Hallo,
endlich kam vorgestern die langersehnte richtige Bewilligung für meine gewünschte und medizinisch notwendige BrustOP. Endlich geschafft.
Nun ein weiteres Problem, ich habe ein Kleinkind im Alter von 2 Jahren, was ich weder mit ins Krankenhaus nehmen kann (muss etwa 3-4) Tage dort bleiben noch danach voll alleine versorgen kann, denn ich darf ja ca. 6 Wochen nicht schwer heben, macht sich mit einem Kleinkind nicht sonderlich leicht und somit steht mir eine Haushaltshilfe zu, die die Krankenkasse bezahlt.
Ein Antrag für die Haushaltshilfe wird mir zugeschickt, ich würde gerne meine Mama dazu verdonnern mein Kind zu versorgen, ich weiß Sie macht es mit viel Liebe und meine Kleine hat vollstes Vertrauen zu ihrer Omi und somit würde mir kein Fremder ins Haus kommen.
Geht das, oder könnte die Kasse da unter Umständen Spuck machen? Meine Mama lebt nicht bei mir mit im Haushalt. Jeder hat seinen eignen Haushalt.
Ein weiteres Problem wäre Alg2, meine Mama bekommt ab 01.10.2011 wieder Alg2. Nun wäre es natürlich nicht wirklich korrekt wenn man ihr das anrechnet, denn Sie hat ja dadurch auch Ausgaben wie Fahrkosten und anders. Und wenn man ihr das Anrechnen würde, bis auf den Freibetrag so würde es sich für Sie nicht lohnen, da die Fahrkosten zu mir, schon weit mehr ausmachen als 130€.
Nun frage ich mich, wird das überhaupt angerechnet wenn Sie von der Krankenkasse eine Entschädigung dafür bekommt das Sie sich um ihr Enkelkind kümmert, wenn ich gesundheitlich nicht kann?
Vielleicht kann mir jemand bei meinen offnen Fragen helfen?
Wenn irgendwas nicht ganz klar sein sollte, so bitte Fragen.
Haushaltshilfe und Alg2
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Beitrag von sissi1986 - 01.09.11 - 09:18 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 01.09.11 - 09:28 Uhr
Warum sollte es nicht angerechnet werden?
Aber warum wollt Ihr solche Hilfe innerhalb der Familie über die Kasse abrechnen?
Gruß,
W
Beitrag von silbermond65 - 01.09.11 - 09:37 Uhr
Erstens mal ,denke ich auch ,daß es angerechnet wird.
Warum auch nicht? Sind ja schließlich Einnahmen ,die sie anzugeben hat.
Und zweitens versteh ich nicht , warum die Oma bezahlt werden muß ,damit sie ihr Enkelkind betreut.
Ist sowas in eurer Familie nicht selbstverständlich?
Beitrag von arkti - 01.09.11 - 09:40 Uhr
Warum wäre es nicht korrekt wenn man das nicht anrechnet?
Da sie nicht arbeiten geht ist es nicht korrekt für familiäre Hilfe Geld zu verlangen.
Es ist wohl eine Selbstverständlichkeit das man sich innerhalb der Familie hilft wenn Not am Mann ist.
Beitrag von sissi1986 - 01.09.11 - 09:57 Uhr
aber nicht jeder Alg2 Empfänger hat mal schlappe 200Euro für die Fahrkosten...
Denn es handelt sich hier um eine Betreuungszeitraum über ca. 7 Wochen weil ich nicht schwer heben darf, was bei einem Kleinkind praktisch unmöglich ist.
Beitrag von windsbraut69 - 01.09.11 - 10:47 Uhr
Die Fahrtkosten könntet Ihr doch übernehmen.
Warum sind die überhaupt so hoch? Kann sie nicht unter der Woche bei Euch wohnen?
Beitrag von arkti - 01.09.11 - 10:52 Uhr
Das Kind könnte in der Zeit bei deiner Mama sein, deine Mama könnte bei euch übernachten.
Ein zweijähriges Kind muss auch nicht mehr soviel getragen werden.
Ist es ein Windelkind kann man es auf dem Boden wickeln.
Man muss nur mal ein bißchen improvisieren.
Beitrag von sissi1986 - 01.09.11 - 11:54 Uhr
klar in der wohnung muss ich es nicht tragen, richtig... aber du kennst mein kind nicht. Soll ich es nun 7 Wochen nicht baden? Ich gehe mit meinem Kind täglich mehere Stunden spazieren, dies würde für 7 Wochen auch flach fallen, denn mein Kind kann zwar laufen allerdings noch nicht alleine Treppen
Beitrag von windsbraut69 - 01.09.11 - 12:39 Uhr
Du willst ernsthaft 7 Wochen lang Dein Kind nicht mal bei Treppenstufen helfen?
Beitrag von arkti - 01.09.11 - 13:47 Uhr
Meinst du das Kind stirbt wenn es mal ein paar Wochen nicht stundenlang spazieren geht?
Zum baden kann ja deine Mutter kommen, ein Kind muss nicht jeden Tag baden.
Beitrag von silbermond65 - 01.09.11 - 11:05 Uhr
Warum muß deine Mutter denn hin- und herfahren?
Da sie ja anscheinend eh nicht arbeitet (geh ich jetzt einfach mal von aus) ,kann sie doch in der Zeit bei euch wohnen.
Beitrag von scullyagent01 - 01.09.11 - 10:16 Uhr
Ja, es ist Einkommen und wird angerechnet.
Aber Deine Mutter hat einen Freibetrag, von dem sie Ihre Fahrkosten decken kann.
Allerdings solltest Du Dir darüber im klaren sein, das wenn deine Mutter ganz frisch in den Bezug rutscht, es sehr wahrscheinlich sein wird, das sie Dir gar nicht zur Verfügung stehen wird, sonder zu allererst auf eine Schulung vom Job Center muß, um ihre Bewerbersituation zu verbessern.
Das geht natürlich vor.
An deiner Stelle würde ich mir zumindest einen Plan B bereitlegen, und Plan C und D
Scully
Beitrag von sissi1986 - 01.09.11 - 10:32 Uhr
nein, sie muss keine Schulung machen, wäre zumindest nicht gerade ideal, den ab 01.12. geht sie wieder Arbeiten und bekommt kein Alg2.
Beitrag von scullyagent01 - 01.09.11 - 10:51 Uhr
Ja und, wer sagt, das sie nicht doch eine Schulung machen soll um gar nicht erst in der Statistik zu erscheinen?
Solange sie nicht schriftlich von der ARGE hat, das keine Schulung ansteht, würde ich die Oma nicht einplanen. Sonst bist Du es, der nackt im Wind steht
Scully
Beitrag von sissi1986 - 01.09.11 - 11:59 Uhr
Ne da brauch ich mir keine Gedanken machen, weil meine Mama hat erst vor kurzen eine Ablehnung zu diesem erhalten, Bewerbungscoching. Und sie hat den neuen Arbeitsvertrag schon in den Händen, hat also auch Hand und Fuß was ihr Berufsberater auch weiß.
Meine Frage hat sich aber erledigt. Weiß die Informationen die ich brauche vom Amt, habe das Glück das ich noch eine Bearbeiterin habe, die ein nicht nur Steine in den Weg legt, sondern auch hilft bei Fragen.
