Hallo!
Meine Freundin (28) und ich(34) leben seit über 5 Jahren zusammen und bekommen nächsten Monat unser erstes (Wunsch-) Kind. Wir wollen nicht heiraten, kirchlich schon gar nicht. Meine Freundin wird 2 Jahre in Elternzeit gehen und ich gleich die ersten Beiden Monate. Nun ist es aber so, dass wir durch den formellen Schritt der Heirat mit anderer Lonsteuerklasse und Zuschlägen ungefähr 400 Euro mehr im Monat hätten. Dies ist aus unserer Sicht absolut nicht einzusehen...
Kennt jemand ein paar Tipps, wie man doch steuerlich besser dastehen könnte oder sonstiges?
Nicht verheiratet , 1 Kind, steuerliche oder sonstige Tipps??
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Beitrag von twisterdister - 31.08.11 - 11:16 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 31.08.11 - 11:18 Uhr
Hallo
Nein, du hast da keine Wahl. Ihr bekommt beide 0,5 Kinder auf die Steuerkarte. Mehr gibt es da für euch nicht.
Bianca
Beitrag von kathi.net - 31.08.11 - 11:30 Uhr
Neben den monetären Vorteilen, solltet ihr euch vielleicht noch über andere Dinge Gedanken machen. Wie sieht die Konstellation bei einem "vorzeitigen Ableben" oder Unfall eines Partners aus?
Man sollte zwar nicht das schlechteste denken, aber mal einen Gedanken daran zu verschwenden, kann bestimmt nicht schaden.
Beitrag von twisterdister - 31.08.11 - 11:49 Uhr
Danke für Deine Antwort, aber daran haben wir schon gedacht und an zig Andere Sachen auch, es geht hier rein um finanzielle Tipps.
Beitrag von hauke-haien - 31.08.11 - 12:19 Uhr
Naja, 400 Euro mehr auch nur, wenn das Modell mit dem höchsten Armutsrisiko gefahren wird: Einer arbeitet, der andere kümmert sich ausschließlich um die Kinder und Haushalt. Lass mal den Versorger krank oder arbeitslos werden... Dafür gibt der Staat einen Risikoausgleich...
Warum lebt ihr eigentlich zusammen? Ich meine steuerlich?
Bist du deiner Freundin nicht zu Unterhalt verpflichtet, sobald das Kind da ist? Und das für mindestens 3 Jahre!
Unterhalt für die Mutter deines Kindes ist steuerlich absetzbar. Natürlich muss die Mutter das als Einkommen versteuern. Aber da sie ohnehin nichts (oder wenig) verdient, ist ihr Steuersatz ja viel geringer 
LG.H.H.
Beitrag von twisterdister - 31.08.11 - 12:45 Uhr
Danke für Deine Antwort, aber ist das Armutsrisiko nicht auch bei unverheirateten vorhanden? Dann müsste der Staat hier doch auch einen Risikoausgleich machen? Macht er aber nicht...Sondern stellt die " verheiratete " Familie über die " Unverheiratete " !
Da meine Freundin in Elternzeit ist und auch Elterngeld bezieht, weiß ich nicht, ob das mit dem Untehalt so geht?
Weißt Du das bestimmt oder nur als Vermutung?
Beitrag von hauke-haien - 01.09.11 - 08:29 Uhr
Der besondere Schutz der Ehe ist in unserem Grundgesetz verankert. Sich über Ungleichbahandlung aufzuregen, wird also nicht weiterführen. Zumal es euch ungenommen bleibt zum Standesamt zu gehen und dort ein Formular zu unterschreiben.
Sicher weiß ich, dass der Unterhalt für die Mutter deines Kindes als Sonderausgaben absetzbar sind, sofern sie diesen als Einnahmen versteuert. Diese Steuerlast musst du dann ebenfalls übernehmen. Am Ende kommt dich das deutlich günstiger, als wenn du alles selbst versteuerst.
Ich wüste nicht, was Elternzeit und Elterngeld damit zu tun haben. Um wirklcih sicher zu sein, kannst du dich beim Steuerberater erkundigen oder in anderen Foren weiterfragen...
LG, H.H.
Beitrag von miau2 - 31.08.11 - 12:59 Uhr
Hi,
da deine Freundin EG bezieht habt ihr tatsächlich wenigstens einen Vorteil: es unterliegt nicht bei deinem Einkommen dem Progressionsvorbehalt.
Kleiner vorteil unverheirateter. Wenn ihr den finanziellen Vorteil des Ehegattensplittings nutzen wolltet (verheiratet) wäre das auf jeden Fall bei dir angerechnet worden durch die dann zwangsweise gemeinsame veranlagung (wie sich das verhält bei getrennter Veranlagung - keine Ahnung).
Wir haben das Thema jahrelang gehabt, haben erst nach dem 2. Kind geheiratet - es ist leider nach wie vor so, dass es in Fällen, wo ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere einen mitunter sehr hohen Steuervorteil allein durch den Trauschein gibt.
Dafür muss nicht mal einer komplett zu hause sein, wir werden auch weiterhin den Vorteil genießen, auch wenn ich wieder Teilzeit (75%) arbeite und dafür sogar ordentlich bezahlt werde - mein Mann verdient einfach ein vielfaches von mir, was nicht nur etwas mit "Geschlechterungerechtigkeit", sondern vor allem mit seiner Ausbildung und beruflichen Entwicklung zu tun hat.
