Hallo,
hab gestern Post vom Finanzamt bekommen - offenbar habe ich die im Februar fällige KFZ-Steuer nicht überwiesen. Habe bislang (immerhin September) auch keine Mahnung etc. bekommen.
Jetzt bekam ich die Mitteilung, dass die Kohle direkt vom Gehalt einbehalten wird + dazugehörige Bearbeitungskosten (ca. 40 Euro
).
Ehrlich gesagt weiß ich nicht was das soll - es kann sein, dass ich die offene Rechnung übersehen habe, aber ich zahle meine KFZ-Steuer seit Jahren pünktlich. Kann es rechtens sein, ohne Mahnung direkt an den AG zu gehen? Ich mein es ist ein lächerlicher Betrag, hätte ich sofort überwiesen, Konto war auch nicht überzogen odr so. Können die Mahnungen evtl. nicht zugestellt worden sein?
Mache mir jetzt den Kopf dass ich einen Eintrag in die Schufa oder Personalakte bekomme - kennt sich da jemand aus?
Gruß und Dank für Tipp
Finanzamt pfändet KFZ-Steuer vom Gehalt???
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Beitrag von snowwhite1974 - 04.09.11 - 15:20 Uhr
Beitrag von moeriee - 04.09.11 - 15:28 Uhr
Hi! 
Das hilft dir jetzt nicht weiter, aber ich habe trotzdem eine Zwischenfrage. Seit wann muss man die Kfz-Steuer überweisen? Wir bekommen die Festsetzung kurz vor dem Fälligkeitstermin und in dieser Mitteilung steht dann auch drin, dass der Betrag vom angegeben Konto eingezogen wird. Ich lasse doch öfter mal ein Auto zu und ich meine, es ginge doch gar nicht anders, außer dass man eine Einzugsermächtigung erteilt. Oder gibt es da regionale Unterschiede. Hast du mal in den Bescheid geschaut? Den hast du doch bestimmt abgeheftet.
Liebe Grüße 
Marie
Beitrag von snowwhite1974 - 04.09.11 - 15:28 Uhr
Hi,
wir kriegen den Überweisungsträger per Post zugeschickt, meist so Anfang Januar...
Beitrag von tiffysb - 04.09.11 - 15:28 Uhr
Hallo,
ich weiß ja nicht ob es vielleicht bundeslandabhängig ist aber ich habe schon seit Jahren keine Rechnung mehr über die KFZ-Steuer bekommen. Man bekommt einen Bescheid nachdem man das Auto angemeldet hat, wann die Steuern fällig sind und das wars dann auch schon.
Zahlungserinnerungen, Mahnungen etc. bekommst Du hier keine mehr. Die gehen sogar soweit, dass Du das Auto nur zulassen kannst, wenn Du eine Einzugsermächtigung unterschreibst.
Liebe Grüße
Tiffy
Beitrag von moeriee - 04.09.11 - 15:33 Uhr
Ja, genauso ist es bei uns auch!
Beitrag von vwpassat - 04.09.11 - 15:35 Uhr
Seit 2005/2006 ist es so, dass man ein Fahrzeug nur mit Einzugsermächtigung zulassen kann.
Ich gehe mal davon aus, dass das Fahrzeug schon länger zugelassen ist.
Dennoch geht es nicht so, wie die TE schreibt, eine Mahnuing hätte mind. kommen müssen.
Beitrag von snowwhite1974 - 04.09.11 - 15:40 Uhr
KFZ ist schon seit Jahren zugelassen. Was mach ich denn jetzt am besten?
Beitrag von windsbraut69 - 04.09.11 - 17:10 Uhr
Es muß nicht gemahnt werden und das FA hat andere Befugnisse als Privatleute/Firmen.
Mich wundert allerdings, dass nicht das Konto gepfändet wird. Das ist mir mal passiert, nachdem das betreffende Fzg. schon ein halbes Jahr verkauft war und ich mir gar keiner Schuld bewußt war.
