Nebenkostenvorauszahlungen

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Beitrag von feuerblume1 - 04.09.11 - 20:03 Uhr

Hallo

ein Freund von mir, hat bei seinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für 2010 gefordert und der vermieter sagte, es steht ihm keine abrechnung zu, da inklusivmiete.

aber in seinem Mietvertrag steht die netto Miete 400 Euro und seperat vorauazahlung monatlich in Höhe von 150 euro.

Hat er nun anspruch auch eine nebenkostenabrechnung ?

lg

feuerblume

Beitrag von angelika2112 - 04.09.11 - 21:09 Uhr

Das ist unzulässig,
wer vermietet MUSS eine Abrechnung machen.
Meine Schwiegermutter ist Immobilienmarklerin, wir hatten vorher auch ne Wohnung wo der Vermieter einen "pauschbetrag" genommen hat beim Wasser und Müll, weniger sogar als wir zuvor benötigt haben. War für uns natürlich positiv, aber meine Schwiegermutter wies uns darauf hin, das, selbst wenn vertraglich ein pauschbetrag festgelegt wird, denoch jede Seite ein Recht darauf hat, da diese Klausel unzulässig ist.

Da wir uns einig waren, und keiner "einspruch" hatte, gab es für uns auch keine Abrechnung, hätten wir sie gewollt, hätte er es machen müssen!

Beitrag von wasteline - 04.09.11 - 22:18 Uhr

Dann hat Deine Schwiegermutter (Markler=Makler#augen) leider keine Ahnung, peinlich, peinlich.
Wenn explizit eine Nebenkostenpauschale vereinbart wurde, dann muss darüber NICHT abgerechnet werden.

http://www.immonet.de/service/mietrecht-mietvertrag-nebenkosten-abrechnung.html
Für Schwiegermutter zum Nachlesen

Beitrag von sini60 - 05.09.11 - 07:25 Uhr

Nicht jeder Vermieter kann eine Abrechnung machen, weil keine seperaten Zähler vorhanden sind. In diesen Fällen wird eine feste geschätze Nebenkostenpauschale angesetzt, unabhängig vom Verbrauch.

Beitrag von feuerblume1 - 05.09.11 - 08:04 Uhr

und wie verhält es sich dann, wenn dies so sein sollte dass kein seperater Zähler vorhanden ist, wenn im Mietvertrag eindeutig, nebenkostenvorauszahlung steht ?

Beitrag von sabuscha - 05.09.11 - 13:08 Uhr

ich würde mal erstmal fragen wo das mit der inkl.-miete steht, wenn doch im mietvertrag was anderes steht. wenn eindeutig vorauszahlungen steht, dann muss auch eine nebenkostenabrechnung gemacht werden, auch wenn keine sep. zähler vorhanden sind. in diesem fall kann man z.b. nach köpfen oder nach wohnfläche berechnen.