Es ist nicht einzusehen, es ist ungerecht - da stimme ich dir voll und ganz zu. Für mich gehört das reine Ehegattensplitting abgeschafft zugunsten einer Förderung für Familien - unabhängig vom Trauschein.
Aber steuerliche Tipps, die nur für unverheiratete gelten (Euch also besser stellen als verheiratete in diesem Punkt) habe ich abgesehen von der Sache mit dem Progressionsvorbehalt nicht.
Alternativ - geht in die Politik, damit das angestaubte Denken, auf dem das Ehegattensplitting beruht endlich mal auf dem Kompost landet zugunsten eines echten Familiensplitting, wo die Vorteile nicht vom Trauschein abhängig sind.
Ach so, einen finanziellen Vorteil hatte übrigens speziell unser Eltern-Dasein ohne Trauschein. Da mein Mann privat versichert ist, über BBG und deutlich mehr als ich verdient konnten unsere Kinder nur so lange bis wir geheiratet haben über mich beitragsfrei familienversichert werden. Seit dem zahlen wir Monat für Monat die Krankenversicherung der beiden.
Wobei der Steuervorteil (auch durch den höheren Kinderfreibetrag, der das Kindergeld übersteigt - auch ein Vorteil, den wir ohne Trauschein zur Hälfte verschenkt haben) diese höheren Kosten deutlich übersteigt.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von teddy1980 - 31.08.11 - 15:49 Uhr
Hallo.
Was willst du denn absetzen können?
Deine Freundin geht in Elternzeit, bekommt Elterngeld.
Danach bekommt sie sicherlich 1 Jahr Arbeitslosengeld, oder?
Das heißt sie wäre dann über das Amt versichert.
Sollte sie keinen Job finden, müsste sie evtl. Alg2 beantragen, je nach dem was du verdienst.
Bei uns ging es leider nicht. Da es nach dem GEsammtbruttoeinkommen geht, bekomme ich kein ALG1 und mein Partner muss für mich aufkommen.
Er zahlt also Miete, Lebensmittel etc. + 140 € für meine Krankenversicherung.
Er kann es soweit ich weiß steuerlich absetzten, haben noch keine Steuererklärung gemacht.
Wir mussten auch einen hohen Betrag für den Kindergarten bezahlen, da es wie schon gesagt nach dem Bruttoeinkommen geht.
ALso heiraten hat viele Vorteile, ihr hättet Netto mehr Geld und deine Freundin könnte bei dir mitversichert sein.
Es kommt halt auch viel auf dein Einkommen an.
Wenn du fragen hast gerne auch per VK falls ich das hier nicht so schnell lesen sollte.
ALso wir sind nicht verheiratet, ich war 3 Jahre im Erziehungsurlaub, bekam dann ALG1, für Alg2 verdient er zu viel, er bezahlt meine Krankenversicherung, haben geteiltes Sorgerecht.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 31.08.11 - 16:03 Uhr
Hallo
Wieso sollte sie Arbeitslosengeld bekommen? Sie ist in Elternzeit und nicht arbeitslos. Ausserdem ist sie weiter umsosnt Kv, wenn sie in einem Arbeisverhältnis steht.
Und um Arbeislosengeld zu bekommen, muss sie dem Arbeitsmarkt mind 15 Std/Woche zur Verfügung stehen.
Und ALG I bekommt man unabhängig davon, was der Partner verdient!!!!!
BIanca
Beitrag von teddy1980 - 31.08.11 - 16:32 Uhr
Hallo.
Ich hatte ja geschrieben das ich kein ALG2 bekomme weil er so viel verdient. ALG1 bekommt jeder der vorher auch lang genug arbeiten war, unabhängig vom Verdienst des Partners. Habe nichts anderes geschrieben.
Warum sollte sie denn kein Arbeitslosengeld bekommen wenn sie vorher arbeiten war? Steht ihr ja dann zu. Und ja, sie muss dann 15 Stunden zur Verfügung stehen. Das weiß man ja sobald man sich arbeitslos und arbeitssuchend meldet oder sich informiert.
Sie ist solange krankenversichert wie sie in einem Arbeitsverhältnis steht, das ist auch richtig.
Er schrieb jedoch das sie 2 Jahre Erziehungsurlaub nehmen möchte. ALso möchte sie ja nach 2 Jahren wieder arbeiten gehen.Es heißt aber noch lange nicht das sie dies auch tut.
Ich denke um sie individuell zu beraten oder einfach nur Tips zu geben bräuchte man mehr Informationen wie sie das alles vor haben.
Dachte eigentlich das es bekannt ist das man sich für mindestens 1 Stunden zur Verfügung stellen muss damit man ALG1 bekommt.
Beitrag von twisterdister - 31.08.11 - 18:04 Uhr
Danke Bianca, hier wird aber einiges hineininterpretiert...
Beitrag von teddy1980 - 31.08.11 - 18:28 Uhr
Tja und Leute die nur helfen wollen bekommen blöde Sprüche ab, da müssen sich manche ja nicht wundern wenn man gar keine Antwort mehr bekommt.
Ncht wahr?!
Erkundigt euch doch bei den Ämtern, dann können andere auch nichts hineininterpretieren.
