Bindungsfrist??

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Beitrag von bea20 - 04.09.11 - 16:14 Uhr

Hallo,

wir haben unseren Bausparer gekündigt. Das Geld brauchen wir kurzfristig, d.h. ich kann die 3 Mon. nicht abwarten. Nun muß ich da ankreuzen, kurzfistig- mit der Berechnung des Zinsausgleichs von mtl. 1%, oder kurzfristig- jedoch erst nach Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Danke #winke Bea

Beitrag von anna031977 - 04.09.11 - 19:28 Uhr

Ruf morgen früh gleich direkt bei deiner Bausparkasse an. Die können Dir alles haargenau sagen.

Beitrag von frauimbestenalter - 05.09.11 - 16:31 Uhr

also kurzfristig heißt, innerhalb der nächsten ein, zwei Wochen sollte es auf dem Konto sein.
Den Zinssabzug von 1%hast du nur, wenn du die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht einhälst. Kündigst du mit Beachtung der Kündigungsfrist, dann fällt dieser Abzug nicht an und das Geld kommt eben nach drei Monaten aufs Konto.
Der letzte Satz von oben macht irgendwie keinen Sinn, vielleicht ist das irgendwie noch auf die Zulage vom Staat bezogen oder so (Wohnungsbauprämie etc.)