Ich habe gestern am 31.08.2011 5 min.vor meinem Feierabend die Kündigung zum 01.10.2011 bekommen.
Betriebliche Gründe /Umsatzeinbrauch sind die Gründe.
Meine Abteilung wird von einem Kollegen aus einer Filiale weiterbetrieben.
Ab morgen habe ich 2 Wo.Urlaub und bin im Ausland.
Mein Chef will mir einen neuen Job besorgen,ich glaube er sagt das nur damit ich keine Kündigungsschutzklage einreiche.
Er sagt auch, das kein Arbeitsrichter mir eine Abfindung zusprechen würde,
da er die wirtschaftl.Verhältnisse in der Fa.klar darlegen kann.
Meint Ihr das stimmt?
So bietet er mir keine Abfindung an.
Nach einer schlaflosen Nacht habe ich mich entschlossen, mich selbstständig zu machen.Es gibt ja für das erste Jahr etwas Unterstützung vom Arbeitsamt,oder?
Ich habe einen guten Plan und jahrelange Berufserfahrung.
Ich habe keine Elternzeit genommen, habe bereits nach 5 Mon.wieder gearbeitet.
Die Fa.hat 9 Mitarbeiter, alle sind weit nach mir angefangen.
Ich bin total geschockt.Möchte aber mein Wissen effektiv für mich nutzen.
Ich war noch nie arbeitslos, davor habe ich 5 Jahre in einem anderen Firmenzweig gearbeitet.Ebenfalls im Vertrieb.
Kündigung nach 8 Jahren, viele Fragen!
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Beitrag von nane75 - 01.09.11 - 10:20 Uhr
Beitrag von nordlaender - 01.09.11 - 10:28 Uhr
Das du keine Abfindung bekommst kann durchaus sein, wenn wirlich entsprechende Gründe vorliegen.
Der Chef ist aber veerpflichtet soziale Gründe in die Auswahl des gekündigten mit einzubeziehen (Sozialauswahl)
Punkte für die Bewertung sind:
- Alter
- Familienstand
- Anzahl Kinder und unterhaltspflichtiger Personen
- Betrieszugehörigkeit
- etc.
Nur weil du ggf. die teuerste Kraft bist reicht das nicht aus.
Aufgrund einer fehlerhaft durchgeführten Sozialauswahl oder wenn er diese Punkte gar nicht berücksichtigt hat könntest du doch noch nachträglich über das Gericht eine Abfindung (0,3 bis 0,7 Monatsgehälter je Jahr Betriebszugehörigkeit) zugesprochen bekommen.
Beitrag von nane75 - 01.09.11 - 10:32 Uhr
Ich bin nicht günstig, aber die teuerste Kraft auch nicht.
Es gibt hier 4 Herren, welche solo ohne Anhang sind.Einer der keine FS mehr hat, zuviele Firmenwagen, Abrechnungsbetrug,überteuertes Büro...
Es gibt genug Möglichkeiten statt mich zu entlassen zu sparen.
Er weiß auch das ich überall Einblick habe und er müsste sich durchaus bewußt sein, das ich kämpfen werde.
Er denkt da wir uns schon 12 J.gut kennen und uns sehr mögen, das ich nichts einfordere . Würdet Ihr das machen?Wärt Ihr so kulant?
Beitrag von vwpassat - 01.09.11 - 10:37 Uhr
Genau aus diesen Gründen würde ich den rechtlichen Rahmen voll ausnutzen.
Beitrag von windsbraut69 - 01.09.11 - 10:41 Uhr
Du solltest erstmal anwaltlich klären, inwieweit Dein Chef zu einer Sozialauswahl verplichtet ist bzw. ob er gegen die grundlegenden Anforderungen verstoßen hat mit Deiner Kündigung.
Beitrag von nane75 - 01.09.11 - 11:49 Uhr
Ich hatte eben nochmals ein Gespräch mit dem Chef. Ich habe die Kündigung noch nicht unterschrieben,sondern ihm mitgeteilt das ich lt.BGB§622 3 Monate Kündigungsfrist habe.
Ich bin 8 J.im Betrieb, über 33 Jahre alt .
Gleichzeitig habe ich ihm Einsparmöglichkeiten genannt, sowie das Angebot einer Stundenreduzierung.
Mal schauen was wird, morgen treffen wir uns abschließend.
Beitrag von susannea - 01.09.11 - 11:54 Uhr
Eine Kündigung muss du nicht unterschreiben. Sie ist dir zugegangen, damit ist sie erstmal gültig, deine Fristen laufen schon.
Lass dich nicht dazu bringen, die im Sande verlaufenn zu lassen.
Auch falsche Kündigungsfristen musst du entsprechend anmahnen bzw. gegen die Kündigung vorgehen!
Beitrag von nane75 - 01.09.11 - 11:57 Uhr
Ich wurde bisher nur mündlich gekündigt.
Die schriftliche existiert nur in seinem PC,unausgedruckt.
Da ich ihn auf die Kündigungsfrist hingewiesen habe hat er sie nichtmal ausgedruckt.
Beitrag von vwpassat - 01.09.11 - 12:01 Uhr
Demnach bist Du eigentlich noch gar nicht gekündigt.
Da Dein Chef Rechte und Pflichten bei Arbeitsverhältnissen nicht wirklich zu kennen scheint, ist das letzte Wort längst nicht gesprochen.
Ich denke, Du kanst erstmal beruhigt Urlaub machen.
Beitrag von nane75 - 01.09.11 - 12:04 Uhr
Ich kann von der Reise nicht zurücktreten und möchte es auch nicht.
Morgen wollen wir abschließend reden und danach werde ich mir Gedanken um die Zukunft machen.
