Überstunden- ab wann auszbezahlen lassen?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von karina210 - 01.09.11 - 21:07 Uhr

Bin so im Zwiespalt- habe nach langem Suchen einen Job gefunden, der sich mit Kind gut umsetzen lässt u. der mir Spaß macht. Trotzdem : ich habe bisher noch nie danach gefragt, wie Überstunden abgerechnet werden. Normalerweise bau ich auch nicht allzu viel auf, nun aufgrd. Vertretungsfall habe ich aber sicher schon 2 Wochen gut. Ich weiß nun gar nicht, wie ich das angehen soll. Einfach mal nachfragen, ob ich mir das auszahlen lassen kann- oder dementspr. frei kriege- oder wäre das kleinlich weil Überstd. zum guten Ton gehören mittlerweile. Wie handhabt ihr das, wenn bei Euch die Auszahlung auch nicht autom. erfolgt?

Beitrag von ayshe - 02.09.11 - 08:13 Uhr

Mich wundert, daß das Thema nicht schon bei Vertragsabschluß geklärt wurde.
Wahrscheinlich gibt es bei euch keine gesonderten etriebsvereinbarungen oder? Sonst hättest du ja dort schon nachgesehen.


##
Einfach mal nachfragen, ob ich mir das auszahlen lassen kann- oder dementspr. frei kriege- oder wäre das kleinlich weil Überstd. zum guten Ton gehören mittlerweile.
##
Warum sollten Überstunden dazu gehören?
Das ist nur so, wenn dies auch im Vertrag enthalten und das Gehalt entsprechend hoch ist.
Da du dir aber hier unsicher bist, gehe ich davon aus, daß dies bei dir nicht der Fall ist.

Dir wird nichts anderes übrig bleiben als nachzufragen, wie sie Überstunden vergüten, auszahlen, abbummeln oder beide Möglichkeiten bieten.

##
Wie handhabt ihr das, wenn bei Euch die Auszahlung auch nicht autom. erfolgt?
##
Bei uns gibt es einfach ein Formular, auf dem man ankreuzt, wenn man sie auszahlen lassen will. Will man sie abbummeln, reicht man eben Gleittage ein.