Hallo
Meine Frage bezüglich einer Erbschaft lautet.
Auf dem Fragebogen des Nachlassgerichts habe ich angekreuzt
X ich möchte heute noch keine Erklärung zur Annahme der Erbschaft abgeben.
Dies habe ich mitte diesen Monat so abgeschickt und Unterschrieben.
Bekommen habe ich diesen Fragebogen ende letzten Monat.
Todesfall war mitte Juli.
Was muss ich nun tun wenn ich das Erbe doch antrete?
Muss ich dieses jetzt dem Nachlassgericht schriftlich mitteilen?
Ich stelle die Frage hier da ich heute morgen beim Nachlassgericht angerufen habe und dort diese Auskunft nicht erhalten habe.
Danke euch jetzt schon mal für eure Antworten.
lg
Erklärung zur Annahme der Erbschaft zum jetzigen Zeitp. noch nicht ang
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Beitrag von kupus - 02.09.11 - 11:40 Uhr
Beitrag von ..leopoldina.. - 02.09.11 - 12:50 Uhr
http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/artikel/erb-und-erbschaftsteuerrecht/annahme-und-ausschlagung-der-erbschaft.html
Dass dir das Gericht keine Auskunft geben konnte, ist schon verwunderlich.
LG
Beitrag von kupus - 02.09.11 - 12:54 Uhr
Hallo
Naja ich hatte vorher noch eine andere Frage gestellt und diese Dame am Telefon war recht unhöflich.
Mir kam es regelrecht abgewimmelt vor.
Deshalb konnte ich die Frage bezüglich desen nicht mehr stellen.
Danke für deinen Link und deine mühe.
Allerdings beantwortet das nicht direkt meine Frage.
Trotzdem dankeschön für deine antwort.
lg
Beitrag von ..leopoldina.. - 02.09.11 - 13:02 Uhr
Schriftlich mitteilen musst du dies nicht, kannst du aber. Mit Ablauf der Ausschlagungsfrist (6 Wochen ab Kenntnis, dass du gesetzlicher Erbe bist bzw. Erbe durch letztwilllige Verfügung) hast du das Erbe automatisch angenommen. Der Schwebezustand ist dann beendet und du bist "Vollerbe". Wenn es dich beruhigt, kannst du ja in der Geschäftsstelle vorsprechen und entsprechende Erklärungen abgeben.
Beitrag von kupus - 02.09.11 - 13:20 Uhr
Hallo
Auch dann wenn ich vorher dieses so auf dem Fragebogen angekreuzt habe?
( -->Auf dem Fragebogen des Nachlassgerichts habe ich angekreuzt
X ich möchte heute noch keine Erklärung zur Annahme der Erbschaft abgeben. )
Also muss ich jetzt wenn ich das Erbe doch annehme gar nichts tun...?
Werde dann nach der 6 Wochen frist automatisch Erbe?
Bzw. könnte ich jetzt noch schriftlich mitteilen das ich das Erbe antrette?
Ich weiß ich machs grad ein bissl kompliziert.
Bin momentan echt total überfordert da es im Vorfeld einige Probleme mit meinem Bruder gab
lg
Beitrag von sonne.hannover - 02.09.11 - 13:59 Uhr
Du musst auf jeden Fall einen Erbschein beantragen. Den kannst Du Dir beim Notar besorgen.
Beitrag von ..leopoldina.. - 02.09.11 - 14:03 Uhr
Du hast ja mit dem Ankreuzen auf dem Fragebogen ncith erklärt, dass du das Erbe nicht annehmen willst bzw. es ausschlagen willst. Es gibt keine zwingenden Formvorschriften zur Annahme. Stehen denn keinerlei Hinweise/Belehrungungen auf dem Formular? Es kann nichts passieren.
(Es sei denn, du hast in deiner Verwirrung noch irgendwo andere Kreuzchen gesetzt!?
Wie gesagt, ruf zur Sicherheit an oder sprich in der Geschäftsstelle vor.
LG
Beitrag von tigaluna - 02.09.11 - 18:09 Uhr
Wenn die Dame auf der Geschäftstelle dich jedes mal so barsch abwimmelt und keine Ahnun ghat, dann lass dich direkt zum Rechtspfleger durchstellen. Lass dich nicht abwimmeln, wenn sie dir keine vernünftige Auskunft geben kann, dann muss es eben der Rechtspfleger machen (der auch den Erbschein bei Bedarf ausstellt).
