Selbstständigkeit in der Elternzeit

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Beitrag von misue - 30.08.11 - 07:52 Uhr

Hallo zusammen,
ich befinde mich in einer etwas komplizierten Situation:

derzeit bin ich in Elternzeit (noch bis Juni 2012) und beziehe Elterngeld.
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Zum Anfang des Jahres plane ich, mich mit einer Freundin zusammen selbstständig zu machen (im gleichen Geschäftsfeld, in dem auch mein Angestelltenverhältnis besteht).

Nun die Fragen:
- wie wirkt sich das auf mein EG aus, wenn ich mein derzeitiges Arbeitsverhältnis in der EZ beende?
- wie wirkt sich dann die (vorerst nebenberufliche) Selbstständigkeit auf Elterngeld und Krankenversicherungsschutz aus?

Onkel Google hilft mir nicht weiter, vielleicht ihr?

Liebe Grüße
Misue mit Mats (12 Wochen alt)

Beitrag von seikon - 30.08.11 - 13:30 Uhr

Stünde dein Gewerbe in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber? Wenn du schreibst dass es das selbe Geschäfts feld ist.

Beitrag von misue - 30.08.11 - 13:48 Uhr

Nein, nicht direkt da es in einer anderen Stadt eröffnet werden wird.

Beitrag von sini60 - 30.08.11 - 15:54 Uhr

Der Ort spielt dabei keine Rolle. Wenn du dasselbe machen willst wie dein Arbeitgeber brauchst du das Einverständniss.

Beitrag von susannea - 30.08.11 - 13:58 Uhr

- wie wirkt sich das auf mein EG aus, wenn ich mein derzeitiges Arbeitsverhältnis in der EZ beende?

Aufs Eltegneld gar nicht, auf deine Kosten schon, sprich, das wäre das dümmste, was du machen kannst.
Die Elternzeit wäre damit auch beendet!

- wie wirkt sich dann die (vorerst nebenberufliche) Selbstständigkeit auf Elterngeld und Krankenversicherungsschutz aus?

Wenn du deinen Job und somit die Elternzeit beibehälst wirkt sich dies auf Krankenversicherung und Sozialversicherung gar nicht aus, aufs ELterngeld im ersten Jahr genau wie jeder Teizleitjob usw.

Beitrag von seikon - 30.08.11 - 14:49 Uhr

Aber auf den versicherns schutz, wenn sie ihr gewerbe so intensiv betreiben würde, dass man es als hauptberuflich ansehen könnte.

Beitrag von susannea - 30.08.11 - 15:02 Uhr

Aber da sie es ja nebenberuflich betreibt, wie sie schreibt, nicht.

Die KK hat mir damals die Auskunft gegebn, dass in Elternzeit die Höhe des Einkommens egal ist. NUr um in Elternzeit zu bleiben dürfen es auch bei Slebstständigen nciht mehr als 30h/Woche sein, also kann es nicht hauptberuflich werden, wenn sie in Elternzeit bleibt!