stunden im jahr extra zu leisten. diese werden dem an am jahresende zum 3 fachen satz abgekauft, da abfeiern nicht möglich ist.

gruß

Beitrag von karin3 - 30.08.11 - 12:44 Uhr

Wow welche Zustände, die hätten wir auch gene. :-)

Beitrag von manavgat - 29.08.11 - 14:25 Uhr

3 Tage muss das im Voraus angekündigt werden. Ausnahme: plötzlicher Ausfall eines Kollegen.

Ein Lösung ist sicherlich, wenn man einfach nicht erreichbar ist. Dazu ist ein AN nämlich nicht verpflichtet.

Gruß

Manavgat

Beitrag von jogiyoda - 29.08.11 - 14:38 Uhr

wir sind dazu verpflichtet von 08.00 bis 17.00 Uhr erreichbar zu sein.

Beitrag von manavgat - 29.08.11 - 15:27 Uhr

Das kommt darauf an, was Du arbeitest. Wenn das Deine übliche Arbeitszeit ist, o.k. Aber an freien Tagen musst Du nicht erreichbar sein. Das ist nämlich Deine Privatsache. Was auf einem Papier steht und was Recht ist, das sind oft 2 Paar Schuhe.

Gruß

Manavgat

Beitrag von jogiyoda - 29.08.11 - 15:32 Uhr

meine Ma haben im Büro Gleitzeit ( 8-17Uhr) , ich muß von 08.-20.00 Uhr erreichbar sein , 7 Tage die Woche außer im Urlaub. ist aber auch ein freier Vertrag (Schweizer Recht)

Beitrag von manavgat - 29.08.11 - 15:59 Uhr

Das ist ja auch tiefstes Ausland...

in der Schweiz, sagt man, da gehen die Uhren anders.

#cool

Gruß

Manavgat

Beitrag von jogiyoda - 29.08.11 - 16:15 Uhr

die Schweizer haben teilweise absolut wilde Verträge! aber eins bleibt: sie zahlen Spitze!

Beitrag von karin3 - 30.08.11 - 12:43 Uhr

Danke für deine Antwort.

Hast du vielleicht noch einen Tip wie mein Mann auf die Zettel in seinem Fach reagieren soll? Da muss er abends reinsehen. Er ist tagsüber nicht am Standort. Häufig findet er die Zettel dadurch erst zu einer Uhrzeit wo ich und die Tagesmutter bereits im Bett liegen.

Beitrag von woodgo - 29.08.11 - 16:09 Uhr

Ich finde es immer klasse, wie sich die Frauchen beschweren, was die bösen AG mit Ihren Männer machen#schock

Beitrag von karin3 - 30.08.11 - 12:58 Uhr

Hallo,

vielleicht ist es nicht richtig rübergekommen und/oder ich habe zu viel vorausgestzt, von daher noch mal Hintergrundwissen für dich.

Ich stehe normalerweise morgens als erste auf, während mein Mann und unsere Tochter noch schlafen. Die zwei schlafen häufig immer noch wenn ich auf Arbeit ankomme.
Das bedeutet er macht die Kleine fertig und bringt sie anschließend zur Tagesmutter. Mit der Tagesmutter haben wir einen Vertrag der auch die Betreuungszeiten regelt.
Wenn mein Mann in der Nacht nach Hause kommt, schlafe ich in der Regel bereits.
Die Tätigkeit meines Mannes sorgt dafür das er nicht am Standort ist. Kurz vorm ausstempeln findet er häufiger Zettel auf denen steht das er am nächsten Tag früher am Standort sein muss.
Wenn er so einen Zettel findet bleibt meinem Mann nicht weiter übrig als mich zu wecken damit wir das gemeinsam organisatorisch lösen können. Das ist aber nur möglich weil ich flexible Arbeitszeiten habe. Wenn ich aber eine Besprechung mit einem Kollegen habe, kann ich nicht mal eben später zur Arbeit kommen.

Und jetzt erkläre mir doch mal bitte warum ich nicht meine Mittagspause zum nachfragen nutzen soll? (Internetnutzung ist erlaubt)

Gruß Karin