Elterngeld

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Beitrag von shamea - 01.09.11 - 21:48 Uhr

Hallo,

ich verdiene im Moment ca. 550€ netto und da wir jetzt ein zweites Kind planen sind wir gerade dabei auszurechnen wieviel Elterngeld wir bekommen.

Differenz zu 1000€ und dann auf alle 2€ 1 %????? Ich blick's nicht. Sorry
Und was hat es mit den Werbungskosten auf sich? Ich bekomme im Monat noch 46€ Fahrgeld, das wird wohl nicht dazu gezählt oder?

Dabke für eure Hilfe.

Beitrag von ujn1 - 01.09.11 - 23:09 Uhr

Hi shamea,

Überschlägig sieht die Rechnung wie folgt aus:

550 Euro Durchschnittsgehalt
- 77€ (=920/12) Werbungskostenpauschale
___________
473 € zu berücksichtigendes Einkommen

Ersatzquote erhöht sich von 67% um 0,1% je 2 € unter 1000€, hier also:
(1000 - 473)/2 = 263 (gerundet); also 67% + 26,3% = 93,3%
93,3% von 473 = 441 €.

Du kannst also mit ca. 440 € Elterngeld rechnen.

Dazu kommen die 75€ Geschwisterbonus, falls ein weiteres Kind unter 3 Jahren im Haushalt vorhanden ist.

LG

Beitrag von shamea - 02.09.11 - 13:19 Uhr

Vielen Dank für die tolle Antwort!!

Diese Werbungskostenpauschale was genau ist das bzw wie setzt sich diese zusammen?
Dachte immer das würde vom Brutto abgezogen werden?

Lg Vera

Beitrag von ujn1 - 05.09.11 - 09:01 Uhr

Hi,

die 920 Euro jährlich sind der normale Pauschbetrag nach § 9a (1) des Einkommensteuergesetzes, so wie er auch bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt wird.
Und § 2 (7) BEEG regelt, dass dieser Pauschbetrag genauso beim Elterngeld angesetzt wird.

Der Gedanke dahinter ist, dass dieser Pauschbetrag die Kosten für den Arbeitsweg, Arbeitsbekleidung und sonstigen Mehraufwand abdecken soll. Daher wird davon ausgegangen, dass diese Kosten während des Elterngelbezuges wegfallen und daher bei der Minderung des Erwerbseinkommens nicht zu berücksichtigen sind.

LG