Hallo,
ich habe heute neldich meine Rente genehmigt bekommen.
Es ist eine Rent wegen voller Erwerbsminderung bis 2016, dann rutsche ich automiatisch in die Altersrente.
Nun habe ich den Rentenantrag gestellt im Oktober 2010. Zu diesem Zeitpunkt bekam ich noch Krankengeld.
Ab Dezember wurde ich ausgesteuert und bekam ALG 1. (das erste Mal in meinem Leben).
Ich habe nie viel verdient und die Rente ist dementsprechend nicht hoch.
Über den Zeitraum gesehen, hat sich da aber natürlich eine schöne Summe angesammelt.
Ist es nun so, dass das kompette Krankengeld ung ALG 1 einbehalten wird, oder nur ein Teil?
Vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Mal zum Beispiel:
Rente sind € 500
ALG 1 waren € 452
Krankengeld waren ca € 450.
Nachzahlung wären € 8000, gehen die dann komplett an die BKK und ARGE?
Vielen dank für eure Hilfe.
LG Susanne!
Rente wg. Erwerbsminderung- Vorher Arge - wer kennt sich aus?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von quattroformaggi1960 - 02.09.11 - 17:22 Uhr
Beitrag von bruchetta - 02.09.11 - 17:39 Uhr
Es ist so, dass die KK und die Arge ihre Gelder, die sie seit Antragstellung an Dich gezahlt haben, zurückbekommen.
Beitrag von scullyagent01 - 02.09.11 - 18:22 Uhr
Warum?
ALG I ist doch ein Versicherungsleistung.
M.E. müsste nichts zurückgezahlt werden
Scully
Beitrag von king.with.deckchair - 02.09.11 - 20:02 Uhr
Rente ist auch eine Versicherungsleistung - und nun?
"(3) Wird dem Arbeitslosen von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wegen einer Maßnahme zur Rehabilitation Übergangsgeld oder eine Rente wegen Erwerbsminderung zuerkannt, steht der Bundesagentur ein Erstattungsanspruch entsprechend § 103 des Zehnten Buches zu. Hat der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen nach Satz 1 mit befreiender Wirkung an den Arbeitslosen oder einen Dritten gezahlt, hat der Bezieher des Arbeitslosengeldes dieses insoweit zu erstatten."
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__125.html
Beitrag von quattroformaggi1960 - 02.09.11 - 20:52 Uhr
OK
Kannst du mir das Ganze nochmal erklären???
Beitrag von king.with.deckchair - 02.09.11 - 23:33 Uhr
Sorry, verrutscht:
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=3288165&pid=20842913&bid=28
Beitrag von king.with.deckchair - 02.09.11 - 23:33 Uhr
Von der Rentennachzahlung wird zunächst das gezahlte ALG I an die Agentur für Arbeit zurück erstattet.
Beitrag von quattroformaggi1960 - 04.09.11 - 21:44 Uhr
Vielen lieben dank für deine Antwort
Beitrag von scullyagent01 - 03.09.11 - 09:07 Uhr
Gut, wieder was gelernt
Scully
Beitrag von king.with.deckchair - 02.09.11 - 20:00 Uhr
Du schreibst missverständlich: Eine "Arge" zahlt kein ALG I aus!
Beitrag von quattroformaggi1960 - 02.09.11 - 20:51 Uhr
Die Agentur für Arbeit meine ich natürlich
