Hallo,
weiss hier jemand, ob man verpflichtet ist, seinem neuen Arbeitgeber anzugeben, dass man behindert ist (80%)?
Hat es evtl. neg. Folgen, wenn man das verschweigt??
Danke für Antworten!
Lg, Susanne
Behinderung dem AG angeben???
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Beitrag von snjd - 29.08.11 - 17:14 Uhr
Beitrag von scullyagent01 - 29.08.11 - 17:19 Uhr
Ich hatte letzte Woche eine Sozialberatung, da auch ich Anspruch auf einen Schwerbehinderten - Ausweis habe.
Ja, Du mußt die Schwerbehinderung bei der Bewerbung angeben, tust Du es nicht , ist der unter falschen Bedingungen geschlossene Arbeitsvertrag nichtig und Du kannst zu Schadenersatz verpflichtet werden.
Aus diesem Grunde habe ich keine Schwerbehinderten Ausweis beantragt.
Scully
Beitrag von manavgat - 29.08.11 - 17:53 Uhr
also wenn man keinen Ausweis hat, aber chronisch krank ist (z. B. Rheuma), dann darf man das verschweigen?
LG
Manavgat
Beitrag von jogiyoda - 29.08.11 - 18:08 Uhr
ja Mana denn dann bist du ja "offiziell" nicht schwerbeschädigt ( obwohl du es natürlich bist)
Beitrag von manavgat - 29.08.11 - 18:51 Uhr
beschädigt....
also ehrlich!

LG
Manavgat
Beitrag von kati543 - 30.08.11 - 10:00 Uhr
Weißt du, es gibt einen großen Unterschied zwischen schwerBEHINDERT und schwerBESCHÄDIGT.
Beides gibt es natürlich. Schwerbeschädigt war z.B. mein Großvater nach dem Krieg, in dem er mehrere Schußverletzungen erlitten hatte. Er bekam zeitlebens dann eine entsprechende Rente wegen seiner erlittenen Verletzungen. Die Höhe wurde bestimmt durch den GdS (Grad der Schädigung).
Schwerbehindert sind meine Kinder. Beide sind gerade mal 3 und 5 Jahre alt und ich versicher dir, sie waren in noch keinem Krieg
. Ihre Behinderung haben sie seit Geburt. Sie bekommen natürlich keine Rente. Sie haben einen GdB (Grad der Behinderung).
Beitrag von scullyagent01 - 30.08.11 - 09:12 Uhr
Ja, das "darf" man dann und genau so würde ich auch zukünftig verfahren, sollte ich in eine Bewerbersituation kommen.
Scully
Beitrag von zwiebelchen1977 - 29.08.11 - 17:30 Uhr
Hallo
Lies mal hier
http://www.juraforum.de/forum/arbeitsrecht/behinderung-bei-bewerbung-angeben-68392
Bianca
Beitrag von helly1 - 29.08.11 - 17:53 Uhr
Hallo,
nein, man muss die SB nicht angeben und muss auf solche Fragen auch nicht wahrheitsgemäß antworten (ist das Gleiche wie die Frage nach einer Schwangerschaft). Allerdings hat man dann natürlich auch kein Recht auf die Vorteile wie mehr Urlaub etc.
Grds. würde ich NIE die SB in einer Bewerbung angeben (es sei denn, es ist offensichtlich (z.B. Rollifahrer) - man katapultiert sich damit meistens direkt ins Aus! Was anderes ist es, wenn der AG gezielt nach SB sucht bzw. im öffentl. Dienst werden SB und Frauen mit gleicher Quali bevorzugt.
LG helly
Beitrag von snjd - 29.08.11 - 22:48 Uhr
Sorry, aber da ich jetzt hier ja UND nein zur Antwort bekommen habe...
bist du sicher; woher weißt du das? Bzw. Wo kann ich das evtl. nachlesen?
<<<- man katapultiert sich damit meistens direkt ins Aus!>>>
genau das ist der Punkt!! Deswegen verzichtet man doch lieber auf diverse Vorteile, wie mehr Urlaub und so...
<<<Was anderes ist es, wenn der AG gezielt nach SB sucht bzw. im öffentl. Dienst werden SB und Frauen mit gleicher Quali bevorzugt>>>
Nee, nicht öffentlicher Dienst und gefragt hat auch noch keiner!
(Geht gar nicht um mich, sondern um meinen Mann... also irgendwie doch wieder um mich
)
LG...
Beitrag von helly1 - 30.08.11 - 14:33 Uhr
Ja, die Aussagen sind sehr unterschiedlich.
Nachlesen kannst du es aber bei wikipedia unter Schwerbehindertenrecht.
Ich persönlich bin mir daher so sicher, weil ich selbst in der Beratung tätig bin und diese Frage mindestens 3 x pro Woche kommt...
LG ...
Beitrag von snjd - 30.08.11 - 19:33 Uhr
Vielen Dank!!
Beitrag von wasteline - 29.08.11 - 20:05 Uhr
Einstellung von Schwerbehinderten:
Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung bei Bewerbungen bisher in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zulässig.
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Frage nach überwiegender Meinung unzulässig und darf, wenn sie trotzdem gestellt wird, folgenlos auch dann verneint werden, wenn formell die Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt ist.
Wie muss ich in einem Bewerbungsgespräch antworten?
Wahrheitsgemäß antworten:
Bei akuter Erkrankung wenn diese die Arbeitsfähigkeit beeinflusst.
Schummeln dürfen sie:
Wenn ihre Erkrankung keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung hat.
Quelle:http://www.rechtsanwaltskanzlei-leipzig.de/sozialrecht.html#10
Beitrag von kati543 - 30.08.11 - 10:09 Uhr
Hallo,
du musst es im Bewerbungsschreiben nicht angeben. Das solltest du sogar verschweigen, falls du irgendeine Chance haben willst
.
Falls du jedoch im Vorstellungsgespräch direkt gefragt wirst, ob du einen SBA hast, musst du wahrheitsgemäß antworten. Allerdings gibt es Ausnahmen. Z.B. darfst du es verschweigen, wenn deine Behinderung wirklich KEINERLEI Einfluß auf deinen Beruf hat und wenn du die Nachteilsausgleiche des SBA nicht nutzen willst. Wenn sich dann herausstellt, dass du den SBA beim Vorstellungsgespräch hattest und dass die Behinderung sich bemerkbar macht, kannst du fristlos gekündigt werden, wegen Falschaussage.
