Jahresabrechnung Strom bei Alg 2

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Beitrag von melly2907 - 01.09.11 - 13:05 Uhr

hallo,


hätte mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
bin derzeit in Elternzeit und alleinerziehend mit meinem Sohn und beziehe zur Zeit noch Alg 2.nun bekam ich eine Nachzahlung für Strom und heizung.
da wir nachtspeicher haben wird ja mit strom geheizt.
der verbrauch an Tagstrom viel in normaler größe aus,jedoch der nachtstromverbrauch ist sehr hoch,was nur an den nachtspeichern liegt.#schock

Nun habe ich gelesen,dass die Arge in gewissen maßen ,wenn mit strom geheizt wird,einen teil der nachzahlung übernehmen könnte?

wer weiß da genauer bescheid.zählt dann der verbrauch an nachtstrom oder wie formulier ich das....hatte zwar schon gefragt,aber die meinten die zahlen ja schon 88 euro und das ist die obergrenze...ist das wirklich die obergrenze für strom,heizung und warmwasserbereitung?

wäre sehr nett wenn mir jmd helfen könnte.

danke und lg

Beitrag von vwpassat - 01.09.11 - 18:30 Uhr

Wenn Ihr veraltete Heizungen, Fenster etc. habt - warum soll dann die Allgemeinheit dafür herhalten?

Es gab da mal einen, der schrieb einen Bestseller. Der hatte den ultimativen Tipp!

Beitrag von schwilis1 - 01.09.11 - 19:45 Uhr

also soll die TE umziehen in eine neue Bude? steht irgendwo drinnen dass es ihr eigentum ist und sie für marode Fenster schuld ist?

warum die allgemeinheit zahlen soll? weil sich unser Staat auf das Grundgesetz stützt!!

an die TE: zahl doch die Nebenkosten in Raten ab wenn du nicht alles auf einmal hast. und es kann gut sein, dass das der höchstbetrag ist für eure wohnung und für euren Bedarf.

Beitrag von milka700 - 04.09.11 - 10:22 Uhr

Warum soll die Allgemeinheit Pensionäre unterhalten, die nie in die Rentenkassen einbezahlt haben und den Sozialtopf sprengen?

Schwätzer!

Beitrag von yanis82 - 02.09.11 - 09:58 Uhr

Hallo,

reich die Abrechnung beim Jobcenter ein.

Den Teil der Nachzahlung, der auf Heizstrom entfällt, wird euch gezahlt, ebenso der Teil, der auf Warmwasserkosten in 2011 entfällt (2010 musste man Warmwasser noch selbst tragen).

Natürlich nur, wenn alle Abschläge gezahlt wurden, keine Schulden.

Sollte der Verbrach unangemessen sein, bekommt ihr unter Umständen eine Aufforderung, die Heizkosten zu senken.

Gruß
Yanis