Hallo,
mein Mann ist eigentlich sehr zufrieden in seiner Firma, doch er will es bei einer größeren und auch besser bezahlteren Firma versuchen.
Nun fordern die ein Zwischenzeugnis an.
Wie soll mein Mann das nun bei seinem AG anfordern ohne dass dieser gleich Verdacht schöpft? Er braucht es auch ziemlich bald...
Die Bewerbung muss innerhalb 14 Tagen vorliegen!
Wir haben bedenken, falls es bei der anderen Firma nicht klappt, dass er dann der Erste ist, der gehen muss wenn eine weitere Krise oder Ähnliches kommt.
Wie Zwischen (Arbeits) Zeugnis anfordern?
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Beitrag von angi1987 - 01.09.11 - 09:56 Uhr
Beitrag von cami_79 - 01.09.11 - 10:01 Uhr
"unauffällig" lässt sich das nur begründen, wenn ein Vorgesetztenwechsel ansteht oder sei Aufgabengebiet sich ändert o.ä.. Dann kann man sagen er möchte es aus diesen Gründen.
Wenn er wirklich denkt, das würde schlecht beim aktuellen Chef ankommen, dann muss er das beim neuen Wunscharbeitgeber sagen, dass sein Chef noch nichts vom Wechselwunsch wissen soll und er aus diesem Grund keins beantragen kann. Hat er denn gar keine anderen Zeugnisse? Referenzen?
Beitrag von angi1987 - 01.09.11 - 10:11 Uhr
Nein, er hat in diesen Unternehmen seine Ausbildung gemacht, wurde übernommen und ist intern einmal aufgestiegen. Der Chef der alten Abteilung ist nicht mehr da, aber er bewirbt sich sowieso für das Aufgabengebiet, dass er momentan ausübt.
Beitrag von nordlaender - 01.09.11 - 10:18 Uhr
Es ist eigendlich eher ungewöhlich, dass ein Zwischenzeugnis gefordert wird. Der jetzige Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet eines auszustellen. Ein Anrecht, auf ein Zwischenzeugnis, hat dein Mann nur wenn ein besonderer Grund vorliegt:
- neuer Vorgesetzter
- größere Änderung des Aufgabengebietes
- vor einer längeren Auslandsentsendung
Bei einer Anforderung,ohne besonderen Grund, stößt das mit Recht auf das Mißtrauen des Vorgesetzten.
Diese Geflogenheiten sollten dem neuen AG auch bekannt sein.
Ich würde die Anfrage des neuen Arbeitgebers schon negativ bewerten. Er ist sich mit der Bewerbung deines Mannes nicht ganz sicher und möchte sich zusätzlich absichern.
Beitrag von angi1987 - 01.09.11 - 10:31 Uhr
Ich denke schon, dass der "neue" AG weiß was er verlangen kann, es ist ein großer, deutscher Automobilkonzern.
Wortlaut: ... Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber...
Mein Mann hat aber eben bislang nur diesen AG gehabt in seinem Leben, zählt der nun dazu oder nicht?
Beitrag von cami_79 - 01.09.11 - 10:40 Uhr
Naja dann ist das der Standardspruch. Er soll dort anrufen udn das der Personaldame sagen, die fressen einen nicht und verstehen sehr wohl dass das in diesem Fall schwierig ist. Meist sind das ja Standardschreiben die da rausgehen.
Beitrag von angi1987 - 01.09.11 - 10:46 Uhr
Das dachte ich mir auch. Dann werden wir´s einfach ohne Zwischenzeugnis versuchen!
Beitrag von nordlaender - 01.09.11 - 13:17 Uhr
Der Wortlaut verlangt dann aber nicht nch Zwischenzeugnissen. Von der aktuellen Tätigkeit kann es normalerweise noch keines geben und das wäre auch normalerweise O.k..
Dein Mann hat es versäumt, bei Gelegenheiten in der Vergangenheit, sich Zwischenzeugnisse ausstellen zu lassen.
"Nein, er hat in diesen Unternehmen seine Ausbildung gemacht, wurde übernommen ..."
--> hier wäre ein Zwischenzeugnis eher ungewöhlich, da dies ein normaler Vorgang ist.
" ... und ist intern einmal aufgestiegen. ..."
--> Hier wäre die Möglichkeit für Zwischenzeugnis gewesen
" ... Der Chef der alten Abteilung ist nicht mehr da ... "
--> Auch hier wäre die Möglichkeit für Zwischenzeugnis gewesen
Die Anforderung eines Zeugnisses sollte immer kurzfristig erfolgen, so dass hier halt zwei Chancen versäumt.