LG,
W
Beitrag von vwpassat - 04.09.11 - 17:26 Uhr
Dass die mal gerne über die Stränge schlagen - ist ja an sich gar nicht so verkehrt.
So wird man auch mal wieder an die Pflichten erinnert.
Beitrag von windsbraut69 - 05.09.11 - 07:36 Uhr
Wenn sie vorher vernünftig prüfen würden, wäre das völlig okay.
Ich hab das Fzg. damals genau wegen dieser unverschämten teils rückwirkenden Steuererhöhung aus Protest verkauft und zusätzlich dann noch den Ärger mit der Kontosperrung gehabt.
Es war auch mehrfach ein Vollstrecker hier, der das Fzg. stillegen wollte - NACHDEM die Kontogeschichte geklärt und aufgehoben war ohne Zahlung...
LG,
W
Beitrag von ayshe - 05.09.11 - 08:53 Uhr
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Die gehen sogar soweit, dass Du das Auto nur zulassen kannst, wenn Du eine Einzugsermächtigung unterschreibst.
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Das ist bei uns auch so, aber man kann sie auch gleich widerrufen und dann haben sie keine Möglichkeit mehr abzubuchen und man muß selbst überweisen, aber das muß man von sich auch rechtzeitig tun, sonst kommt schon die Mahnung mit Gebühr.
Beitrag von stier84 - 04.09.11 - 15:54 Uhr
Im Steuerbescheid steht drinnen, dass der Betrag jedes Jahr fällig wird und wenn man ihn nicht fristgerecht zahlt, direkt gepfändet wird (ohne vorherige Mahnung). Der SCHUFA wird das nicht gemeldet aber es ist natürlich peinlich, wenn beim AG gepfändet wird. Dann mache doch einfach ein DA oder ein Lastschrifteinzug, dann wirst du das Problem (beim gedeckten Konto) nicht mehr haben
Beitrag von rebecca2906 - 04.09.11 - 16:41 Uhr
Hi!
Ich kenne es aus der täglichen Praxis (bin Bankkauffrau) so, dass
normalerweise das Konto gepfändet wird, heißt, dass sich der Gläubiger, in Deinem Fall das Finanzamt, an die kontoführende Bank wendet und nicht direkt an den Arbeitgeber. Sehr merkwürdig.
Dass Du evtl. keine Mahnung bekommen hast, ist normal.
Gruß,
Rebecca
Beitrag von parzifal - 05.09.11 - 07:59 Uhr
Also hier (in Hessen) bekommst Du eine Mahnung.
Die Steuer muss auch nicht per Einzugsermächtigung bezahlt werden. Der Mahnung liegt aber eine Einzugsermächtigung bei.
Dass man ohne Mahnung vollstreckt halte ich zumindest für ungewöhnlich. Erkundige dich dochmal nach der gängigen Praxis bei Dir.
Ich kann aber über Praktiken in anderen Ländern nichts sagen.
Beitrag von snowwhite1974 - 05.09.11 - 08:13 Uhr
Hallo,
hab grad mit dem Finanzamt gesprochen, es ist "Ermessenssache" ob vom Konto oder vom Arbeitgeber gepfändet wird...
Konto wäre eventuell noch schlimmer gewesen, weil die Bank das unter Umständen der Schufa meldet....
So schnell kanns gehen. Werde jetzt wohl einen Dauerauftrag einrichten
Beitrag von vwpassat - 05.09.11 - 08:20 Uhr
Erteile doch einfach die Einzugsermächtigung und Du hast Deine Ruhe (solange Dein Konto immer gedeckt ist).
Den Dauerauftrag vergisst Du bloß noch zu löschen, wenn Du das Fahrzeug mal irgendwann abmeldest.
Beitrag von parzifal - 05.09.11 - 11:04 Uhr
Mich persönlich interessiert weniger wo gepfändet wird (dass dies Ermessensfrage ist, ist letztlich eigentlich klar), sondern die Voraussetzungen und vor allem wie schnell.
