Mietkaution + Nebenkostenabbrechnung.... -.-

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Beitrag von kleinerengel1990 - 31.08.11 - 10:13 Uhr

Hallo ihr lieben!

Ich habe 2010 (September bis Dezember) drei Monate in einer Wohnung gewohnt. Habe diese fristgerecht im Januar gekündigt und meine Vermieter haben die Wohnung auch ohne Mängel abgenommen und mir gesagt, dass die Kaution und die Nebenkostenabbrechnung bis Mai dauern kann...

So nun war es MAi und es kam nichts... ich rief bei meinen Vermietern an und fragte nach. Die Vermieterin meinte es werde Ende Juni werden...

Tja, es ist mittlerweile Ende August und ich höre nichts mehr...sie melden sich nicht weder schriftlich noch telefonisch und auch ich erreiche sie telefonisch seit 3 Wochen nicht.. weder frühs noch abends noch mittags.. ich bekomm echt noch die Krise! Ich habe eh nicht soo massig Geld und es wären immerhin 500 EURO und eventuell auch noch zuviel Nebenkosten bezahlt...

Ich dachte, och werde sie jetzt mal schriftlich an die Auszahlung meiner Mietkaution erinnern... ist das ok? Was soll ich denn noch tun?

Liebe Grüße
Mia

Beitrag von kathi.net - 31.08.11 - 10:19 Uhr

Zu wann hast du denn nun gekündigt? Dezember oder Januar? Oder noch später?

Beitrag von kleinerengel1990 - 31.08.11 - 10:21 Uhr

Also ich habe zum 25.01.2011 gekündigt, da ich einen Nachmieter gefunden habe. DIes wurde auch alles vom Vermieter schriftlich gekündigt!

Beitrag von wasteline - 31.08.11 - 14:43 Uhr

Wenn der Abrechnungszeitraum 1.1.-31.12. ist, dann muss die Abrechnung für 2010 spätestens bis 31.12.2011 in Deinem Briefkasten sein. Dazu kommt dann noch der Januar 2011 und dafür hat der Vermieter bei obigem Abrechnungszeitraum bis 31.12.2012 Zeit.

Die Kaution sollte allerdings "zeitnah" ausgezahlt werden. Allerdings ist der Vermieter berechtigt, einen angemessenen Anteil für eine zu erwartende Nachzahlung einzubezahlen.

Beitrag von manavgat - 31.08.11 - 11:00 Uhr

Das ist nicht zulässig, die gesamte Kaution nur wegen einer ausstehenden Nebenkostenabrechnung einzubehalten. Du hast sicher 3 Monatsmieten Kaution gezahlt. Da der Zeitraum in der Heizperiode liegt, ist mit einer Nachzahlung zu rechnen, aber sicher nicht so viel.

Notfalls musst Du eben zum Mieterschutzbund oder einer Anwältin.

Gruß

Manavgat

Beitrag von sissy1981 - 31.08.11 - 11:26 Uhr

Die gesamten Kaution so lange einzubehalten ist nicht zulässig aber ich würde auf jeden Fall einen Teil der Kaution beim Vermieter lassen, denn du hat in der Heizperiode dort gelebt, d.H. du konntest in der heizfreien Zeit praktisch einen Puffer hinsichtlich der Nebenkosten aufbauen, da ist nicht mit einer Rückerstattung sondern eher mit einer Nachzahlung zu rechnen, wenn ich mir die Preise ansehe und die Kälteperiode, je nach NK-Pauschale auch eine saftige (und da du sagtest du hast zum 25.01. gekündigt ist dieser Monat ja auch noch mimteinzuberechnen)

Beitrag von kleinerengel1990 - 31.08.11 - 14:45 Uhr

Danke für die vielen Antworten!

Was ich dazu sagen wollte ist, dass ich von September bis Januar nicht einmal geheizt habe! Ich habe teilweise sogar bei -13 Grad mit offenem Fenster geschlafen, weil die Wohnung schon allein so warm war. Hatte dann Migräneprobleme und bin ausgezogen...

Die heizungen waren alles aus! Also ich wäre doch sehr sauer, wenn ich hier nachzahlen müsste!

Liebe Grüße
Mia

Beitrag von sissy1981 - 01.09.11 - 08:43 Uhr

Naja du wirst ja nicht so doof sein und deinem Exvermieter auch noch unter die Nase reiben, dass du nicht sachgemäß mit dem Mietobjekt umgegangen bist?!

Im übrigen bei den meisten Heizungen geht irgendwann mindestens der Frostschutz an und natürlich bezahlst du auch das.