Schülerbafög inwiefern müssen Eltern für einen aufkommen?

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Beitrag von juliafroese - 04.09.11 - 12:33 Uhr

Ich fange meine Ausbildung zur Familienpflegerin an, wohne mit meiner Tochter alleine.
Nun ist meine Frage ob jmd weiß wieviel meine Mutter verdienen darf ohne für mich aufkommen zu müssen. Meine Mama verdient durchschnittlich. Sodass man von Leben kann. hätte ein schlechtes gewissen von ihr noch Geld zu bekommen.

Beitrag von scullyagent01 - 04.09.11 - 12:45 Uhr

ich bin sicher die Bafög - Stelle kann Dir die Einkommensgrenzen nennen

Scully

Beitrag von windsbraut69 - 04.09.11 - 14:00 Uhr

Das wird man Euch schon berechnen.
Ist doch ohnehin egal oder will sie ihre Stunden dann im Zweifel reduzieren?

LG

Beitrag von juliafroese - 04.09.11 - 14:53 Uhr

Meine Mama kann mit dem Geld grad leben und Miete zahlen. Möchte ihr ungern davon nehmen müssen

Beitrag von scullyagent01 - 04.09.11 - 14:56 Uhr

Wenn sie aber z.B. eine viel zu hohe Miete hat , dann wird ihr aber was genommen werden.

Deine Mutter ist Dir nunmal in erster Linie zum Unterhalt verpflichtet, erst danach tritt die Solidargemeinschaft ein!

Scully

Beitrag von bibilinchen - 04.09.11 - 15:29 Uhr

Hallo, darf ich fragen, wie alt du bist und dein Kind? Dann kann ich dir mehr dazu sagen

Beitrag von kati543 - 04.09.11 - 16:29 Uhr

Dein Kind ist 2 und du 21. Damit ist zunächst einmal der Vater deines Kindes für euren Unterhalt zuständig und nicht deine Mutter.

Beitrag von juliafroese - 04.09.11 - 18:38 Uhr

Der Vater meines Kindes hat was mit dem Unterhalt meiner Tochter zu tun aber nicht von mir

Beitrag von zwiebelchen1977 - 04.09.11 - 20:23 Uhr

Doch, er ist dir auch zum Unterhalt verpflichtet unter gewissen Umständen

Beitrag von diana2012 - 04.09.11 - 21:04 Uhr

Ich bekomme den Höchstbetrag an Schülerbafög.Meine Eltern verdienen bei normal.Allerdings haben beide noch jeweils ein minderjähriges Kind zu versorgen.
Ich denke,dass du dir keine Sorgen machen musst...

liebe grüße

Beitrag von ujn1 - 05.09.11 - 00:39 Uhr

Hi,

wichtig wäre hier zu wissen, ob es Deine erste Ausbildung ist. Ferner, ob nur BAföG zu betrachten ist, oder ob evtl. auch ein Anspruch nach §59 SGB III bestünde.

Falls bei Dir die einschlägigen BAföG Regeln zur Anwendung kommen, hat Deine Mutter einen Freibetrag von 1070€, (1605€ falls sie verheiratet ist). Dazu kommen ggf. Freibeträge für andere Unterhaltsberechtigte, d.h. insbesondere andere Kinder, aber auch hilfsbedürftige Eltern.

Vom übersteigenden Betrag sind wiederum 50% anrechnungsfrei.

LG

Beitrag von maggyogq - 08.09.11 - 14:43 Uhr

hmm das ist immer ganz individuell....meine beide eltern arbeiten,bekommen auch durchschnittlich....ich lebe in einer mietwohnung mit meinem dreijährigen sohn und mein bafög wurde mir abgelehnt...