Hallo,
Überschrift ist etwas doof, mir fällt aber gerade nichts anderes ein ;)
Mein Chef hat mir heute gesagt, dass ich am 29.09. in eine Niederlassung fahren muss, die knapp 500 KM entfernt ist.
Ich bin Teilzeitkraft, konnte es mir damals aussuchen, habe Teilzeit gewählt, da ich sonst Probleme mit der Kinderbetreuung bekomme.
So, mein Chef plant es so, dass ich Donnerstags morgens entweder mit Firmenwagen/ Zug in die Niederlassung fahre, um 8:00 da sein muss. Fahre ich mit dem Zug muss ich um 00;50 Uhr losfahren und komme dann erst um 8:04 an, fahre ich mit dem Auto, dann muss ich ja auch zwischen 3 - 4 Uhr losfahren, dann werde ich bis 16 Uhr arbeiten und fahre dann wieder zurück und muss morgens um 8:00 Uhr wieder in unserem Büro sein.
Zudem kommt, dass ich keine Kinderbetreuung habe, ich weiß nicht, wie ich das machen soll. Mein Chef droht mir mit Abmahnung "wegen Arbeitsverweigerung" wenn ich nicht fahre.
Auch hat er mir/ uns allen heute gesagt, dass die diesjährige Weihnachtsfeier in einer anderen Niederlassung stattfindet, 300 KM entfernt, diese soll verpflichtend für jeden Mitarbeiter sein. Wir sollen dann Freitags losfahren, nach der Arbeit und kommen Sonntag wieder.
Das kann doch alles gar nicht sein ;(
Kann er mich wirklich abmahnen, wenn ich nicht in die andere Niederlassung fahre? Und, kann eine Weihnachtsfeier wirklich verpflichtend sein?
Gruss
Muss ich wirklich?
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Beitrag von sternenstaub0 - 01.09.11 - 22:24 Uhr
Beitrag von 123bhtrsfe456 - 01.09.11 - 22:37 Uhr
So, mein Chef plant es so, dass ich Donnerstags morgens entweder mit Firmenwagen/ Zug in die Niederlassung fahre, um 8:00 da sein muss. Fahre ich mit dem Zug muss ich um 00;50 Uhr losfahren und komme dann erst um 8:04 an, fahre ich mit dem Auto, dann muss ich ja auch zwischen 3 - 4 Uhr losfahren, dann werde ich bis 16 Uhr arbeiten und fahre dann wieder zurück und muss morgens um 8:00 Uhr wieder in unserem Büro sein.
Egal, ob Teilzeit oder nicht, das geht gar nicht. Das ist viel zu lange, da müsste mindestens eine Übernachtung bei sein!
Wie es ansonsten mit Teilzeit aussieht, weiss ich nicht genau. Aber ich meine, dass man in Teilzeit nicht zu Überstunden verpflichtet ist.
Fürs Betriebsklima ist es natürlich besser, wenn Du in die Niederlassung fährst und auch wenn Du zur Weihnachtsfeier gehst.
Bei uns würde man solch eine Feier aber nicht am Wochenende machen, oder dafür den Mitarbeitern einen Ausgleichstag anbieten.
Beitrag von ayshe - 02.09.11 - 08:28 Uhr
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So, mein Chef plant es so, dass ich Donnerstags morgens entweder mit Firmenwagen/ Zug in die Niederlassung fahre, um 8:00 da sein muss. Fahre ich mit dem Zug muss ich um 00;50 Uhr losfahren und komme dann erst um 8:04 an, fahre ich mit dem Auto, dann muss ich ja auch zwischen 3 - 4 Uhr losfahren, dann werde ich bis 16 Uhr arbeiten und fahre dann wieder zurück und muss morgens um 8:00 Uhr wieder in unserem Büro sein.
Egal, ob Teilzeit oder nicht, das geht gar nicht. Das ist viel zu lange, da müsste mindestens eine Übernachtung bei sein!
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Das sehe ich genauso. Man würde eher planen, daß man am Abend vorher losfährt und dann nach einer Nacht im Hotel um 8.00 in der Firma ist.
Beitrag von muckel1204 - 01.09.11 - 22:40 Uhr
Von Ruhezeiten hat der wohl auch noch nichts gehört, oder wie??? Ist das jetzt ne Dienstreise? Und selbst da darf man doch 12 Stunden nicht überschreiten, bei dir wären es mit dem Auto ja schon über 16 Stunden, vom Zug reden wir jetzt besser nicht. Warum kannst du nicht am Abend vorher hin fahren? Dann bist du wenigstens ausgeruht, sonst hat man ja Angst das auf der Strasse noch was passiert.
Weihnachtsfeier kann nur bindend sein, wenn er es als Dienstreise deklariert ist, ansonsten kann er dich nötigen und du verweigern. Kann ja keiner verlangen, das ich zu einer Weihnachtsfeier gehe. Was hast du denn für einen Chef?? Gruselig.
Beitrag von arkti - 01.09.11 - 22:43 Uhr
Abgesehen von den zeiten hast du eigentlich genug Zeit für den 29.9 was zu organisieren.
Er hat es dir schließlich rechtzeitig gesagt und wenn es einmalig ist sollte man das schon hinbekommen.
Beitrag von kaminrot - 01.09.11 - 22:57 Uhr
Hallo!
