Hallo ihr Lieben,
wir haben ein kleines Problem, und zwar geht es um die Bescheinigung des Arbeitsgebers meines Mannes über die Elternzeit.
Man muss ja angeben, in welchen Lebensmonaten man die Elternzeit nehmen möchte.
Unsere kleine Maus ist am 06.08. geboren, dies war ein Samstag, den Montag hatte mein Mann Sonderurlaub, somit hat der Arbeitgeber bescheinigt, dass die Elternzeit von Dienstag den 09.08. an genehmigt worden ist.
So haben wir die Bescheinigung auch an die Elterngeldstelle geschickt.
Nun kam ein Schreiben, dass sie eine Bescheinigung über die vollen Lebensmonate haben möchten, also vom 06.08. an.
Wenn der Arbeitgeber dies nun so bescheinigen würde, dann würde er ja lügen, oder sehe ich das falsch?
Ausserdem bekommt mein Mann ja für den Tag Sonderurlaub ja auch noch Geld von seinem Arbeitgeber, und somit wäre der 09.08. doch nur korrekt, oder?
Elterngeldantrag
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Beitrag von lauren1982 - 31.08.11 - 10:37 Uhr
Beitrag von becca78 - 31.08.11 - 11:25 Uhr
Hallo!
Hat dein Mann nur den einen Tag Sonderurlaub bekommen? Oder hat er zusätzlich noch vor, Elternzeit zu nehmen?
Der Tag Sonderurlaub ALLEIN ist in diesem Fall keine Elternzeit...
Wenn dein Mann nun als BEISPIEL ab Geburt 2 Monate zu Hause bleiben möchte, müsste die Bescheinigung des Arbeitgebers lauten, dass Elternzeit für die ersten beiden Lebensmonate genehmigt wird (also vom 6.8. bis 5.10.2011).
LG
Becca
P.S. Notfalls mal kurz bei der EG-Stelle anrufen und abklären...
Beitrag von susannea - 31.08.11 - 18:28 Uhr
Er ist ja nicht verpflichtet 2 Monate Elternzeit zu nehmen, sondern muss 2 Moante weniger als 30h/Woche im Monatsdurchschnitt arbetein, das tut er ja mit den drei Tagen Vollzeit (sprich 8h)!
Also muss er auch keine falsche Bescheinigung abgeben.
Beitrag von susannea - 31.08.11 - 18:26 Uhr
DAs hat der AG vollkommen korrekt bescheinigt, aber ihr müsst dann damit leben, dass diese Tage als Teilzeitarbeit für den Lebensmonat gelten, er also in dem Lebensmoant Teilzeit gearbeitet hat!
Wahrscheinlich liegt da das Problem der Elterngeldstelle.
