wenn man arbeitsunfähig ist, kann man alg2 beantragen. bzw darf das amt einfach so die leistungen streichen?
(ich kann genaueres gar nicht sagen, weil es nicht um mich geht) aber mal grundsätzlich! Da das amt bis jetzt gezahlt hat, jetzt aber nicht mehr)
arbeitsunfähig alg2
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Beitrag von schwilis1 - 29.08.11 - 22:06 Uhr
Beitrag von schwarzesetwas - 29.08.11 - 22:22 Uhr
Ja, das kannst Du.
Letztendlich musst Du aber Deine arbeitsunfähigkeit vorweisen (Amtsarzt).
Wenn Du allerdings AU-fähig bist, musst ne Reihe an Tests über Dich ergehen lassen - ergo: Lieber arbeiten.
Lg
SE
Beitrag von schwilis1 - 29.08.11 - 22:36 Uhr
na der Freund macht jetzt seit einem jahr eine wiedereingliederung (hatte nen skiunfall und ist nur knapp dem rollstuhl entkommen)
und das amt hat jetzt alle leistungen gestrichen.
ich geh ab oktober schön meine ausbildung machen :)
Beitrag von mami18052010 - 30.08.11 - 08:43 Uhr
Kann es sein , dass er einen Anspruch auf Übergangsgeld von der KK hat? Dann zahlt natürlich kein Arbeitsamt!
Beitrag von king.with.deckchair - 30.08.11 - 17:33 Uhr
Nun, dann hat er sich vermutlich nicht fristgemäß um Leistungen des Rententrägers z.B. gekümmert. Denn normalerweise wird ALG II in solchen Fällen nicht einfach eingestellt, sondern man arbeitet mit Erstattungsansprüchen an den eigentlich zuständigen Träger und stellt erst dann ein, wenn der positiv entschieden hat.
Beitrag von windsbraut69 - 30.08.11 - 07:09 Uhr
Eine Voraussetzung für den ALGII-Bezug ist Erwerbsfähigkeit.
Ich denke, Ihr verwechselt, Arbeits- und Erwerbsfähigkeit.
LG,
W
Beitrag von rittmeisters - 30.08.11 - 08:44 Uhr
Wenn du Arbeitsunfähig bist und dies länger als 6-8 Wochen, dann wird man dir das ALG 2 streichen und du musst Sozialhilfe Beantragen, Ja das gibt es noch, und der Satz ist auch etwas Geringer.
Du musst dich dann zu einem Amtsarzt begeben und eine menge Untersuchungen und Tests über dich ergehen lassen ist in etwa so als wenn du Frühzeitig in Rente gehen möchtest, da sind die Tests ähnlich.
Alg2 ist nur für Menschen die auch Arbeiten gehen können....
Dies weiß ich da mein Mann nun schon seit sehr langer Zeit nur bedingt Arbietsfähig ist seit einem Unfall im letzten Jahr und unser SB uns ans Herz gelegt hat zu schauen das mein Mann wenigstens Bedingt Arbeitsfähig ist, denn sonst müsste man unseren Bezug kürzen etc.
Nun hat mein Mann vom Amtsarzt die Bestätigung das er weder als LKW Fahrer, noch im GaLaBau oder in einer Gastronomie arbeiten darf und hat dem Amt ans Herz gelegt meinen Mann Umschulen zu lassen!!!
Beitrag von king.with.deckchair - 30.08.11 - 17:31 Uhr
"Wenn du Arbeitsunfähig bist und dies länger als 6-8 Wochen, dann wird man dir das ALG 2 streichen und du musst Sozialhilfe Beantragen,"
Unfug. Vorher wird der ärztliche Dienst eingeschaltet und bevor der SGB XII-Träger nicht bewilligt hat, wird da mal rein gar nichts "gestrichen" oder "gekürzt"! Hör' auf, die Leute zu verunsichern, nur weil du etwas falsch verstanden hast!
"Ja das gibt es noch, und der Satz ist auch etwas Geringer."
Auch dummes Zeug, die Regelleistungen sind gleich hoch!
http://www.dbsh.de/html/hauptteil_leistungen.html#regel
