Bin ganz verwirrt.. Grundstückskauf und Grundschuldeintragungen...

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Beitrag von stephi02-4 - 02.09.11 - 13:36 Uhr

... ist das üblich?
Wir haben nun den Vorvertrag bekommen. Dort ist vermerkt, dass auf dem Grundstück noch erhebliche Grundschulden vorhanden sind.

Im Vertrag steht, Das die Belastungen auf Veranlassung und auf Kosten des Verkäufers gelöscht werden, und das der Verkäufer beim Notar schon jetzt eine Löschungbewilligung beantragt, auf seine Kosten.

Die Bank, mit der wir finanzieren möchte allerdings auch einen Auszug aus dem Grundbuchamt sehen, da werde ich ja wahrscheinlich das gleiche Ergebnis bekommen. Bin ganz schockiert.... Ist das üblich?

Mache ich mir zu viele Sorgen? Wird dieser Betrag dann einfach gelöscht und die Bank steht dann an erster Stelle?

Hat jemand Ahnung? Bitte helft mir...

Beitrag von werner1 - 02.09.11 - 13:42 Uhr

Hallo,

ja, das ist absolut üblich.

Wenn die Löschungsbewilligung von der Bank des Verkäufers vorliegt, rutscht sozusagen deine Bank an die erste Stelle.

Ein ganz kleiner Haken wäre, wenn der Kaufpreis nicht für die alten Schulden ausreicht. Es kommt darauf an, was #erhebliche Grundschulden # sind.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von stephi02-4 - 02.09.11 - 13:48 Uhr

Das würde nie und nimmer reichen.
Die Grundschuld ist sehr sehr hoch....

Wie kann man sich dann absichern? Weiß du da bescheid? Habe solche Angst einen großen Fehler zu machen...

Beitrag von sonne.hannover - 02.09.11 - 14:01 Uhr

Vor was genau möchtest Du Dich absichern ? Du hast doch eine finanzierende Bank, die bekommt einen Grundbuchauszug. Mit Abwicklung des Kaufvertrages werden die Belastungen gelöscht und Deine Bank tritt an erste Stelle, so einfach ist das. Vorausgesetzt natürlich, die Finanzierung steht und ist bewilligt.

Beitrag von ujn1 - 02.09.11 - 15:15 Uhr

Hallo,

Du darfst nicht Grundschuld und Darlehensschuld verwechseln.

Die Grundschuld dient zwar primär dazu, dem Darlehensgeber den Finanzierungsbetrag abzusichern, ist aber - rechtlich gesehen - eine gesonderte Vereinbarung. Und um auf der sicheren Seite zu sein, wird die Grundschuld immer deutlich höher als die Darlehenssumme sein.

Habt Ihr schon einen Darlehensvertrag als Entwurf von Eurer Bank? Schau da mal rein, der enthält üblicherweise auch einen Teil, der die Grundschuld betrifft, und da stehen Zahlungen, Summen und Zinssätze drin, die mit den von Euch verhandelten Konditionen nichts zu tun haben.

Wenn die jetzt eingetragene Bank die Löschungsbewilligung (zumindest vorbehaltlich) erteilt - was wiederum üblicherweise Voraussetzung dafür ist, dass der notarielle Vertrag wirksam wird und das Geld von Eurer Bank fließt - läßt der Notar die alte Grundschuld löschen und die neue eintragen.

LG

Beitrag von sabuscha - 02.09.11 - 15:26 Uhr

Die Grundschuld darf nicht höher sein, als die Darlehenssumme! Ansonsten hat in dem Fall die Bank ein Anspruch auf die höhere Summe, salopp gesagt. Die Grundschuld kann/wird von der Darlehenssumme abweichen z.b weil mann schon getilgt hat oder weil man sich nach der Grundschuldeintragung für eine niedrigere Darlehenssumme entschiden hat. Aber erhebliche! (z.b. das doppelte) Abweichungen dürfen, zumindest bei Darlehensaufnahme nicht sein.
Anderer seit stehen im Grundbuch auch höhere Zinsen und Sonderleistungen, diese müssen aber VORHER im Darlehensvertrag vereinbart werden und gelten bei Zwangsverteigerungen (z.b. Insolvenz) z.b. 15% Zinsen. Das alles muss der Notar aber auch genauer erläutern.
lg

Beitrag von werner1 - 02.09.11 - 18:57 Uhr

#Die Grundschuld darf nicht höher sein, als die Darlehenssumme! #

Warum eigentlich nicht ???
Du hast noch nie einen Kaufvertrag in der Hand gehabt.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von sabuscha - 02.09.11 - 21:41 Uhr

warum soll man eine höhere grundschuld eintragen lassen wenn doch garnicht soviel darlehen aufnimmt? und welche bank wird ein grundstück zur 100 % beleihen, wie hoch muss dann der zinssatz sein? oder übersehe ich hier was?

Beitrag von werner1 - 03.09.11 - 06:15 Uhr

Dass die Bank bei 100% nicht mehr mitspielt, ist etwas ganz anderes.

Aber man kann ohne weiteres eine höhere Grundschuld eintragen lassen, z. B. für zukünftige Anschaffungen.
Du kaufst ein Grundstück, das Haus wird aber erst 1 Jahr später gebaut. Dann wird ja auch nicht alle 10.000 Euro eine neue Grundschuld eingetragen.
Oder du übernimmst eine Bürgschaft, dann wird auch eine GS eingetragen, obwohl überhaupt kein Geld fliesst.
Da gibt es schon mehrere Möglichkeiten.

Beitrag von sabuscha - 02.09.11 - 15:40 Uhr

hallo,
das ist üblich, aber man muss aufpassen, mit dem grundstück übernimmt man auch die evt. auf dem grundstück lastenden schulden. deswegen schreibt der notar auch das die löschungsbewilligung beantragt wurde. schau zu das ihr noch kein geld oder sowas bezahlt (vor notariellen vertrag sowieso nicht), wartet erstmal ab was die bank des verkäufers sagt. in der regel wird die grundschuld des verkäufers auf seine kosten gelöscht und die ev. neue grundschuld des käufers auf eigene kosten eingetragen und steht die bank des käufers (vobehaltlich sonstiger grundstücksrecht z.b. erbpacht) an erster stelle.

zur sicherheit würde ich ins vertrag reinschreiben lassen, dass ich das grundstück nur schuldenfrei übernehmen würde, ansonsten würde der vertrag nicht zustande kommen bzw. (z.b.) den kaufpreis um die schuldensumme mindern (aber das auch lieber nicht, dann lieber doch was anderes suchen, aber es ist nur meine meinung).

ihr habt doch einen notar beauftrag, fragt ihn einfach zur deiner beruhigung, dafür zahlt ihr ihn auch (und das nicht gerade wenig). er haftet auch für seine antwort!
lg und viel erfolg

Beitrag von stephi02-4 - 03.09.11 - 10:25 Uhr

Einige haben meine Fragen glaube ich falsch verstanden. Es ist nicht so, dass unsere Bank die Grundschuld eintragen lassen würde, sondern das die Grundschuld bereits jetzt vom Verkäufer im Grundbuch festgelegt ist.

Aber danke trotzdem für Eure Antwort...

LG