Hallöchen
Mein Sohn hat zu seiner Ausbdildung einen Kellnerjob am Wochenende angenommen.
Da das variable Einsatzorte bedeutet - teilweise auch recht weit- wollte ich mal fragen wie das mit den Fahrtkosten ist.
Er muss ja die Einnahmen angeben- beim Steuerbescheid, auch wegen des Anspruchs auf Kindergeld- aber die Fahrtkosten- kann er die absetzen und das Gesamteinkommen so gering wie möglich zu halten?
LG
Gabi
400€Job und Fahrkosten
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Beitrag von hebigabi - 01.09.11 - 19:26 Uhr
Beitrag von susannea - 01.09.11 - 20:51 Uhr
Beim 400 -Euro.Job gehen keine Fahrtkosten abzusetzen für die Steuer. IN einer Steuererklärung von ihm hat das auch ncihts zu suchen mit dem Job.
Aber, die Frage ist, wie ihr fürs Kidnergeld seine Einnahmen und Ausgaben angebt. DA müsste dies nämlich anders aussehen.
Beitrag von hebigabi - 01.09.11 - 20:56 Uhr
Mal ne blöde Frage, wenn ich es in der Steuererklärung nicht angeben muss wie kriegen die das von der Kindergeldkasse denn dann mit?
LG
Gabi
Beitrag von susannea - 01.09.11 - 20:59 Uhr
Die Kindergeldkasse lässt eigentlich Zettel ausfüllen, wo du die Einkünfte angeben musst. Darüber kriegen sie das dann mit.
Beitrag von hebigabi - 01.09.11 - 21:10 Uhr
Den Nachweis für das zu versteuernde Einkommen kann ich ja über den Schrieb vom Finanzamt machen (VL Und Riester) aber wenn ich den 400 € Job verheimlichen wollte- was ich nicht tun werde- wie würden sie das denn dann überhaupt spitz kriegen.
LG
Gabi
Beitrag von susannea - 01.09.11 - 21:39 Uhr
Moment, für VL und Riester muss natürlich auch der 400 Euro-Job rein.
UNd du verheimlichst ihn nicht, wenn du ihn nicht angibst, sondern der hat dort einfach nichts zu suchen.
Wie gesagt, du musst sämtliche EInnahmen der Kindergeldkasse mitteilen und die wird wohl inzwischen genauso wie die AG vernetzt sein und aus der Knappschaft dann mitgeteilt bekommen, wer da was verdient.
Beitrag von julev - 02.09.11 - 09:13 Uhr
Hallo Gabi,
also soweit stimmen die Angaben (zumindest der steuerlich Teil) meiner Vorrednerin. Für das Kindergeld musst Du alle Einkünfte angeben, die Dein Sohn hat und natürlich hast Du dann auch die Möglichkeit entsprechende Kosten (Werbungskosten) gegenzurechnen.
LG Jule
