Mutterschaftsgeld

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Beitrag von maundma - 31.08.11 - 15:48 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Mutterschaftsgeld.
Ich bin Angestellte und arbeite momentan Teilzeit 24 h/Woche. Am Sonntag wird mein Sohn 3 Jahre alt, somit ist dann meine Elternzeit um und ich bekomme automatisch meinen Vollzeitvertrag 35,8h/Woche wieder... Ich gehe dann noch eine Woche voll arbeiten, habe dann noch zwei Wochen Urlaub und gehe dann in den Mutterschutz.

Ich habe voller Freude gedacht... hm.. das mit dem Vollzeitvertrag passt eigentlich ganz gut, dann bekomme ich im Mutterschutz mein volles Gehalt nicht nur das Teilzeitgehalt.. Jetzt bemerke ich aber gerade, dass ich mir das wohl falsch vorgestellt habe. ;-)
Das Mutterschaftsgeld berechnet sich wohl auf dem durchschnittlichen Netto Lohn der letzten drei Monate.. tja und da habe ich noch teilzeit gearbeitet.

Wisst ihr, ob das wirklich so ist?

Hatte mich schon bisschen gefreut, das so geschickt getimt zu haben... aber ich glaube das war gar nicht geschickt ;-)... Nein wäre ja auch in Ordnung so... wäre ja ganz schön mies für den Arbeitgeber....
Naja immerhin behalte ich meinen Vollzeitvertrag und sollte in den nächsten drei Jahren irgendetwas passieren, dass ich wieder Vollzeit arbeiten möchte/muss dann habe ich wenigstens Anspruch drauf. Egal was jetzt mit dem Geld ist :-)

Gruß,
maundma

Beitrag von susannea - 31.08.11 - 18:23 Uhr

Nein, du hast dir das richtig vorgestellt, denn du hast ja eine nicht nur kurzfristige "Gehaltserhöhung" ab dem Geburtstag und somit wird auch nur von dem Einkommen ausgegangen und dann eben Vollzeit gezahlt und nicht nur nach dem Teilzeitgehalt!

Wieso wäre das mies für den AG, der bekommt das alles zurück durch die U"-Umlage, dem ists also egal!

Beitrag von kunterbuntes-bs - 31.08.11 - 18:40 Uhr

Das Mutterschaftsgeld wird tatsächlich so berechnet, wie es nicht gut ist. Also wirkt noch die Teilzeittätigkeit. War bei mir genauso, von der Zeitabfolge;-) Allerdings kriegst du anteilig für die Mutterschutzfrist Ulraubstage, die du noch nehmen kannst und auch Urlaubs und Weihnachtsgeld wird für die Mutterschutzfrist nach dem Vollzeitgehalt berechnet. Vieleicht tröstet dich das ein wenig;-)

Beitrag von susannea - 31.08.11 - 21:43 Uhr

So ein Blödsinn, es gibt im Mutterschutz das Vollzeitgehalt, das MuSchG ist da eindeutig.

Du bekommst dieses ja sogar ohne vorher zu arbeiten, wenn du in der Elternzeit gar nicht gearbeitet hast!
§14, Absatz 1 sagt unter anderem: Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen.

Beitrag von maundma - 01.09.11 - 08:45 Uhr

Hm.. schwierig.. dieses Juristendeutsch... Ich würde sagen, ich werde es sehen :-)

Danke euch auf jeden Fall schon mal!

Gruß,
maundma

Beitrag von susannea - 01.09.11 - 10:24 Uhr

Nee, schwierig ist da wirklich ncihts bei und uneindeutig auch nicht.
Aus Erfahrung mit diversen Müttern in und nach der Elternzeit kann ich dir versichern, dass das so ist. Bei mir wurde z.B. auch aus maximal 10 Wochen berechnet, steht ja da auch so drin, dass dann kürzere Zeiten zu nehmen sind.