Ob eben ohne jede Mahnung gleich vollstreckt wird? Zu dieser wichtigen Frage hast Du dich nicht erkundigt?
Beitrag von windsbraut69 - 05.09.11 - 11:15 Uhr
Meine Bank hat die Vorgehensweise des Finanzamtes damals bestätigt, nachdem ich völlig aufgelöst dort erschienen bin, weil mein Konto dicht und die Karte eingezogen war....
Sie haben aber auch gesagt, dass da sehr oft auch mal zu schnell geschossen wird aber es wird definitiv gleich vollstreckt.
LG
Beitrag von parzifal - 05.09.11 - 12:05 Uhr
Wie gesagt. Bei uns kommt vorher eine Mahnung.
Zumal die Zahlungsaufforderung ja eine ganze Weile vor der Fälligkeit kommt und wer bis zur Fälligkeit warten will dies schonmal vergessen kann.
Ich bezweifel ja nicht, dass manche Finanzämter gleich vollstrecken. Ich hätte aber gerne mal eine Auskunft von jemanden gehört der sagt, er habe sich ausdrücklich beim Finanzamt erkundigt und die bestätigen, dass sie ohne Mahnung sofort vollstrecken.
Für mich ist wäre das wenig bürgernah und überzogen.
parzifal
Beitrag von windsbraut69 - 05.09.11 - 12:42 Uhr
Ich sag doch, bei uns ist es so und es wurde nicht nur vom FA, sondern auch von meiner Bank bestätigt, dass das völlig üblich ist.
Bürgernähe erwarte ich von DIESEM Finanzamt schon lange nicht.
Ich brauche in der Regel ein bis zwei Wochen, um dort mal jemanden ans Telefon zu bekommen z. B....
Beitrag von parzifal - 05.09.11 - 15:07 Uhr
Mein "Problem" war, dass die Bank ja letztlich nur die Pfändung bestätigen kann aber nicht wie lange es bis dahin dauert.
Da Du aber jetzt bestätigst, dass das Finanzamt selbst dies als Praxis bestätigt (ein Einzelfall könnte ja ein Ausreißer oder ein Versehen sein) dann habt ihr kein "freundliches" Finanzamt.
Hast Du mal nachgefragt, weshalb eine einzige Zahlungsaufforderung, die noch dazu lange vor dem Zahlungsziel/Fälligkeit verschickt wird sofort eine Vollstreckung ohne weitere Mahnung zur Folge hat?
Und ob das üblich sei, da andere Finanzämter nicht gleich horrende Vollstreckungskosten für Schuldner produzieren die einfach nur die Überweisung vergessen haben.
Wenn dies tatsächlich Praxis ist hätte ich mich beim Ministerium beschwert und um Begründung für diese regide Praxis gebeten (auch wenn man sich davon nichts groß versprechen darf). Zumindest muss sich dann ein Mitarbeiter die Mühe machen eine Antwort zusammenzuklauben.
Beitrag von snowwhite1974 - 05.09.11 - 12:26 Uhr
Auf meinen Einwand, dass ich keine Mahnung gekriegt hab, sagte der Sachberarbeiter nur: "Ja wir schicken die Mahnungen schon raus, aber ob die da ankommen?"
Irgendjemand hat auch geschrieben, es stünde im Bescheid, dass direkt eingezgen werden kann.
Beitrag von parzifal - 05.09.11 - 22:36 Uhr
Wenn die Behörde erst eine Mahnung schickt wäre es aber eine andere Praxis als ein sofortiges "einziehen".
Da die Mahnung ja nicht per Postzustellungsurkunde etc. kommt ist der Zugang nicht nachweisbar. Die Behörde kann also keine Rücksicht auf "nichtangekommene" Mahnungen nehmen. Das Nichtankommen ist dann halt das Risiko des Empfängers.
