Hallo,
ich habe mal eine Frage:
Ich habe vor kurzem meine Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung genehmigt bekommen.
Bisher bekam ich für ca 10 Monate ALG 1.
Nun wird ja das ALG 1 im Vorraus und die Rente , laut meinem Bescheid, im Nachhinein gezahlt.
Dann bekomme ich ja einen Monat überhaupt kein Geld - ich habe keine weiteren Einkünfte.
Kann ich da bei der Agentur für Arbeit eine Zahlung beantragen, die ich dann, wenn ich die Rente bekomme, zurück zahle?
Kennt sich Jemand damit aus?
Vielen dank, Susanne
Erst ALG 1 nun Rente, aber ein Monat kein Geld - was nun??
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Beitrag von quattroformaggi1960 - 04.09.11 - 21:47 Uhr
Beitrag von anarchie - 04.09.11 - 22:21 Uhr
Hallo!
meines wissens kann man da ein Darlehen beantragen...
lg
melanie
Beitrag von king.with.deckchair - 04.09.11 - 23:08 Uhr
Soso.
Beitrag von susannea - 04.09.11 - 22:53 Uhr
Wie kommst du darauf, dass ALGI im Voraus gezahlt wird? Dies ist falsch, ALGI wird immer am letzten Werktag im Monat für den jeweiligen Monat gezahlt!
Somit dürfte auch keine Lücke entstehen!
Anders sieht das wohl bei ALG2 aus!
Beitrag von king.with.deckchair - 04.09.11 - 23:08 Uhr
"Nun wird ja das ALG 1 im Vorraus"
Unsinn. ALG I wird für den zurückliegenden Monat gezahlt.
Beitrag von quattroformaggi1960 - 04.09.11 - 23:11 Uhr
Danke für eure "netten" Antworten.
Ich hab grad gesehen , es ist wirklich im Nachhinein.
Danke
Beitrag von anna031977 - 05.09.11 - 08:42 Uhr
Dadurch verschiebt sich das Problem ja nur um einen Monat.
Beitrag von scullyagent01 - 05.09.11 - 08:43 Uhr
HÄ????????????????
Scully
Beitrag von nobility - 05.09.11 - 12:02 Uhr
Hallo Susanne,
du könntest dich bei deinem für dich zuständigen Sachbearbeiter erkundigen, bzw. bei deinem Grundsicherungsamt.
Die Rentenversicherung will erst gucken ob du den Monat noch gelebt hast oder nicht. Hast du den Monat überlebt kriegst du deine Rente. Ansonsten nicht. Das nennt man Überlebensrente.
Viel Glück !
Nobility
Beitrag von oma.2009 - 05.09.11 - 19:10 Uhr
Hallo,
die EU-Rente wird im Voraus gezahlt, am Monatsende für den kommenden Monat. Wenn ALG rückwirkend gezahlt wird, dann hast du doch keine Ausfallzeit.
LG
