Hallo ihr Lieben Fragenbeantworter!
Bin ich als Mutter eines Kindes Steuerklasse 2, oder weil ich noch einen 400-€-Job habe Steuerklasse 6. Ich woltte nämlich gerade meinen Verdienst im Gehaltsrechner ausrechnen und dort stand:"Steuerklasse VI: Nebenverdienst eines bereits anderweitig angestellten Arbeitnehmers. "
Mein Nebenverdienst ist doch eher der 400€-Job, oder?
Naja vielleicht wisst ihr mehr, würde schliesslich immerhin 50€ Unterschied ausmachen.
Vielen Dank schonmal für jede Antwort!
Chris
Welche stuerklasse bei Job + Nebenjob
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Beitrag von lisalara - 30.08.11 - 13:21 Uhr
Beitrag von hebigabi - 30.08.11 - 13:23 Uhr
STKL 6 ist wenn du mehr als 400 € verdienst.
LG
Gabi
Beitrag von lisalara - 30.08.11 - 13:33 Uhr
Der eine Job ist 400€, bei dem anderen 600€. Also STK6?
Beitrag von ujn1 - 30.08.11 - 13:57 Uhr
Nein, du hast unterschiedliche Steuerklassen in den Jobs, entweder 2 + 6 oder 2 + steuerfrei. Siehe auch mein Beitrag weiter unten.
Beitrag von susannea - 30.08.11 - 14:01 Uhr
Bist du alleinerziehend? Bist du verheiratet?
Davon hängt das auch alles ab.
400 Euro_Job ist ohen Steuerklasse, alles andere mit.
Beitrag von lisalara - 30.08.11 - 16:38 Uhr
Ich bin alleinerziehend, also wieder andere STK?
Beitrag von ujn1 - 30.08.11 - 22:52 Uhr
Hallo lisalara,
also, ich versuche das nochmal von vorn aufzudröseln.
Du hast nicht "die" Steuerklasse, sondern du hast eine Steuerklasse je Arbeitsverhältnis.
Du bist nach Deinen Angaben nicht verheiratet und alleinerziehend. Wenn Du nichts unternommen hast, lautet deine erste Lohnsteuerkarte auf Lohnsteuerklasse 1. Die 2 gibt es nur auf Antrag, nicht automatisch. Dein AG ist gesetzlich verpflichtet, den Steuerabzug vom Lohn nach der ihm vorgelegten Lohnsteuerkarte vorzunehmen. Also wird Dein erster Arbeitgeber Deinen Lohn für das erste Arbeitsverhältnis nach Klasse 1 oder 2 versteuern, je nachdem was auf der Karte eingetragen ist.
Für das zweite Arbeitsverhältnis gibt es zwei Möglichkeiten:
1) eine geringfügige Beschäftigung (400€ Job). Dann fallen für Dich aus dem zweiten Beschäftigungsverhältnis weder Steuern noch Sozialabgaben an.
2) ein "normaler" zweiter Job (mit Steuerkarte). Dann müßtest Du Deinem zweiten AG eine Steuerkarte (oder ab 2011 eine Ersatzbescheinigung des Finanzamtes) mit Steuerklasse 6 vorgelegt haben. Das Einkommen des zweiten Jobs wird dann nach Klasse 6 versteuert.
Du solltest eigentlich wissen, ob Du dem zweiten AG eine Steuerkarte vorlegen mußtest oder nicht.
Nach Deinen Angaben weiter oben (Verdienst 600 und 400 €) wäre auch noch eine dritte Möglichkeit denkbar, nämlich dass bei Dir beide Jobs geringfügige Beschäftigungen sind, der erste in der Gleitzone zwischen 401 und 800€, der zweite der "klassische" 400€ Job. Dann wird's (besonders für die Sozialabgaben) etwas komplizierter. Die Brutto-Netto Rechner auf dem Internet helfen Dir in diesem Fall nicht weiter, da für geringfügige Beschäftigungen der Lohnsteuerabzug nicht nach den Lohnsteuertabellen, sondern pauschal erfolgt. Wenn dem so ist, solltest Du das wohl wissen, und es sollte auch aus Deinen Arbeitsverträgen klar hervorgehen.
Ich hoffe, ich habe Dich jetzt nicht noch mehr verwirrt.
LG
Beitrag von lisalara - 31.08.11 - 12:27 Uhr
Hi!
Danke! Ich wusste garnicht dass ich dass selber beantragen muss mit der STK. Werd mich also nochmal mit meinem Arbeitgeber in Verbindung setzten.
Gruß
Beitrag von ujn1 - 30.08.11 - 13:53 Uhr
Hallo,
Für Deine Haupttätigkeit bist Du StKl. 2,
Wenn Deine Hauptarbeit sozialversicherungspflichtig ist, ist ein 400€ Job als Nebentätigkeit steuer- und sozialversicherungsfrei.
Falls dein Zweitjob sozialversicherungspflichtig ist, oder falls Du zwei geringfügige Beschäftigungen nebenbei hast, wäre die Nebentätigkeit in StKl. 6 zu versteuern (das sollte so auch auf der Lohnsteuerkarte bzw. der Ersatzbestätigung stehen, die Du dem AG gegeben hast).
LG