Aus welchem Grund sollst du denn in die andere Niederlassung?
Eine Weihnachtsfeier ist nicht verpflichtend!
Warum macht nicht jede Niederlassung ihre eigene Feier?
Gruß, k.
Beitrag von .roter.kussmund - 01.09.11 - 23:08 Uhr
schikane? es hat für mich den anschein, als wolle dich dein chef loswerden.
Beitrag von fred_kotelett - 01.09.11 - 23:16 Uhr
Also ich mute mir zwar desöfteren solche Arbeitstage zu...
Jedoch arbeite ich auch nicht in Teilzeit und bin halt Berater, da hat man bei 1Tages Einsätzen teilweise solche Zeiten.
Kurz gesagt ich würde das nur machen, wenn er dir ein Hotel zahlt und du am Vorabend anreisen und übernachten kannst.
Das mit der Weihnachtsfeier finde ich völlig absurd.
Beitrag von stoerfaktor - 02.09.11 - 06:08 Uhr
Ich habe solche Arbeitstage manchmal auch.
Sie ist aber keine Beraterin und arbeitet Teilzeit - was sie wohl der Kinder wegen gemacht hat. Weiterhin hat sie keine Kinderbetreuung. Das müsste der Chef dann auch organisieren.
Die TE sollte sich an den Betriebsrat oder an eine Vertrauensperson wenden.
Beitrag von ayshe - 02.09.11 - 08:30 Uhr
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Die TE sollte sich an den Betriebsrat oder an eine Vertrauensperson wenden.
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Und am besten mit beiden Punkten und eine schriftliche Stellungsnahme dazu vom BR fordern.
Beitrag von sternenstaub0 - 02.09.11 - 07:11 Uhr
Hallo,
entschuldigt, ich bin gestern doch tatsächlich eingeschlafen.
Also, ich soll in die Niederlassung um dort an einer Aktenprüfung teilzunehmen, das bringt mir aber nicht wirklich viel.
Ich wurde damals vor die Wahl gestellt Voll oder Teilzeit zu arbeiten, ich wollte Teilzeit, weil ich die Kinderbetreuung sonst nicht hinbekomme. Mein kleiner ist 2 Jahre, der Große schon älter.
Leider sind meine Eltern auch noch Vollzeit berufstätig und beide können am 29. nicht frei nehmen, da sie Donnerstags Sprechstunde und Gerichtstermine haben- Donnerstags ist ein Tag, da geht es gar nicht, leider.
Mein Mann ist beruflich nicht da, kann auch nicht für diesen Tag kommen, es geht einfach nicht, meine Schwiegermutter wohnt weit weg, das geht nicht, da der große dann nicht in die Schule kann und kommen kann auch sie leider nicht, das hat gesundheitliche Gründe.
Ich habe mich entschieden, heute intern im Team zu besprechen, der Chef ist nicht da, und werde dann nächste Woche mit dem Chef das Gespräch suchen.
Ich, bzw. wir alle sind auch gerade etwas im STreit mit unserem Chef, da er unsere Überstunden nicht zahlen will und wir sie nicht abfeiern dürfen. Bei mir sind das immerhin knapp 240 Std.
So, muss jetzt los, melde mich aber nochmal
Beitrag von tokessaw - 02.09.11 - 08:32 Uhr
hallo,
na bis zum 29.09 hast du ja noh genügend zeit,einen sitter zu finden,ist ja eine einmalige angelegenheit.
weihnachtsfeier ist keine verpflichtende angelegenheit,früh genug absagen und gut ist.(bei deinem chef würde ich es schriftlich machen.)
ABER die überstunden,entweder dein chef zahlt sie euch aus oder aber er lässt sie euch abfeiern.eines von beiden MUSS er euch anbieten.
wenn er sich weigert,könnt ihr euch weigern die überstunden zu machen.es kann dich ja niemand zwingen,umsonst für ihn da überstd zu schieben.da hat ja nur er den vorteil.
lg
Beitrag von ayshe - 02.09.11 - 08:44 Uhr
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ist ja eine einmalige angelegenheit.
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Klar, in der anderen Niederlassung beim Aktenprüfen zuzusehen, ist ganz sicher einmalig 
Ich finde es albern, echt.
Beitrag von ayshe - 02.09.11 - 08:38 Uhr
Wenn ihr mehrere Niederlassungen habt, habt ihr dann nicht auch einen BR?
Oder Betriebsvereinbarungen?
Dienstreisen an sich sind ja kein Problem und man kann sich selbst entscheiden, ob man nun stundenlang nachts mit dem Zug fährt oder ganz früh mit dem Wagen oder am Abend vorher anreist.
Ich weiß selber, daß man sich wundern kann, wenn man versucht, eine Zugverbindung zu bekommen, die einen zwischen 8.00 und 10.00 ans Ziel bringen soll 
Aber er kann dir hier keine Übernachtung verweigern.
Was das Betreuungsproblem angeht bzw. überhaupt die Dienstreise, weiß ich ja nicht, was im Vertrag vereinbart ist. Wie es rechtlich aussieht, müßtest du dir mal raussuchen.
Und das Thema Weihnachtsfeier ist ja wohl ein Witz 
Wenn sie innerhalb der Freizeit stattfindet, muß niemand dorthin gehen.
Oder will er das als Wochendarbeit bezahlen?
