Ich fange meine Ausbildung zur Familienpflegerin an, wohne mit meiner Tochter alleine.
Nun ist meine Frage ob jmd weiß wieviel meine Mutter verdienen darf ohne für mich aufkommen zu müssen. Meine Mama verdient durchschnittlich. Sodass man von Leben kann. hätte ein schlechtes gewissen von ihr noch Geld zu bekommen.
Schülerbafög inwiefern müssen Eltern für einen aufkommen?
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Beitrag von juliafroese - 04.09.11 - 12:33 Uhr
Beitrag von scullyagent01 - 04.09.11 - 12:45 Uhr
ich bin sicher die Bafög - Stelle kann Dir die Einkommensgrenzen nennen
Scully
Beitrag von windsbraut69 - 04.09.11 - 14:00 Uhr
Das wird man Euch schon berechnen.
Ist doch ohnehin egal oder will sie ihre Stunden dann im Zweifel reduzieren?
LG
Beitrag von juliafroese - 04.09.11 - 14:53 Uhr
Meine Mama kann mit dem Geld grad leben und Miete zahlen. Möchte ihr ungern davon nehmen müssen
Beitrag von scullyagent01 - 04.09.11 - 14:56 Uhr
Wenn sie aber z.B. eine viel zu hohe Miete hat , dann wird ihr aber was genommen werden.
Deine Mutter ist Dir nunmal in erster Linie zum Unterhalt verpflichtet, erst danach tritt die Solidargemeinschaft ein!
Scully
Beitrag von bibilinchen - 04.09.11 - 15:29 Uhr
Hallo, darf ich fragen, wie alt du bist und dein Kind? Dann kann ich dir mehr dazu sagen
Beitrag von kati543 - 04.09.11 - 16:29 Uhr
Dein Kind ist 2 und du 21. Damit ist zunächst einmal der Vater deines Kindes für euren Unterhalt zuständig und nicht deine Mutter.
Beitrag von juliafroese - 04.09.11 - 18:38 Uhr
Der Vater meines Kindes hat was mit dem Unterhalt meiner Tochter zu tun aber nicht von mir
Beitrag von zwiebelchen1977 - 04.09.11 - 20:23 Uhr
Doch, er ist dir auch zum Unterhalt verpflichtet unter gewissen Umständen
Beitrag von diana2012 - 04.09.11 - 21:04 Uhr
Ich bekomme den Höchstbetrag an Schülerbafög.Meine Eltern verdienen bei normal.Allerdings haben beide noch jeweils ein minderjähriges Kind zu versorgen.
Ich denke,dass du dir keine Sorgen machen musst...
liebe grüße
Beitrag von ujn1 - 05.09.11 - 00:39 Uhr
Hi,
wichtig wäre hier zu wissen, ob es Deine erste Ausbildung ist. Ferner, ob nur BAföG zu betrachten ist, oder ob evtl. auch ein Anspruch nach §59 SGB III bestünde.
Falls bei Dir die einschlägigen BAföG Regeln zur Anwendung kommen, hat Deine Mutter einen Freibetrag von 1070€, (1605€ falls sie verheiratet ist). Dazu kommen ggf. Freibeträge für andere Unterhaltsberechtigte, d.h. insbesondere andere Kinder, aber auch hilfsbedürftige Eltern.
Vom übersteigenden Betrag sind wiederum 50% anrechnungsfrei.
LG
Beitrag von maggyogq - 08.09.11 - 14:43 Uhr
hmm das ist immer ganz individuell....meine beide eltern arbeiten,bekommen auch durchschnittlich....ich lebe in einer mietwohnung mit meinem dreijährigen sohn und mein bafög wurde mir abgelehnt...
