Ich habe eine Frage zu den 2 Vatermonaten. Stimmt es, dass man diese nur parallel zu den 12 Monaten der Mutter bzw. direkt danach nehmen kann? Wir hatten ursprünglich geplant, das sich 1,5 Jahre zuhasue bleibe und mein Freund dann die 2 Monate Elternzeit nimmt, damit wir es zeitlich mit einem Krippenplatz hinkriegen können. Heute sagte mir eine Dame aufm Amt dass das nicht geht. Ich habe irgendwie das Gefühl, da sagt einem jeder Sachbearbeiter etwas anderes.
Über Eure Meinungen würde ich mich sehr freuen.
Vatermonate beim Elterngeld
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Beitrag von wannabemami - 01.09.11 - 14:19 Uhr
Beitrag von zwillinge2005 - 01.09.11 - 14:26 Uhr
Hallo,
Elternzeit kann Dein Freund in den drei Jahren nach Abspache mit seinem Arbeitgeber nehmen solnage und wann er möchte. Parralel zu Dir oder im Anschluss an Deine Elternzeit.
Elterngeld bekommt Ihr aber insgesamt max. für 14 Monate (also auch nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate).
Eigentlich sind die gesetzlichen Vorgaben ganz eindeutig. Im Netz kannst Du den Elterzeit/Elterngeldratgeber des Bundesministeriums kostenfrei bestellen.
Lies den durch. Wenn dann noch Fragen bleiben - bei der Elterngeldstelle anrufen.
Welches "Amt" hast Du denn kontaktiert?
LG, Andrea
Beitrag von wannabemami - 01.09.11 - 15:03 Uhr
Hallo Andrea,
danke für die Info. ich hatte bei der Elterngeldstelle angerufen. Heißt dass dann, er könnte 2 Monate nach mir Erlterngerl bekommen arbeitet aber während der Zeit noch und wenn er später 2 Monate Elternzeit nimmt bekommt er nix? Sorry ich steh leider total auf dem Schlauch...
Beitrag von zwillinge2005 - 01.09.11 - 15:14 Uhr
Hallo,
Elterngeld kann er nur bekommen, während er auch in Elternzeit ist. alles andere wäre doch Schwachsinn. Er darf während der Elternzeit max. 30Std./Woche arbeiten. Der Verdienst wird aber angerechnet - macht also auch nur bedingt Sinn.
Ich verstehe aber auch Euer genaues Problem nicht. Du willst 1,5 Jahre Elternzeit nehmen - da bekommst Du doch auch nur die ersten 12 Monate Elterngeld. Warum nimmst Du dann nicht Elternzeit bis zum Beginn der Kita?
LG, Andrea
Beitrag von susannea - 01.09.11 - 17:51 Uhr
Nien, das heißt es natürlich nicht.
Elternzeit kann er komplett unabhängig davon nehmen, aber Elterngeld gibts mit den Bedingungen eben nur innerhalb der ersten 14 Moante!
Beitrag von ujn1 - 01.09.11 - 14:31 Uhr
Hi,
ob parallel oder hintereinander ist egal, aber Elterngeld wird nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gezahlt (§ 4 BEEG).
Elternzeit kann er natürlich wie Du auch ohne Probleme während der ersten drei Jahre nehmen (wenn er das dem AG rechtzeitig anmeldet), aber Elterngeld gibts nach dem 14. Monat nicht mehr.
Für jeden von Euch gibt es mindestens 2 und maximal 12 Monate Elterngeld, in Summe höchstens 14 Monate.
Möglich ist also, dass Du für die Monate 1 - 12, Dein Freund für die Monate 13 und 14 Elterngeld bezieht.
LG
