Hallo!
Endlich hat mein Freund eine Vollzeitanstellung bekommen. Wir kommen damit zwar noch nicht vom ALG II weg,aber sind auf gutem Wege. Ihm tut es auch sehr,weil es die erste Vollzeitanstellung ist seit über 10 Jahren,damals brach seine Krankheit aus,seitdem chronisch krank. In den ganzen Jahren immer arbeitslos und nebenbei Minijobs,mehr ergab sich wegen der Erkrankung leider nicht.
Wir,vor allem er
,sind nun glücklich,daß es nun endlich geklappt hat,aber...
Morgen früh hat er einen Termin im KH,wieder Probleme wegen der Erkrankung.Bekam am Montag die Beschwerden,am Dienstag Vertrag unterschrieben,heute erster "richtiger" Tag,morgen KH.
Wir hoffen soooo sehr,daß er nicht operiert werden muß. Und wenn doch,dann nur ambulant.Nicht,daß er länger ausfällt und doch noch was passiert...
Eigentlich ein Silopo,mußte ich mal loswerden und viell.ein paar Daumen
.
Einen schönen Abend und danke fürs Zuhören/lesen,bobb
endlich Vollzeit,aber...
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Beitrag von bobb - 01.09.11 - 18:43 Uhr
Beitrag von manavgat - 01.09.11 - 18:55 Uhr
Die Gesundheit geht vor. Gute Besserung!
Manavgat
Beitrag von bobb - 01.09.11 - 19:17 Uhr
Danke! Stimmt ja schon. Aber ist trotzdem ärgerlich.
Er möchte nun mal auch beruflich tätig sein.
Beitrag von bemmchen - 01.09.11 - 19:39 Uhr
schön :)
hört sich gut an mit dem Job.
Weiß denn der Arbeitgeber von seiner Erkrankung? also wusste er das vor Vertragsabschluss? Dann denke ich wird er auch wissen das es da hin und wieder/öfter (je nach erkrankung) mal zu kranktagen kommt.
Wobei das für den Arbeitgeber jetzt ersteinmal keine wirklichen auswirkungen hat, denn in den ersten 6 wochen nach Beschäftigungsbeginn muss er bei krank keinen lohn zaheln, den übernimmt die krankenkasse mit krankentagegeld und nach den 6 wochen bekommt er ja einen gewissen prozentsatz vom lohn von der krankenkasse erstattet.
Ich hoffe es geht alles gut und er darf bald wieder weiter vollzeit arbeiten :)
Beitrag von inselkind74 - 01.09.11 - 21:44 Uhr
Hallo bemmchen,
in den ersten 4 Wochen besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Partner der TE sollte sich also in diesem Zeitraum bei Arbeitsunfähigkeit umgehend an seine Krankenkasse wenden, um Krankengeld zu beantragen. Wenn dann die ersten 4 Wochen nach Beschäftigungsbeginn rum sind, muß der Arbeitgeber in den folgenden 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten. Sollte die Arbeitsunfähigkeit dann immer noch bestehen, gibt es wieder Krankengeld.
Beispiel: Beschäftigung ab 1.9. / AU ab 3.9.
3.9. - 28.9. Krankenkasse zuständig
ab 29.9. 6 Wochen Entgeltfortzahlung, danach wieder Krankengeld
Drücken wir die Daumen, daß es nicht zu einer so langen Ausfallzeit kommt und der Arbeitgeber keine Probleme macht.
Gruß vom Inselkind
Beitrag von bobb - 02.09.11 - 08:40 Uhr
Danke!
Heute hat er sich nen Urlaubstag genommen und hofft,daß er nä.Woche wieder normal arbeiten kann.
Er arbeitet in der Firma seit dem 1.12.10,vorher auf 400€-Basis.Und seit gestern eben auf "voll".Da er noch einiges an Überstunden und Urlaub hat,will er das erstmal so regeln.
Der AG weiß von der Erkrankung und seit einem Jahr gehts ihm ja ziemlich gut.Nur dieses jetzt wieder.
Mal sehen,was nun heut passiert.
Beitrag von bemmchen - 02.09.11 - 21:31 Uhr
huhu,
danke..warens doch nur 4 wochen..hm..stimmt 6 wochen war lohnfortzahlung ^^ danke für die korrektur und die beispiele
Beitrag von inselkind74 - 02.09.11 - 22:16 Uhr
gern geschehen
