Hallo zusammen,
ich hab da mal zwei Fragen und hoffe ich finde hier hilfe.
Also es ist so, dass ich aktuell in Erziehungszeit bin. Mein vorheriger Arbeitgeber kann mir (ich hab nachgefragt) aktuell keine 400€ stelle anbieten, mein alter Arbeitsvertrag für eine 75% Stelle besteht aber noch.
Jetzt habe ich heute ein Arbeitsangebot einer anderen Firma (Brachenfremd!) für eine 400€ Stelle bekommen und angenommen.
Ich teile nun meinem alten AG mit das ich eine 400.€ stelle habe. Nun meine Frage, mein Arbeitsvertrag für eine 75% Stelle bleibt aber doch bestehen oder? Das heißt doch das ich das nach Wunsch wieder auf 75% zurück kommen kann??
Dann hab ich noch ne Frage.
Ich hab mich jetzt Aufgrund des Arbeitsweges bei einer neuen Firma beworben. Da es sich dabei um eine Teilzeitstelle handelt würde ich meinen Arbeitsvertrag bei meiner alten Firma Kündigen müssen (sollte es klappen!) Darf ich, da ich ja noch zuhause bin, während der Kündigungsfrist (ich gehe davon aus, das ich die noch habe oder?) dort schon arbeiten???
Auch da muss ich ja meine 400€ stelle melden.Verändert das meine Lohnabrechnung (abzüge oder so??)
Vielen Dank für euere Hilfe.
LG Courtney
400€ Job totz bestehenden AV (Erziehungszeit) und Neujob???
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Beitrag von courtney13 - 31.08.11 - 22:24 Uhr
Beitrag von susannea - 31.08.11 - 22:58 Uhr
Hier geht einiges durcheinander.
Also erstmal muss der AG gefragt werden mit dem 400 Euro Job und man teilt nicht nur mit.
DAnn darf man bis 75% in elternziet arbeiten ohne beim alten AG zu kündigen, aber auch nur mit ZUstimmung des AG.
Bietet sich übrigens an, so evtl. Probezeiten erstmal hinter sich zu bringen und dann den festen Job zu kündigen!
Beitrag von courtney13 - 31.08.11 - 23:06 Uhr
Hallo, danke für deine Antwort.
Also das heißt, auch wenn ich zuhause bin und mir meine Firma keine 400€ Stelle anbieten kann, muss ich meinen AG fragen ob ich eine andere 400€ Stelle annehmen darf?
Beitrag von susannea - 31.08.11 - 23:14 Uhr
Ja, wobei erstmal die Frage ist, ob dein AG einfach sagen kann, er bietet dir keine an, denn das darf er auch meist nur unter strengen Bedingungen.
Beitrag von windsbraut69 - 01.09.11 - 09:47 Uhr
Ist ein AG tatsächlich verpflichtet, sv-freie Jobs anzubieten?
Das scheitert doch in großen Konzernen/ÖD usw. schon an dem Tarifverträgen/Gewerkschaft usw.
Beitrag von susannea - 01.09.11 - 10:59 Uhr
Das BEEG macht da keinen Unterschied, dort soll eine Einigung über die Ausgestaltung erfolgen, wenn die entsprechende Stundenzahl nicht unterschritten wird.
Beitrag von windsbraut69 - 01.09.11 - 15:15 Uhr
Sie kann ihren AG nicht zwingen, sv-freie Jobs anzubieten.
Beitrag von susannea - 01.09.11 - 17:48 Uhr
Nö, natürlich nicht, aber dann muss er ihr dies woanders erlauben, wenn keine sehr schwerwigenden Gründe dagegen sprechen!
Beitrag von susannea - 01.09.11 - 06:21 Uhr
Ja, uach wenn er bei Ablehnung noch besserer Gründe bräuchte als für das nicht anbieten.