Das Vertrauen ist erst einmal weg, meinerseits. Ich hoffe das BGB gilt auch für mich.
Ich bin so erschüttert und fertig seit gestern.
Ich kenne alle Gehälter, Ausgaben usw. Einsparpotenzial gibt es genug.
Beitrag von susannea - 01.09.11 - 12:02 Uhr
Mündlich kannst du nicht gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
Somit kann er dich ja sogar erst zum Jahresende kündigen.
Beitrag von nane75 - 01.09.11 - 12:05 Uhr
Wenn das BGB auch für mich gilt sehe ich das genauso.
Beitrag von fuxx - 01.09.11 - 11:29 Uhr
"Er denkt da wir uns schon 12 J.gut kennen und uns sehr mögen, das ich nichts einfordere . Würdet Ihr das machen?Wärt Ihr so kulant?"
Und weil ihr Euch schon so lange kennt und Ihr Euch mögt, setzt er DICH vor die Türe????
Natürlich wäre ich in keinster Weise kulant und würde für das, was mir zusteht, auch kämpfen.
Bitte such Dir einen Anwalt.
Beitrag von windsbraut69 - 01.09.11 - 10:40 Uhr
Die arbeitet in einem Kleinbetrieb <10 MA!
Dort gilt kein Kündigungsschutz und auch die Pflichtzur Sozialauswahl ist nicht 100% anwendbar!
LG
Beitrag von windsbraut69 - 01.09.11 - 10:41 Uhr
SIE natürlich, das "D" war ein Tippfehler!
Beitrag von vwpassat - 01.09.11 - 10:42 Uhr
Probieren kann man es ja trotzdem.
Sie hat ja nichts zu verlieren, gelle.
Beitrag von susannea - 01.09.11 - 11:52 Uhr
Wo liest du das raus? Sie spricht ja von einer anderen Filiale und bei der Anzahl der Mitarbeiter zählen ja alle Niederlassungen, Filialen, ZWeigstellen usw. mit.
Das wird uns aber nur die TE sagen können, wieviele Mitarbeiter die Firma wirklich hat!
Beitrag von windsbraut69 - 01.09.11 - 12:30 Uhr
"...Die Fa.hat 9 Mitarbeiter, alle sind weit nach mir angefangen...."
Das schreibt sie gleich im Eingangspost.
Ich hab den Satz jetzt aber auch fast nicht wiedergefunden :)
Beitrag von jamey - 01.09.11 - 10:54 Uhr
aufgrund der weniger AN wirst du kaum eine Abfindung verlangen können. es greift das kündigungsschutzgesetz nicht, ergo brauchst du im grunde auch keine kündigungsschutzklage einreichen. *hoffe ich täusche mich nicht*
mit den wirtschaftlichen verhältnissen hat das nix zu tun, die wären dem richter wohl egal, wenn du begründeten anspruch auf weiterbeschäftigung hättest. du kannst versuchen auf dummfang zu gehen....aber ich schätze dein AG wird sich früher oder später auch rechtlichen Beistand holen wenn es hart auf hart kommt....spätestens dann erfährt er, dass er nicht zahlen oder dich weiter beschäftigen muss.....
wie das mit der selbst. wird..hm..wenn du direkt nach dem auslaufenden vertrag in gründung gehst, bin ich nicht sicher ob du da was bekommst....aber da kann man sich ja beraten lassen.
alles gute
Beitrag von vwpassat - 01.09.11 - 11:21 Uhr
Ich würde erstmal dennoch Kündigungsschutzklage einreichen, hast ja nichts zu verlieren...........
Wenn Du Dich selbständig machen möchtest, wird es sicher von Vorteil sein, dass Du erstmal arbeitslos gemeldet sein soltest. Ich weiß nicht, was es derzeit für Förderungen/Zuschüsse gibt, Bedingung war aber schon immer, dass der Anspruchsteller arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet sein muss.
Viel Erfolg.
Beitrag von susannea - 01.09.11 - 11:49 Uhr
Du solltest heute zwei Dinge tun, wenn du wirklcih morgen verreisen wilslt (ich würde dies wohl verschieben).
1. sofort arbeitssuchend melden
2. sofort zum Anwalt.
Denn was steht denn bezüglich Kündigungsfristen usw. im Tarifvertrag/Vertrag, bei 8 Jahren wären es ja mindestens zwei Monate Kündigungsfrist!
Außerdem muss eine Sozialauswahl eingehalten werden, wenn der Kollege deinen Job machen kann, könntest du wohl auch seinen machen und man müsste gucken, wer zuerst gehen muss.
Beitrag von nane75 - 01.09.11 - 12:09 Uhr
Ich habe noch keine schriftl.Kündigung, habe ihn heute auf das BGB §622 hingewiesen.
Demnach habe ich 3 Monate Kündigungsfrist.
Daraufhin hat er geschluckt, er wusste es nicht.
Nun reden wir morgen abschließend.
Ohne Kündigung kann ich auf dem Arbeitsamt auch nichts machen.Die brauchen etwas schriftliches.
Die Reise ist nicht stornierbar, es ist mir es auch nicht Wert 2200 € in den Sand zu setzen.Erholung braucht jeder , gerade wenn man beruftstätig ist.
Beitrag von nane75 - 01.09.11 - 12:11 Uhr
Wir sind 1 GF/1 Prokurist/1 Freiberufl.MA/4 vOllzeit Kräfte/2 Teilzeit MA/
1 Azubi.
Beitrag von susannea - 01.09.11 - 12:18 Uhr
In allen Filialen oder nur bei euch?
Du sprachst ja noch von einer anderen Filiale.
Es zählen ja alle zusammen.
Beitrag von nane75 - 01.09.11 - 12:21 Uhr
Alle zusammen.
